Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren?

Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren?

Die Regierung hat beschlossen, das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abzuschaffen. Doch was bedeutet das? Wie wirkt sich die Entscheidung auf die Kosten vom Kabelschluss für Mieter aus? Und besteht nun Handlungsbedarf? Wir klären auf!

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Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren

Was ist das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren?

Gibt es in einem Mehrparteienhaus einen gemeinsamen Kabelanschluss, kann der Vermieter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Die Umlage der Kabelgebühren auf alle Mieter über die Betriebskostenabrechnung wird als Nebenkostenprivileg bezeichnet. Die gesetzliche Regelung dazu steht in § 2 Nr. 15 BetrKV (Betriebskostenverordnung).

Ein Vermieter hat oft einen sogenannten Sammelvertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen. Ein anderer Name für Sammelvertrag ist Mehrnutzervertrag. Abgerechnet wird der Vertrag über ein Sammelinkasso. Die Mieter überweisen die Gebühren für den Kabelanschluss dadurch nicht selbst an den Kabelnetzbetreiber.

Stattdessen bezahlen sie die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter, der das Geld anschließend gesammelt an den Kabelnetzbetreiber weiterleitet.

Wieso soll das Nebenkostenprivileg abgeschafft werden?

Die Einführung des Kabelfernsehens vor rund 40 Jahren war eine echte Neuerung. Bis dahin hatte sich der Empfang auf drei bis fünf analoge Fernsehprogramme beschränkt. Durch den neuen Kabelanschluss erweiterte sich das Angebot auf bis zu 30 analoge Fernsehsender.

Doch in den vergangenen Jahrzehnten hat sich viel getan. So ist die Fernsehübertragung inzwischen digital. Außerdem sind neue Verbreitungswege entstanden, so zum Beispiel das Fernsehen übers Internet.

Solange der Mieter den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung bezahlt, macht es aber nicht unbedingt Sinn, über andere Übertragungswege nachzudenken. Denn selbst wenn er den gemeinschaftlichen Kabelanschluss im Mietshaus nicht mehr nutzen würde, müsste er ihn weiterhin als Nebenkosten bezahlen.

Damit hätte er doppelte Gebühren für den Fernsehempfang. Das Nebenkostenprivileg ist also nicht mehr zeitgemäß und soll deshalb abgeschafft werden.

Wann erfolgt die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs?

Dass das Nebenkostenprivileg gestrichen wird, hat die Regierung auf den Weg gebracht, als sie das Telekommunikationsgesetz novelliert hat. Die Neuregelung tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Bis zum 20. Juni 2024 gilt für Bestandsverträge aber eine Übergangsfrist.

Deshalb ändert sich für die meisten Mieter zunächst noch nichts. Nur wenn der Vermieter die Hausverkabelung erneuert, würde damit auch der Bestandschutz für den Altvertrag entfallen.

Sobald die Neuregelung gilt, also spätestens ab dem 1. Juli 2024, kann der Mieter den Kabelanschluss bei seinem Vermieter kündigen und sich selbst einen neuen Anbieter für seinen Fernsehempfang aussuchen. Voraussetzung ist aber, dass der Mietvertrag seit mindestens 24 Monaten besteht.

Welche Folgen hat die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren?

In vielen Bereichen kann ein Verbraucher seine Anbieter frei wählen. Das gilt zum Beispiel für Festnetz und Internet, für den Mobilfunk oder für den Strom. Ein offener Markt führt zu mehr Wettbewerb und dieser lässt die Preise langfristig sinken. Ein gutes Beispiel ist der Telefonmarkt.

Wurden vor rund 20 Jahren für ein Ferngespräch um die 30 Cent pro Minute fällig, gibt es inzwischen fast nur noch Flatrates für ein paar Euro im Monat.

Die Betreiber von Kabelnetzen sind über die Neuregelung natürlich nicht erfreut. Sie befürchten, dass etliche Mieter in größeren Mietshäusern ihren Kabelanschluss kündigen und auf einen anderen Übertragungsweg oder zu einem anderen Anbieter wechseln werden. Bislang sicher geglaubte Verträge wären damit weg.

