Wann sind Trampolin und Pool im Garten erlaubt?

Wann sind Trampolin, Klettergerüst und Pool im Garten oder Hof erlaubt? 

Wenn die Tage länger werden, die Temperaturen steigen und die Sonne vom Himmel lacht, zieht es viele nach draußen. Es wird gegrillt, gespielt, geplanscht und sich gesonnt. Doch nicht immer stößt das bunte, fröhliche Treiben auf ungeteilte Zustimmung. 

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Wenn der Nachbar den Hof in einen großen Abenteuerspielplatz für seine Kinder verwandelt oder den Garten in ein Privatschwimmbad umfunktioniert, kann es durchaus Ärger geben – mit den anderen Nachbarn und auch mit dem Vermieter.   

Wann sind Trampolin, Klettergerüst und Pool im Garten oder Hof erlaubt?

Ein Trampolin, ein Klettergerüst, eine Schaukel oder ein Sandkasten lassen Kinderherzen schon seit jeher höher schlagen. Ob eigene Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, hängt aber von den örtlichen Gegebenheiten ab.

So gilt zunächst einmal folgende Grundregel:

Wenn sich alle Bewohner des Hauses oder der Wohnanlage einen Garten oder einen Hof teilen, der Garten oder Hof also zur gemeinschaftlichen Nutzung gedacht ist, müssen auch alle Mietparteien mit den Spielgeräten einverstanden sein. Ein Mieter kann somit nicht einfach ein Trampolin oder ein Klettergerüst aufstellen, sondern muss sich zuerst das Okay seiner Nachbarn einholen. Wenn die Nachbarn eigene Kinder haben und diese die Spielgeräte mitbenutzen dürfen, sollte das aber kein Problem sein.

Und wenn auch noch eine kleine Sitzecke für die Erwachsenen dazukommt, kann das die Gemeinschaft sogar fördern. Sind zusätzlich bauliche Maßnahmen erforderlich, muss außerdem auch der Vermieter zustimmen. Wenn das Klettergerüst also beispielsweise fest im Boden verankert sein muss oder ein Trampolin eine Bodenvertiefung notwendig macht, muss der Vermieter auf jeden Fall vorab zugestimmt haben.

Damit es keinen Ärger gibt, ist es aber generell ratsam, sich mit dem Vermieter abzusprechen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Mieter, der die Spielgeräte aufgestellt hat, grundsätzlich auch derjenige ist, der die Reparaturen bezahlen muss, wenn nach dem Abbau der Spielgeräte Schäden zurückbleiben. Auch bauliche Veränderungen muss der Vermieter auf seine Kosten wieder rückgängig machen. Was den Standort der Spielgeräte angeht, gilt, dass er so gewählt werden muss, dass der neue Spielplatz möglichst nicht zum Störfaktor für die anderen Mieter und die Grundstücksnachbarn wird.

Fühlen sich andere durch das Spielen und Toben oder durch die Spielgeräte selbst massiv gestört, können sie nämlich verlangen, dass ein anderer Standort gewählt wird. Und auch wenn alle Mieter und der Vermieter ihr Okay gegeben haben, müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Frühmorgens, während der Mittagsruhe, in den späten Abendstunden und nachts ist lautstarkes Spielen grundsätzlich tabu. 

Und im eigenen Garten?

Hauseigentümer müssen sich prinzipiell nicht mit ihren Nachbarn absprechen, wenn sie einen Pool oder Spielgeräte in ihrem Garten aufstellen möchten. Allerdings ist auch hier die entscheidende Frage, ob das Aufstellen der Spielgeräte bauliche Maßnahmen erforderlich macht.

Sobald Baumaßnahmen das Grundstück verändern, kommt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ins Spiel. So sehen die meisten Bauordnungen beispielsweise vor, dass bei einem fest eingebauten Swimmingpool bestimmte Mindestabstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen.

Zudem darf eine Bodenvertiefung, in die der Pool eingelassen wird, nicht dazu führen, dass die Stütze des angrenzenden Gartens beeinträchtigt wird. Ist dies der Fall, können die Nachbarn den Hauseigentümer dazu verpflichten, eine Stützmauer oder eine ähnliche Absicherung zu errichten. Kommt er der Aufforderung nicht nach, können die Nachbarn sogar fordern, dass der Pool wieder entfernt wird. Bevor der Hauseigentümer mit dem Bau beginnt, ist er deshalb gut beraten, wenn er sich beim örtlichen Bauamt über die Bestimmungen informiert. Nachbarschaftliche Streitigkeiten entstehen aber oft weniger deshalb, weil Spielgeräte im Garten stehen.

Stattdessen fühlen sich Nachbarn häufiger durch den Lärm oder in ihrer Privatsphäre gestört. Ein toller Pool, ein chices Klettergerüst oder ein großes Trampolin werden nämlich nicht nur von den eigenen Kids genutzt, sondern oft zum beliebten Treffpunkt für Freunde und die Kinder aus der Nachbarschaft. Ob die Nachbarn dann durchsetzen können, dass die Spielgeräte wieder abgebaut werden, lässt sich nicht pauschal sagen.

Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es dazu nicht. Stattdessen ist das Nachbarrecht Ländersache und kann von Ort zu Ort Unterschiede aufweisen. Generell ist es aber ratsam, die Spielgeräte möglichst an einer Stelle aufzubauen, die eher abgelegen oder zumindest näher am eigenen Haus als an dem des Nachbarn ist. Übrigens muss ein Streit mit dem Nachbarn nicht immer gleich vor Gericht landen.

Mit der Mediation gibt es nämlich ein Schlichtungsverfahren auf freiwilliger Basis. Hierbei übernimmt ein Mediator die Rolle eines objektiven Vermittlers. Beide Parteien können ihr Anliegen vortragen und mit der Unterstützung des Mediators versuchen, sich auf eine Lösung zu einigen. Die Praxis zeigt, dass dies in vielen Fällen auch gelingt. Scheitert das Schlichtungsverfahren, ist der Gang vors Gericht immer noch möglich.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps für Mieter und Vermieter:

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4 Gedanken zu „Wann sind Trampolin und Pool im Garten erlaubt?“

  1. Kann der Vermieter von einer Doppelhaushälfte wo jeder seinen eigenen garten hat das Aufstellen eines Pools 3,60m x 1,20m verbieten ? Der Vermieter untersagt es auf Grund Versicherungstechnischen gründen. Meiner Meinung nach kommt doch da meine Haftpflichtversicherung für auf solten irgendwelche Schäden entstehen.

  2. Hallo zusammen,
    vielen lieben Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag zum Thema Poolbau. Die Kinder wünschen sich nun schon seit einigen Jahre einen Pool im Garten. Dieses Jahr wollen wir ihnen diesen Wunsch erfüllen. Deshalb sind wir nun auf der Suche nach geeigneten Tipps und Hinweisen, was es zu beachten gibt und was wir alles anschaffen müssen.

  3. Verstehe gar nicht, warum alle einen Pool wollen.. warum geht ihr nicht einfach ins Freibad? Die Dinger kosten doch nur ein Haufen Geld!

  4. Im Text steht: Auch bauliche Veränderungen muss der Vermieter auf seine Kosten wieder rückgängig machen.

    Anstelle Vermiter müsste dort Mieter stehen.

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