Wann ist eine Wohnung barrierefrei, wann rollstuhlgerecht? 2. Teil

Wann ist eine Wohnung barrierefrei, wann rollstuhlgerecht? 2. Teil

Viele möchten ihr vertrautes Umfeld nicht aufgeben und wünschen sich ein selbstbestimmtes Leben in ihren liebgewonnenen vier Wänden. Doch wenn sich das Alter zunehmend bemerkbar macht oder die Gesundheit angeschlagen ist, verändern sich die Anforderungen an das Wohnumfeld.

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Wann ist eine Wohnung barrierefrei, wann rollstuhlgerecht 2. Teil

Ist die Wohnung für den Bewohner erreichbar, wenn er im Rollstuhl sitzt? Kann er sich in den Räumen mit einem Rollator bewegen? Kommt er an Lichtschalter und Fenstergriffe heran?

Wo gibt es gefährliche Stolperkanten? Sind das Bad und die Küche nutzbar, wenn die Mobilität eingeschränkt ist? All das sind Fragen, die sich mit Blick auf die Barrierefreiheit stellen.

Eine Gesellschaft, die immer älter wird, bleibt natürlich auch für den Wohnungsmarkt nicht ohne Folgen. Der Bedarf an barrierearmen und seniorengerechten Wohnungen wächst stetig. Und so sind in immer mehr Wohnungsanzeigen entsprechende Beschreibungen zu lesen.

Nur: Wann ist eine Wohnung barrierefrei und wann rollstuhlgerecht? Und was hat es zu bedeuten, wenn eine Wohnung als barrierereduziert, altersgerecht oder schwellenarm beworben wird?

In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir die Begrifflichkeiten und informieren über die geltenden Normen. Dabei haben wir im 1. Teil erläutert, wie die Barrierefreiheit gesetzlich definiert ist und welche Vorgaben dabei erfüllt sein müssen.

Außerdem haben wir aufgezeigt, was eine barrierefreie von einer rollstuhlgerechten Wohnung unterscheidet.

Hier ist der 2. Teil!:

Eine senioren- oder altengerechte Wohnung

Beschreibungen wie alten-, senioren- oder altersgerecht sind gesetzlich nicht definiert. Deshalb darf eine Wohnung, die lediglich mit Haltegriffen im Bad ausgestattet ist, schon als seniorengerecht beworben werden.

Oft haben die Wohnungen aber gar keine besondere Ausstattung. Stattdessen liegen sie einfach nur im Erdgeschoss oder in der Nähe befinden sich Ärzte, Apotheken und Geschäfte.

Trotzdem darf der Vermieter damit werben, dass sich seine Wohnung gut für Senioren eignet. Denn weil es für Adjektive wie senioren- oder altengerecht keine verbindliche Definition gibt, sind für die Wohnung auch keine speziellen Merkmale vorgeschrieben.

Inzwischen haben das sogar Gerichtsurteile bestätigt. Das Oberlandesgericht Koblenz zum Beispiel hat entschieden, dass seniorengerecht und behindertengerecht nicht gleichbedeutend sein müssen.

Denn bloß weil ein Senior vielleicht schon etwas älter ist, heißt das noch lange nicht, dass er auch körperliche Einschränkungen hat oder eine Gehhilfe braucht (Urteil vom 25. Februar 2011, Az. 10 U 1504/09).

Eine barrierearme, schwellenarme oder barrierereduzierte Wohnung

Auch diese Begriffe sind nicht verbindlich definiert. Eine Wohnung, die im Inserat als schwellenarm oder barrierereduziert beschrieben ist, kann deshalb über einen Aufzug zu erreichen sein, über eine bodengleiche Dusche verfügen oder einen installierten Treppenlift haben.

Genauso gut ist aber möglich, dass lediglich die Schwellen an den Übergängen zwischen den Räumen sehr niedrig sind.

Ob die Wohnung barrierefrei oder sogar rollstuhlgerecht ist, lässt sich aus solchen Beschreibungen nicht entnehmen. Tatsächlich wird das aber auch so gut wie nie der Fall sein. Denn wenn die Vorgaben erfüllt wären, würde der Vermieter vermutlich mit der Barrierefreiheit werben.

Eine behindertengerechte Wohnung

Eine behindertengerechte Wohnung ist auf die individuellen Bedürfnisse des Bewohners ausgerichtet. Sitzt der Bewohner zum Beispiel im Rollstuhl, kann das bedeuten, dass die Türen breit genug sind, die Bewegungs- und Wendeflächen ausreichen und das Bad über geeignete Sanitärobjekte verfügt.

Im Ergebnis kann der Bewohner die Wohnung uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe nutzen.

