4 Fragen zum Pool im Garten
Ein eigener Pool im Garten ist eine tolle Sache. An warmen Sommertagen sorgt das kühle Wasser für eine herrliche Erfrischung und Schwimmen ist gesund. Außerdem entfällt der zeitliche und organisatorische Aufwand, zum nächsten Schwimmbad oder Badesee zu fahren, wenn das Becken gleich vor der Haustür steht. Allerdings müssen ein paar Dinge beachtet werden.
Wir beantworten vier wichtige Fragen zum Pool im Garten!:
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Inhalt
Erfordert ein Pool im Garten eine Baugenehmigung?
In vielen Fällen ist für einen Gartenpool keine Baugenehmigung notwendig. Eine Voraussetzung ist aber, dass sich das Grundstück im sogenannten Innenbereich befindet.
Das ist der Fall, wenn es in einem Wohngebiet liegt. Dann ist ein Schwimmbecken im Garten mit einem Inhalt von bis zu 50 Kubikmetern genehmigungsfrei.
Das entspricht einem Pool, der zum Beispiel 8 mal 4 Meter groß und 1,5 Meter tief ist. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern.
Soll der Pool größer werden, ist die Bauordnung des Bundeslandes maßgeblich. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel erfordert ein Pool im Garten mit bis zu 100 Kubikmetern Inhalt keine Baugenehmigung.
Auch der Mindestabstand zwischen dem Pool und dem Grundstück des Nachbarn ist je nach Bundesland verschieden.
Wer einen Pool bauen möchte, sollte sich den Bebauungsplan der Gemeinde anschauen. Möglicherweise enthält er Vorgaben für private Pools. Dabei ist in den Bauordnungen aber in aller Regel nicht von einem Swimmingpool die Rede.
Stattdessen wird der Begriff Schwimmbecken verwendet. Die Bebauungspläne sind oft online abrufbar, ansonsten liegen sie in der Gemeindeverwaltung vor.
Sinnvoll ist, sich frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen. Auch wenn keine Baugenehmigung notwendig ist, muss das Bauamt nämlich über das Vorhaben informiert werden. Das erfolgt über eine sogenannte Baumeldung, die unter anderem den Bauplan für den Pool umfasst.
Mobile Aufstellpools müssen zwar meist nicht angemeldet werden. Durch eine kurze Rücksprache mit dem Bauamt ist der künftige Pool-Besitzer aber auf der sicheren Seite.
Ein Indoor-Pool hingegen ist immer genehmigungspflichtig. Auch wenn der Pool im Garten überdacht sein soll, ist für das Dach eine Baugenehmigung erforderlich. Wie groß das Becken unter dem Dach ist, spielt dabei keine Rolle.
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Darf ein Mieter einen Pool im Garten bauen?
Hat der Mieter ein Haus gemietet und möchte im Garten einen größeren Aufstellpool oder einen fest eingebauten Pool haben, braucht er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Ein Planschbecken für die Kinder oder einen kleineren, mobilen Pool kann er hingegen auch ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters aufstellen.
Komplizierter wird es in einem Mehrparteienhaus. Wird der Garten von allen Mietern gemeinschaftlich genutzt, kann ein Mieter dort grundsätzlich keinen Pool bauen. Aber natürlich spricht nichts dagegen, die Idee den Nachbarn und dem Vermieter vorzuschlagen.
Geht es um einen kleineren, mobilen Aufstellpool oder ein Planschbecken, sind der Mietvertrag und die Hausordnung maßgeblich. Darin kann geregelt sein, ob und wo Planschbecken aufgestellt werden dürfen.
Gibt es keine ausdrücklichen Regelungen, ist ein Planschbecken auf der eigenen Terrasse oder dem Balkon erlaubt, solange niemand gefährdet oder belästigt wird.
Auch im gemeinsam genutzten Garten des Mietshauses kann ein Planschbecken meist aufgestellt werden. Ratsam ist aber, sich mit den anderen Mietern abzusprechen, um Ärger zu vermeiden.
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Wie laut darf es rund um den Pool im Garten werden?
Im und am Pool geht es fröhlich und oft auch etwas lauter zu. Dass die Kinder beim Spielen auch mal Krach machen, müssen die Nachbarn hinnehmen. Wichtig ist aber, die Ruhezeiten über Mittag, abends und nachts sowie an Feiertagen einzuhalten.
Bei einem größeren Pool kann die notwendige Technik zum Lärmfaktor werden. Die Filteranlage, die Wärmepumpe und andere Technik sollten deshalb möglichst weit weg von den Nachbarn platziert sein.
Ein schalldämmendes Gehäuse oder die Unterbringung der Technik im Gartenhaus kann die Geräusche zusätzlich reduzieren. Auch beim Techniklärm müssen außerdem die Ruhezeiten beachtet und die Grenzwerte eingehalten werden.
Dabei liegen die Grenzwerte in einem reinen Wohngebiet tagsüber bei 50 Dezibel und nachts bei 35 Dezibel. 50 Dezibel entsprechen ungefähr einem leisen Gespräch, 35 Dezibel sind in etwa so laut wie raschelndes Laub.
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Was ist mit Blick auf die Sicherheit wichtig?
Wer einen Garten mit Pool besitzt oder mietet, hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dadurch ist er dafür verantwortlich, mögliche Gefahren auf dem Grundstück abzuwehren.
Das betrifft auch den Pool. Denn Wasser kann viel Spaß bereiten, aber ebenso sehr gefährlich werden. So zum Beispiel für Kinder, die heimlich in den Pool klettern, oder Tiere, die hineinfallen.
Wichtig ist deshalb, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Eine stabile Plane als Abdeckung oder ein abschließbarer Zaun verhindert, dass jemand unbemerkt ins Wasser kann.
Eine gute Beleuchtung beugt einem versehentlichen Hineinfallen bei Dunkelheit vor und schafft nebenbei eine schöne Atmosphäre. Regelmäßige Baum- und Heckenschnitte vermeiden Verletzungsgefahren durch herabhängende Äste und ein geeigneter Bodenbelag rundum den Pool wirkt einem Ausrutschen entgegen.
Zudem sollte der Besitzer abklären, ob seine private Haftpflichtversicherung den Pool im Garten einschließt. Andernfalls sollte der Versicherungsschutz erweitert werden. Die Versicherung deckt dann nämlich Personen- und Sachschäden ab, die Dritten durch den Pool entstehen.
Außerdem wehrt sie unberechtigte Forderungen ab. Der Besitzer muss wegen der Verkehrssicherungspflicht zwar dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Aber ein Tierhalter zum Beispiel hat ebenfalls eine Aufsichtspflicht.
Im Zweifel muss deshalb in jedem Einzelfall geprüft werden, wer welche Pflichten verletzt hat und inwiefern sich daraus Ansprüche auf Schadensersatz ergeben.
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Thema: 4 Fragen zum Pool im Garten
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