Tipps bei einen Mietausfall
Bleibt die monatliche Einnahme der Mietzahlung aus, wird dies als Mietausfall bezeichnet. Es gilt zu unterscheiden, ob der Mietausfall dadurch entstanden ist, dass der Mieter seine monatliche Rate nicht bezahlt hat oder diese Zahlung rückständig ist, oder dadurch, dass das zu vermietende Objekt leer steht oder in Folge eines Gebäudeschadens nicht vermietbar ist.
Die Gründe dafür, dass Mieter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können vielfältig sein und beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, familiäre Probleme, gestiegene Energiepreise oder wachsende Verschuldung verursacht werden. Daneben existiert das Phänomen der so genannten Mietnomaden.
Diesen Mieter wäre es zwar grundsätzlich möglich, die Miete zu bezahlen, allerdings möchten sie die Miete schlichtweg nicht bezahlen. Hinzu kommt, dass die Wohnung meist in einem verwahrlosten und verwüsteten Zustand hinterlassen wird.
Hier mal ein Video über die Thematik „Mietnomaden“:
Gründe für Mietausfälle in Folge von Gebäudeschäden können durch Sturm, Feuer, Blitz, Hagel oder Wasserrohrbrüche entstehen, so dass die Räume ganz oder teilweise unbewohnbar sind und erst nach Renovierung wieder vermietet werden können.
Daneben entstehen Mietausfälle durch Leerstände. Insbesondere bei Mietobjekten, die der privaten Altersvorsorge dienen oder die zur Tilgung einer Immobilienfinanzierung bestimmt sind, ist es daher äußerst wichtig, Vorsorgemaßnahmen gegen Mietausfälle zu treffen. Um die finanziellen Folgen von Gebäudeschäden zu mindern, werden Gebäudeversicherungen abgeschlossen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass klassische Policen Sturmschäden oder Schäden durch Überschwemmung meist nur bei Erweiterung durch eine Elementarschäden-Versicherung abdecken.
Die Mietforderung über Factoring
Unsere Tipps: Gegen ausbleibende oder unregelmäßige Mietzahlungen hilft natürlich in erster Linie die richtige Auswahl des Mieters. Daneben kann eine Mietbürgschaft durch einen Dritten vereinbart werden, der für die rückständigen oder ausbleibenden Zahlungen haftet. Eine weitere Vorsorgemaßnahme ist das in der Wirtschaft gängige Factoring. Hierbei tritt der Vermieter seine Ansprüche an ein Factoringunternehmen ab und erhält als Gegenleistung dafür die offene Mietforderung. Das Risiko, das die Offenstände nicht mehr beglichen werden können, geht dabei auf das Factoringunternehmen über.
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Thema: Mietausfall und Mietforderung
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