Nur kann die Wohnung eben auch ganz anders ausgestattet sein. Denn Handicaps gibt es in unzähligen Formen und Ausprägungen. Deshalb ist es unmöglich, eine Standard-Ausstattung zu definieren, die wirklich jeder erdenklichen Behinderung gerecht wird.

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Tipp

Sucht der Mieter eine Wohnung, die auch im hohen Alter oder nach einer Erkrankung als Zuhause in Frage kommt, sollte er auf die Adjektive barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht achten.

Denn nur für diese beiden Begriffe gibt es gesetzliche und damit verbindliche Definitionen. Und wenn der Vermieter mit solchen Beschreibungen wirbt, verpflichtet er sich dazu, die Vorgaben aus der DIN 18040-2 einzuhalten.

Die wichtigsten Punkte in einer barrierefreien Wohnung

Das Angebot an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen ist recht mager. Und wenn solche Wohnungen verfügbar sind, dann sind sie oft ziemlich teuer.

Deshalb kann es durchaus Sinn machen, die vorhandene Wohnung umzubauen. Zumal gar nicht immer aufwändige Bauarbeiten erforderlich sind. Manchmal lässt sich schon mit kleinen Maßnahmen viel bewirken.

Bei der Einschätzung, inwieweit ein altersgerechter oder barrierereduzierter Umbau möglich ist, fallen vor allem folgende Aspekte ins Gewicht:

Eingang

Ein möglichst barrierearmer Eingang stellt sicher, dass der Bewohner seine Wohnung problemlos erreichen und verlassen kann. Eine vernünftige Beleuchtung macht dabei den Anfang.

Ein stabiles Geländer an der Treppe erhöht die Trittsicherheit. Ansonsten helfen Rampen oder Treppenlifte weiter. Wichtig ist außerdem, dass die Klingel und der Briefkasten in einer Höhe angeordnet sind, die auch ein Rollstuhlfahrer gut erreichen kann.

Flächen

Die Flächen in der Wohnung sollten so groß sein, dass sich der Bewohner mit einem Rollator oder dem Rollstuhl gut bewegen kann. Oft lässt sich an diesem Punkt viel erreichen, wenn die Möbel umgestellt und überflüssige Einrichtungsgegenstände aussortiert werden.

Wichtig ist außerdem, dass die Türen breit genug sind oder bei Bedarf verbreitert werden können. Stufen und Schwellen lassen sich mit kleinen Rampen überwinden.

Badezimmer

Im Bad muss der Bewohner die sanitären Anlagen zum einen sicher erreichen können. Zum anderen sollte er Waschbecken, Toilette und Dusche auch dann ohne fremde Hilfe nutzen können, wenn er in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist.

Deshalb macht es grundsätzlich Sinn, darüber nachzudenken, die Badewanne durch eine Dusche zu ersetzen. Denn eine Dusche erleichtert die Handhabung und kann bei Bedarf mit einer Sitzgelegenheit ausgestattet werden.

Außerdem schafft sie mehr Platz im Bad. Möchte der Bewohner nicht auf Vollbäder verzichten, kann ein Badewannenlift eine gute Lösung sein.

Haltegriffe an den Wänden und rutschfeste Bodenbeläge sorgen für einen sicheren Stand. Am Waschbecken kann eine Vorrichtung installiert werden, die ermöglicht, das Becken nach oben, nach unten und nach vorne zu fahren.

So können alle Bewohner den Waschplatz bequem nutzen. Ein erhöhter Sitz und Griffstangen verwandeln eine herkömmliche Toilette in ein barrierearmes WC.

Küche

Eine barrierefreie und rollstuhlgerechte Küche muss recht groß sein. Sonst können die Möbel und Geräte nicht so angeordnet werden, dass sie mit dem Rollstuhl an- und unterfahrbar sind. Außerdem müssen die Hängeschränke eventuell durch stehende Küchenschränke ersetzt werden.

Info

Eine Wohnung barrierefrei umzubauen, ist nicht billig. Hat der Bewohner einen Pflegegrad und führt der Umbau dazu, dass sowohl die Lebenssituation als auch die Pflege einfacher werden, beteiligt sich aber die Pflegekasse an den Kosten.

Auch die KfW-Förderbank unterstützt mit Zuschüssen oder sehr kostengünstigen Krediten den Abbau von Barrieren. Für die Fördermittel muss der Umbau aber die DIN-Normen erfüllen.

Generell lohnt sich außerdem immer ein Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht beteiligt er sich ja an den Kosten für einen barrierefreien Umbau. Schließlich profitiert er letztlich auch davon, wenn er die Wohnung später einmal als barrierearme oder altersgerechte Wohnung bewerben und weitervermieten kann.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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