Aus diesem Grund zeichnen die Netzbetreiber in den Medien ein Schreckensszenario mit enorm teuren Kabelanschlüssen, die für Verbraucher kaum noch bezahlbar wären. Die Hoffnung dahinter ist, dass die Regierung davon absieht, die Gesetzesänderung umzusetzen.

Tatsächlich ist zu erwarten, dass der Kabelanschluss künftig etwas teurer wird. Experten gehen aber davon aus, dass die Erhöhung kaum mehr als zwei, drei Euro pro Monat betragen wird.

Ein anderes Argument der Kabelnetzbetreiber lautet, dass das Nebenkostenprivileg den Fernsehempfang für Bezieher von ALG II sicherstellt. Denn solange die Abrechnung des Kabelanschlusses über die Nebenkostenabrechnung erfolgt, übernimmt das Amt die Zahlung. Allerdings erwähnen die Kabelnetzbetreiber oft nicht, dass diese Regelung einen Sammelanschluss voraussetzt.

Ist der Kabelanschluss nicht in den Nebenkosten enthalten, müssen Hartz-IV-Empfänger die Gebühren selbst aus dem Regelsatz bestreiten. Sie sind damit im Nachteil. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hebt diese Ungleichbehandlung auf.

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Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?

Möchte der Mieter künftig auf einen anderen Übertragungsweg umsteigen, stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Eine Variante ist DVB-T2 HD. Dahinter verbirgt sich der Fernsehempfang über eine Antenne. Mittels Zimmer- oder Dachantenne kann der Mieter in vielen Regionen rund 40 Fernsehsender in hochauflösender Qualität empfangen.

In Verbindung mit einem internetfähigen Fernsehgerät oder Reciever wird der Empfang weiterer Sender per Internet möglich. Bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen ist der Empfang kostenlos, für Privatsender werden monatlich knapp sieben Euro fällig.

Eine andere Variante ist IPTV, also Fernsehen über Internet. Einige VDSL-Anbieter schnüren Pakete, die den VDSL-Anschluss mit dem Fernsehempfang kombinieren. Die Kosten für das Internetfernsehen betragen im Schnitt fünf Euro pro Monat. Allerdings braucht der Mieter einen Reciever, den er beim Anbieter mieten oder kaufen muss.

Daneben gibt es IPTV per Streaming. Voraussetzung dafür ist ein Breitband-Internetanschluss, die Kosten für den Fernsehempfang belaufen sich auch sechs bis zehn Euro monatlich.

Einige Anbieter bieten auch kostenfreie Zugänge an, die dann aber oft zeitlich begrenzt sind oder regelmäßig Werbung einblenden. Für den Fernsehempfang verknüpft der Mieter sein Fernsehgerät mit einer App oder einem HDMI-Stick.

Die größte Programmauswahl bietet der Empfang per Satellit. Über eine Satellitenschüssel kann der Mieter alle unverschlüsselten Sender frei empfangen. Allerdings muss er zuvor mit seinem Vermieter abklären, ob er eine eigene Schüssel montieren kann.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter eines Kabelnetzbetreibers auf einen neuen Vertrag drängt?

Vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung werden einige Mieter von sogenannten Medienberatern kontaktiert. Teilweise erklären die Medienberater, dass sie den Kabelanschluss überprüfen müssen. In anderen Fällen weisen sie auf die drohende Abschaltung des Kabelanschlusses hin.

Medienberater sind Verkäufer, die im Auftrag der Kabelnetzbetreiber an der Haustür oder per Telefon Verträge an den Mann bringen wollen. Wichtig ist, dass sich der Mieter weder einschüchtern noch überrumpeln lässt.

Niemand kann und wird den Fernsehempfang von heute auf morgen abschalten! Natürlich kann sich der Mieter über Alternativen informieren. Doch er sollte sich auf keinen Fall dazu drängen lassen, übereilt irgendeinen, oft unnötigen Kabelvertrag zu unterschreiben.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

Ein Gedanke zu „Was bedeutet die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren?“

  1. Joa, jetzt fehlt nur noch, dass man die GEZ nicht zahlen muss, wenn man keinen Fernseher im Haus hat und ich bin in der Hinsicht zufrieden… Ich muss jedes Mal grinsen, wenn ich über diese Banalität auch nur nachdenke. 🙂 Naja, was will man machen.

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