FAQ zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beim Kabelanschluss, 2. Teil

FAQ zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beim Kabelanschluss, 2. Teil

Gibt es in einem Mehrfamilienhaus einen gemeinsamen Kabelanschluss, darf der Vermieter die Gebühren dafür im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Diese Regelung wird als Nebenkostenprivileg bezeichnet. Nun hat der Gesetzgeber aber beschlossen, das Nebenkostenprivileg beim Kabelanschluss abzuschaffen. Doch was ändert sich dadurch für die Mieter? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.

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FAQ zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beim Kabelanschluss, 2. Teil

Hier ist der 2. Teil!:

Was gilt bei Beziehern von Bürgergeld für die Kabelgebühren?

Die derzeit noch geltende gesetzliche Regelung sieht vor, dass Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II) den Kabelanschluss nur dann bezahlt bekommen, wenn er Bestandteil der Nebenkostenabrechnung ist. Damit argumentieren auch die Kabelnetzbetreiber für die Beibehaltung des Nebenkostenprivilegs.

Allerdings wird oft nicht erwähnt, dass die Bürgergeld-Bezieher die Kosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen, wenn in ihrem Wohnhaus kein Sammelanschluss vorhanden ist.

Werden die Kabelgebühren nicht über die Nebenkosten abgerechnet, sind die betroffenen Empfänger somit im Nachteil. Eine faire und soziale Gleichbehandlung ist deshalb nur gewährleistet, wenn das Nebenkostenprivileg entfällt.

Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es für den Fernsehempfang?

Wer künftig auf einen Kabelanschluss verzichten möchte, kann für den Fernsehempfang zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:

DVB-T2 HD

Bei DVB-T2 HD handelt es sich um Fernsehen über die Antenne. In vielen Regionen ist es möglich, auf diese Weise über eine Zimmerantenne oder eine Dachantenne rund 40 Fernsehsender in hochauflösender Qualität zu empfangen.

Ist ein internetfähiger Fernseher oder Receiver vorhanden, ist übers Internet der Empfang weiterer Sender möglich.

Für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender werden keine Kosten fällig. Wer die Privatsender empfangen möchte, muss mit monatlichen Kosten von etwa 8 Euro rechnen.

IPTV

Der Empfang des Fernsehprogramms ist per Internet möglich. Einige Anbieter haben dazu Pakete im Angebot, die den VDSL-Anschluss mit klassischem IPTV kombinieren. Die Kosten dafür liegen im Schnitt bei etwa 5 Euro pro Monat. Voraussetzung für diese Empfangsart ist aber ein Receiver, den der Kunde beim Anbieter kaufen oder mieten muss.

Eine andere Variante vom Fernsehempfang übers Internet sind Streamingdienste. Dafür muss ein Breitband-Internetanschluss vorhanden sein. Die Kosten bewegen sich meist in einem Rahmen zwischen 6 und 10 Euro pro Monat.

Einige Anbieter stellen auch kostenlose Zugänge zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung dann zeitlich begrenzt oder es wird immer wieder Werbung eingeblendet. Bei einem modernen Smart-TV funktioniert der Empfang über eine dazugehörige App, bei einem älteren Fernsehgerät wird ein HDMI-Stick eingesteckt.

Ein Pluspunkt vom IPTV per Streaming ist, dass der Empfang nicht nur auf dem Fernsehgerät möglich ist, sondern über eine App auch auf dem Tablet und dem Smartphone.

Satellitenfernsehen

Die größte Vielfalt an Fernsehsendern gibt es per Satellit. Alle gängigen Fernsehprogramme können frei und unverschlüsselt empfangen werden. Eine entsprechende Ausstattung ist zwar notwendig.

Aber diese Ausgabe fällt nur einmalig an, monatliche Folgekosten gibt es nicht.

Eine eigene Satellitenschüssel zu installieren, ist technisch so gut wie überall möglich. Ein Mieter sollte sich zuvor aber das Okay des Vermieters einholen.

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Was ist, wenn auf einmal ein sogenannter Medienberater vor der Tür steht?

Es kann passieren, dass es an der Wohnungstür klingelt und die Person sich als Medienberater ausgibt. Mit dem Verweis auf die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs erklärt der Medienberater dann, er müsse den Kabelanschluss überprüfen. Teilweise wird auch die Abschaltung des Anschlusses angekündigt.

Bei den vermeintlichen Medienberatern handelt es sich in aller Regel um freiberufliche Verkäufer. Sie sind im Auftrag eines Kabelnetzbetreibers unterwegs und verdienen ihr Geld über die Provisionen bei Vertragsabschlüssen.

In so einer Situation gilt deshalb:

  • Der Mieter muss und sollte niemanden in seine Wohnung lassen. Unangekündigte Überprüfungen des Kabelanschlusses oder mündlich in Aussicht gestellte Abschaltungen sind meist nur ein Vorwand, um einen neuen Vertrag zu generieren.

  • Es besteht überhaupt kein Grund zur Eile. Der Mieter sollte sich deshalb nicht überrumpeln lassen und nichts an der Tür unterschreiben.

  • Ratsam ist, sich den Dienstausweis oder die Gewerbekarte des Medienberaters zeigen zu lassen und seinen Namen, die Kontaktdaten und die Firma oder den Auftraggeber zu notieren. Sollte es später Probleme mit einem untergeschobenen Vertrag geben, kann der Mieter zumindest angeben, mit wem er es zu tun hatte.

  • Sollte sich der Medienberater ohne Einwilligung Zutritt zur Wohnung verschaffen, handelt es sich um Hausfriedensbruch, den der Mieter bei der Polizei anzeigen sollte.

  • Liegt irgendwann eine Auftragsbestätigung im Briefkasten, obwohl der Mieter nichts unterschrieben hat, sollte er den Vertrag umgehend widerrufen.

  • Bei einem unerwünschten Werbeanruf legt der Mieter am besten einfach kommentarlos auf.

Und: Der Mieter sollte sich auf keinen Fall einschüchtern oder verunsichern lassen. Es wird nicht passieren, dass der Fernsehempfang von heute auf morgen nicht mehr funktioniert.

Was geschieht mit einem ungenutzten Kabelanschluss?

Möchte der Mieter keinen Kabelanschluss mehr, wird der Kabelanbieter den ungenutzten Anschluss sperren.

Wie das erfolgt, hängt von der Anschlussart im Haus ab:

  • Gibt es im Haus ein sogenanntes Sternnetz, ist es möglich, jeden Anschluss in den einzelnen Wohnungen zentral vom Keller aus zu sperren.

  • Handelt es sich um eine ältere Verkabelung in Form einer Baumstruktur, muss in der Mietwohnung eine Sperrdose gesetzt werden.

Internet und Telefon können aber auch weiterhin über das Kabel genutzt werden. In diesem Fall installiert der Anbieter eine Filterdose, die nur das TV-Signal unterbindet.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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