Die 6 wichtigsten Maßnahmen nach einem Einbruch

Die 6 wichtigsten Maßnahmen nach einem Einbruch

Ein Einbruch ist ein Ereignis, das vermutlich niemand erleben möchte. Denn es geht längst nicht nur um Gegenstände, die möglicherweise beschädigt wurden oder abhandengekommen sind. Weit schwerer wiegt der Eingriff in die Privatsphäre. Schließlich ist jemand Fremdes in den ganz persönlichen Bereich eingedrungen. Das Gefühl, in den eigenen vier Wänden sicher zu sein, ist dadurch erschüttert.

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Die 6 wichtigsten Maßnahmen nach einem Einbruch

Trotzdem ist wichtig, Ruhe zu bewahren und besonnen vorzugehen. Wir erklären das richtige Verhalten und nennen die sechs wichtigsten Maßnahmen nach einem Einbruch:

  1. Die Polizei verständigen.

Professionelle Diebe arbeiten mitunter sehr sauber und ordentlich. Sie hinterlassen kaum sichtbare Spuren. Andere Diebe hingegen lassen einen verwüsteten Einbruchsort und jede Menge Chaos zurück.

Zu den klassischen Einspruchsspuren gehören eingeschlagene Scheiben, aufgehebelte Fenster und aufgebrochene Türen.

Wer einen Einbruch feststellt, sollte als Erstes die Polizei verständigen. Das gilt unabhängig davon, ob etwas gestohlen wurde oder ob es sich nur um einen Einbruch ohne Diebstahl handelt. Je schneller die Polizei Bescheid weiß, desto besser stehen die Chancen, dass die Täter gefasst werden können.

Sollten sich die Einbrecher noch in der Wohnung oder auf dem Grundstück aufhalten, ist wichtig, sich fernzuhalten.

Die Täter auf frischer Tat stellen und festhalten zu wollen, ist viel zu gefährlich. Besser ist, sich an einen sicheren Ort zu begeben und die Polizei zu rufen.

  1. Nichts anfassen.

Es ist durchaus verständlich, wenn der Bewohner die gröbste Unordnung beseitigen und vor allem nachschauen möchte, ob etwas gestohlen wurde. Doch nach einem Einbruch ist die Wohnung ein Tatort.

Verändert der Bewohner etwas, zerstört er womöglich wichtige Spuren und Beweismittel, die zum Täter führen könnten. Auch wenn es schwerfällt, ist deshalb sehr wichtig, bis zum Eintreffen der Polizei möglichst nichts anzufassen.

  1. Konten sperren.

Haben die Einbrecher die Handtasche samt Geldbeutel mitgenommen? Wurden Bank- oder Kreditkarten entwendet? Der Bewohner sollte zügig nachsehen, ob die Karten gestohlen wurden.

Ist das der Fall, sollte er umgehend die Sperrhotline seiner Bank kontaktieren. Alternativ kann er die Karten unter der Notrufnummer 116 116 sperren lassen.

Fehlen das Smartphone, der Laptop oder andere mobile Endgeräte mit sensiblen Daten darauf, können diese oft per Fernzugriff gesperrt werden. Haben die Diebe wichtige Dokumente wie den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein entwendet, sollte der Bewohner den Diebstahl nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei der zuständigen Behörde melden.

  1. Die Schäden auflisten.

Der Bewohner sollte alle beschädigten und entwendeten Gegenstände sorgfältig auflisten. Beschädigungen wie eine aufgebrochene Tür oder eine umgestoßene Vase kann der Bewohner mit Fotos dokumentieren. Fotos bieten sich auch von den Stellen an, an denen sich die entwendeten Gegenstände befanden.

Ansonsten sollte der Bewohner das Diebesgut aufführen. Möglicherweise finden sich noch Rechnungen, auf denen die Seriennummern angegeben sind.

So eine Auflistung nennt sich im Fachjargon Stehlgutliste und hilft der Polizei dabei, Gegenstände, die irgendwo wieder auftauchen, als Diebesgut und Besitz des Bewohners zu identifizieren. Auch die Hausratversicherung braucht eine Kopie der Liste, damit sie den Schaden zeitnah regulieren kann.

  1. Die Hausratversicherung informieren.

Die Hausratversicherung ist der richtige Ansprechpartner nach einem Einbruch.

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Damit die Versicherung den Fall bearbeiten kann, braucht sie folgende Unterlagen:

  • das Aktenzeichen des Vorgangs bei der Polizei; das polizeiliche Aktenzeichen dient als Nachweis dafür, dass der Einbruch erfasst und Strafanzeige gestellt wurde. Der Bewohner kann das Aktenzeichen jederzeit bei der Polizei erfragen.

  • eine möglichst vollständige Stehlgutliste und mit Fotos dokumentierte Schäden

  • Quittungen von den entwendeten oder beschädigten Gegenständen, sofern vorhanden

In aller Regel übernimmt die Versicherung sowohl die Schäden, die durch den Diebstahl entstanden sind, als auch die Schäden, die die Täter durch den eigentlichen Einbruch in die Wohnung verursacht haben. Außerdem kommt sie für die Kosten von beschädigten Schlössern und anderen Sicherheitsmaßnahmen auf.

Bei einer Mietwohnung sollte der Bewohner auch den Vermieter informieren. Das gilt vor allem dann, wenn das Schloss ausgetauscht, Fenster ersetzt oder andere Arbeiten durchgeführt werden müssen. Oft wird der Vermieter die Arbeiten nämlich selbst veranlassen, ansonsten ist seine Zustimmung erforderlich.

  1. Sich Unterstützung holen.

Auch wenn die Wohnung zeitnah wieder instandgesetzt ist und viele Gegenstände ersetzt werden können, muss der Bewohner seine Sicherheit wiederfinden. Gerade nach einem Einbruch ist das aber oft nicht einfach. Immerhin haben sich die Täter Zutritt in sein Zuhause verschafft. Der Schreck sitzt tief und kann sich im alltäglichen Leben bemerkbar machen.

Entwickelt der Bewohner nach dem Einbruch Ängste, fühlt er sich verunsichert oder kann er das Ereignis für sich nicht verarbeiten, sollte er nicht davor zurückschrecken, sich Hilfe zu holen.

Es gibt verschiedene Organisationen, die Opfern von Straftaten Unterstützung bieten. Wer keine Beratungsstelle aufsuchen möchte, kann auf Telefon- oder Online-Beratungen zurückgreifen, die auch anonym kontaktierbar sind.

Die Polizei wiederum bietet Beratungen an, wie die eigene Wohnung sicherer gemacht werden kann.

Dabei sind es manchmal nur Kleinigkeiten, die sich ohne großen Aufwand auch in einer Mietwohnung umsetzen lassen, das Sicherheitsgefühl aber deutlich erhöhen.

Werden die Täter gefasst und verurteilt, hat der Bewohner möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Ist der Schaden wirtschaftlich nicht zu beziffern, steht dem Bewohner eventuell zumindest ein Schmerzensgeld zu. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Einbruch nachweislich psychische Folgen hatte.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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