7 Fragen zum Energieausweis, Teil 2

7 Fragen zum Energieausweis, Teil 2

Für den Verkauf oder die Neuvermietung einer Immobilie ist meist ein Energieausweis notwendig. Denn das Gebäudeenergiegesetz als Nachfolger der Energieeinsparverordnung sieht vor, dass der Käufer oder Mieter die Möglichkeit haben muss, die Angaben aus dem Energieausweis in seine Entscheidung einfließen zu lassen. Ein paar Daten müssen außerdem schon im Inserat enthalten sein.

Anzeige

7 Fragen zum Energieausweis, Teil 2

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir sieben Fragen zum Energieausweis. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, wann ein Energieausweis Pflicht ist, in welchen Varianten es den Energieausweis gibt und welches Gebäude welchen Ausweis erfordert.

Hier ist Teil 2!

  1. Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll ein Mieter oder Käufer den Energieausweis einsehen können, bevor er den Miet- oder Kaufvertrag unterschreibt. Die Angaben sollen nämlich in seine Entscheidung für oder gegen das Objekt einfließen können.

Der Eigentümer oder Makler ist deshalb dazu verpflichtet, den Energieausweis schon bei der Besichtigung vorzulegen. Das kann auch in Form eines Aushangs erfolgen. Findet keine Besichtigung statt, muss der Eigentümer oder Makler spätestens auf Anfrage des Interessenten eine Kopie des Energieausweises aushändigen.

Früher war es üblich, den Energieausweis nur dann vorzuzeigen, wenn der Miet- oder Kaufinteressent ausdrücklich danach fragte. Diese Praxis ist nicht mehr zulässig. Und die Pflicht zur Vorlage umfasst das gesamte Dokument. Beinhaltet der Ausweis neben den Kennwerten auch Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, dürfen sie also nicht unter den Tisch fallen.

  1. Welche Angaben aus dem Energieausweis müssen im Inserat stehen?

Der Energieausweis soll eine entscheidende Informationsquelle bei der Suche nach einer Immobilie sein. Aus diesem Grund soll schon die Immobilienanzeige die wichtigsten energetischen Kennzahlen aus dem Ausweis enthalten. Dazu zählen vor allem der Energiebedarf oder -verbrauch, die Art der Heizung und der Energieträger für die Heizung.

Wurde der Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt und enthält er eine Effizienzklasse für das Wohngebäude, muss diese Effizienzklasse ebenfalls veröffentlicht werden. Bei einem älteren Ausweis kann der Eigentümer den entsprechenden Kennwert in die dazugehörige Effizienzklasse umrechnen lassen und sie im Inserat auf freiwilliger Basis angeben.

Veröffentlicht der Eigentümer die Immobilienanzeige nicht kommerziell, also statt in einer Zeitung oder auf einem Internetportal zum Beispiel durch einen Aushang am Schwarzen Brett im Supermarkt, kann er die Daten aus dem Energieausweis weglassen.

Ansonsten muss er im Inserat aufführen,

  • ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt,

  • wie hoch der Endenergiebedarf des Gebäudes ist,

  • mit welchem Energieträger die Heizung hauptsächlich betrieben wird,

  • in welchem Jahr das Haus gebaut wurde und welche Energieeffizienzklasse es hat.

Voraussetzung ist natürlich, dass dem Eigentümer schon ein gültiger Ausweis vorliegt, wenn er das Inserat schaltet.

  1. Wer stellt einen Energieausweis aus?

Welche Behörde für den Energieausweis zuständig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Meistens kümmern sich die unteren Bauaufsichtsbehörden oder die Bauordnungsämter der Kommunen, in denen die Gebäude stehen, um die Energieausweise.

Für Verstöße bei der Ausstellung oder Verwendung eines Energieausweises können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Macht der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis gar nicht, zu spät oder nicht vollständig zugänglich, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Zeigt der Interessent das bei der zuständige Behörde an, muss sie ein Verfahren einleiten. Daher sollte sich der Eigentümer schon aus eigenem Interesse rechtzeitig um den Energieausweis kümmern und bei Unklarheiten bei der Behörde nachfragen.

  1. Worauf sollten Käufer oder Mieter achten?

Der Energiekennwert und die Energieeffizienzklasse sind zwar zwei wichtige Daten. Trotzdem sollte sich der Interessent nicht nur darauf versteifen. Anders als zum Beispiel bei Elektrogeräten, wo die Klasse meist den Mindeststandard beschreibt, gibt die Klasse bei Gebäuden nur die wirklich sparsamste Variante wieder. So reicht die Skala bei Wohngebäuden von A+ bis H und ein Wohngebäude mit einem durchschnittlichen Verbrauch hat die Klasse E.

Der Interessent sollte sich den ganzen Energieausweis zeigen lassen. Sind darin Modernisierungsempfehlungen aufgeführt, sollte er sich erkundigen, ob der Eigentümer schon etwas davon umgesetzt hat oder eine Umsetzung in naher Zukunft plant.

Kommt der Kauf- oder Mietvertrag zustande, sollte sich der Käufer oder Mieter eine Ausfertigung des Energieausweises geben lassen und zusammen mit dem Vertrag aufbewahren.

Grundsätzlich soll der Energieausweis dabei helfen, die Energieeffizienz verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Allerdings kann zwischen dem Energiebedarf, den ein Bedarfsausweis angibt, und dem Energieverbrauch, der im Verbrauchsausweis aufgeführt ist, trotz identischem Gebäude ein großer Unterschied bestehen.

Deshalb sollte sich der Miet- oder Kaufinteressent nicht nur auf den Ausweis verlassen, sondern bei einer Besichtigung auch auf folgendes achten:

  • Alle Außenwände sowie die Decken vom Keller und dem obersten Geschoss sollten gedämmt sein.

  • Die Fenster sollten eine Wärmeschutzverglasung mit mindestens zwei Scheiben haben. Außerdem sollten sie ebenso wie die Türen winddicht abschließen.

  • Haben die Wohnräume viele Außenwände oder grenzen sie an Anbauten, die nicht beheizt sind, wird wahrscheinlich mehr Heizenergie notwendig sein als bei einer Wohnung, die von beheizten Räumen umgeben ist. Sinnvoll kann deshalb sein, wenn sich der Interessent gezielt nach früheren Heizkostenabrechnungen erkundigt.

  • Wie hoch die Heizkosten werden, hängt auch vom Energieträger oder Brennstoff ab. Deshalb sollte der Interessent darauf achten, womit die Heizungsanlage betrieben wird.

  • Ein Kostenfaktor ist zudem die Aufbereitung vom warmem Wasser. Wird oft und viel Warmwasser entnommen, rechnet sich meist eine zentrale Erwärmung. Ist der Warmwasserbedarf hingegen eher niedrig, können moderne Durchlauferhitzer Kosten einsparen.

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Thema: 7 Fragen zum Energieausweis, Teil 2

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


wohnungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

Ein Gedanke zu „7 Fragen zum Energieausweis, Teil 2“

  1. Ich programmiere gerade eine Website für Mieter und Vermieter. Statt mir es bei den Anforderungen einfach bei den Konkurrenten abzuschauen, wollte ich lieber auf Nummer sicher gehen – bei uns soll schließlich alles makellos sein (und das wird es auch) 😉

Kommentar verfassen