Die erste eigene Wohnung – Infos und Tipps

Die erste eigene Wohnung – Infos und Tipps

Die erste eigene Wohnung ist für viele ein wichtiger Meilenstein und gleichzeitig ein großer Schritt in Richtung Freiheit. Allerdings gehen mit der Wohnung nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einher.

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Was es zu bedenken gilt und was erledigt werden muss, erklärt der folgende Ratgeber mit Infos und Tipps rund um die erste eigene Wohnung:

 

Die Höhe der monatlichen Warmmiete

Die Lage, die Größe und die Ausstattung sind drei von mehreren Faktoren, die darüber bestimmen, wie teuer eine Wohnung ist. Ob der Preis, den der Vermieter für eine Wohnung aufruft, gerechtfertigt ist, hängt deshalb immer vom konkreten Mietobjekt ab.

Wohnungssuchende können und sollten sich vorab aber einen Überblick über das Preisniveau vor Ort verschaffen. Dazu können sie zum einen die Mietpreise für ähnliche Wohnungen miteinander vergleichen und zum anderen einen Blick auf den Mietspiegel der jeweiligen Kommune werfen. Mindestens genauso wichtig ist allerdings, dass die Höhe der monatlichen Miete zum eigenen Budget passt.

Selbst wenn der Vermieter einen wirklich fairen Preis aufruft, bringt das am Ende nicht viel, wenn sich der Mieter diese Miete einfach nicht leisten kann. Als Faustregel gilt deshalb, dass die Höhe der Warmmiete maximal ein Drittel des Nettolohns ausmachen sollte.

Die Warmmiete beziffert die monatlichen Gesamtkosten für die Wohnung, setzt sich also aus der Grundmiete für die Wohnung und den Mietnebenkosten zusammen.

Da aber monatlich noch weitere Kosten dazukommen, beispielsweise für den Strom, Telefon und Internet, Versicherungen, Kleidung und Lebensmittel sollte ein Drittel des monatlichen Einkommens die Höchstgrenze für die Warmmiete sein.

Übrigens: Azubis und Studenten müssen mitunter einen Bürgen vorweisen können. Als Bürge springen dann meist die Eltern ein. Durch den Bürgen sichert sich der Vermieter gegen mögliche Ausfälle der Mietzahlungen ab.

 

Die weiteren Kosten beim Einzug

Die Miete und die Lebenshaltungskosten müssen jeden Monat aufgebracht werden. Damit ist es aber noch nicht getan, denn beim Umzug fallen weitere Kosten an. Diese sind zwar einmalig, können allerdings ein ordentliches Loch im Geldbeutel hinterlassen.

Einer der Hauptposten in diesem Zusammenhang ist die Kaution, die beim Einzug hinterlegt werden muss. Als Kaution sind drei Kaltmieten üblich, wobei dies gleichzeitig auch die Höchstgrenze ist. Mehr als drei Kaltmieten darf der Vermieter als Kaution also nicht verlangen.

Geld und Zeit kostet daneben die Einrichtung der Wohnung. Teilweise sind in Mietwohnungen zwar die Wände schon tapeziert oder gestrichen und die Bodenbeläge verlegt. Möchte der Mieter seine eigene Note hineinbringen, kommt er um Farbeimer und Teppichboden oder Laminat aber nicht herum.

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Außerdem müssen meist Möbel, Lampen und Hausrat angeschafft werden. Daneben braucht es Kartons und Kisten, um Kleidung und andere persönliche Gegenstände aus der alten Wohnung oder dem Kinderzimmer einzupacken, eine Transportmöglichkeit und am besten den einen oder anderen Umzugshelfer.

 

Die Formalitäten rund um den Umzug

An dem Tag, an dem der Mieter den Mietvertrag und das Übergabeprotokoll (darin sind der Zustand der Wohnung bei der Übergabe mit möglichen Mängeln und Schäden dokumentiert) unterschreibt und vom Vermieter sämtliche Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommt, ist die Wohnung auch offiziell sein neues Reich.

Bei aller Freude sollte der Mieter nun aber nicht vergessen, dass ein paar Formalitäten anstehen. Hierzu gehört in erster Linie die An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Hierfür braucht der Mieter neben seinem Personalausweis seit November 2015 eine Bescheinigung vom Vermieter, dass er auch tatsächlich in der jeweiligen Wohnung wohnt.

Daneben muss der Mieter seinen Arbeitgeber, seine Bank, seine Versicherungen und andere Vertragspartner über die neue Anschrift informieren. Hat der Mieter ein Auto, muss er dieses bei der Zulassungsstelle anmelden, wenn er durch den Umzug den Zulassungsbezirk gewechselt hat. Damit die Post an die neue Adresse weitergeleitet wird, sollte der Mieter außerdem einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.

 

Die Wahl der Vertragspartner

Der Mieter hat bei der Wahl seiner Vertragspartner freie Wahl. So kann er sich beispielsweise aussuchen, von welchem Anbieter er seinen Festnetz- und Internetanschluss beziehen möchte.

Auch den Strom- und Gasanbieter kann er selbst wählen. Meistens wird der Mieter dabei zunächst beim örtlichen Grundversorger angemeldet. Diesen oft recht teuren Vertrag kann der Mieter aber jederzeit kündigen und ohne Kündigungsfrist zu einem günstigeren Energieversorger wechseln.

Generell empfiehlt es sich, über Vergleichsportale herauszufinden, welche Anbieter die attraktivsten Konditionen in ihrem jeweiligen Bereich bieten. Oft lassen sich so mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Beim Auszug aus der elterlichen Wohnung und dem Einzug in die erste eigene Wohnung stellt sich oft die Frage, welche Versicherungen nun notwendig sind. Vor allem am Anfang braucht der Mieter im Prinzip nur eine Versicherung, nämlich eine private Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der Mieter bei Dritten Schäden verursacht, beispielsweise einen Wasserschaden.

Eine Hausratversicherung macht nur dann Sinn, wenn der Mieter sehr teure Möbel und Einrichtungsgegenstände besitzt. Bei einer normalen Standardeinrichtung rechnet sich eine Hausratversicherung oft nicht, zumal sie ohnehin nur dann den Schaden reguliert, wenn die Gegenstände beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl abhanden gekommen sind. Hat ein Dritter die Schäden verursacht, muss er oder seine Haftpflichtversicherung die Schäden bezahlen.

 

Die Spielregeln

Den normalen Alltag in der Wohnung regelt die Hausordnung. Dort ist beispielsweise angegeben, wer wann das Treppenhaus putzen oder den Winterdienst übernehmen muss.

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Auch die Ruhezeiten, erlaubte Abstellplätze für Fahrräder und andere grundlegende Verhaltensweisen sind dort festgehalten. Gegen eine Einweihungsparty ist prinzipiell nichts einzuwenden. Allerdings sollte der Mieter seine Nachbarn im Vorfeld darüber informieren.

So lässt sich unnötiger Ärger vermeiden. Noch besser ist es, wenn sich der Mieter vorstellt und die Nachbarn gleich zur Einweihungsparty einlädt. Dadurch sind die besten Voraussetzungen für einen gelungenen Einstand und ein unkompliziertes Verhältnis zu den Nachbarn geschaffen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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