Beispiele zu Mietvertrag Klauseln
Zunächst ist der Mietvertrag die Grundlage für das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, der Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
Zu unterscheiden sind hierbei Zeitvermietverträge, die zeitlich begrenzt sind, von unbefristeten Mietverträgen, die auf unbestimmte Zeit und ohne festgelegtes Vertragsende abgeschlossen werden.
Zu den wichtigsten Punkten eines Mietvertrages gehören die Dauer des Mietverhältnisses, die Fristen und Vereinbarungen im Falle einer Kündigung, die monatlichen Kosten für die Wohnung bestehend aus Kaltmiete, Neben- und Betriebkosten, Vereinbarungen über eine eventuelle Kaution, auch als Mietsicherheit bezeichnet, sowie Regelungen über Reparaturen und weitere Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben.
Hierzu einige Formulierungsbeispiele:
Der Mietvertrag über Wohnung (Nummer / Lage) wird befristet bis zum xx.xx.xx geschlossen und geht nach dieser Mietdauer in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit über.
Inhalt
• Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist im Falle einer Kündigung durch den Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende, muss dem Vermieter jedoch spätestens am 3. Werktag eines Monats vorliegen. Die Kündigungsfrist im Falle einer Kündigung durch den Vermieter beträgt bei berechtigtem und erklärtem Interesse drei Monate zum Monatsende, nach einer Mietdauer von fünf Jahren jedoch sechs Monate und nach einer Mietdauer von acht Jahren neun Monate.
• Mietzinsen und Nebenkosten
Der monatlich fällige Mietzins in Höhe von derzeit xx Euro setzt sich aus einer Kaltmiete in Höhe von xx Euro sowie einer Vorauszahlung der Nebenkosten in Höhe von xx Euro zusammen. Dabei ergibt sich der Mietzins aus der Wohnfläche von xx Quadratmetern sowie den dazugehörigen Nebenräumen in Form von xx. Der Mietzins wird zum xx. eines Monats fällig und wird per Lastschrift eingezogen.
Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift werden Zusatzgebühren in Höhe von xx Euro auf die nächste Monatsmiete angerechnet. Mieterhöhungen, die sich in der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder in durchgeführten Modernisierungen begründen, sind zulässig, sofern sie nicht höher liegen als 20 Prozent während eines Zeitraumes von drei Jahren. Erforderliche Anpassungen der Nebenkosten bleiben von dieser Regelung unberührt, bedürfen jedoch der Schriftform.
• Mietsicherheit
Um die Forderungen des Vermieters abzusichern, leistet der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von xxx Euro. Die Leistung der Mietsicherheit wird seitens des Vermieters quittiert.
Zeitgleich verpflichtet sich der Vermieter, die Mietsicherheit bei ordnungsgemäßer Übergabe der gemieteten Räume nach Auflösung des Mietverhältnisses inklusive einer Verzinsung an den Mieter zurückzuerstatten.
• Hausordnung und Renovierungsmaßnahmen
Der Mieter verpflichtet sich, die aktuell geltende Hausordnung inklusive Kehrwoche und Winterdienst einzuhalten sowie Schönheits- und Kleinstreparaturen, die der Instandhaltung der Mieträume dienen, durchzuführen. Weitreichendere Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter erfolgen.
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Thema: Mietvertrag Klauseln
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