Das ändert sich 2021 in Sachen Wohnen, 2. Teil

Das ändert sich 2021 in Sachen Wohnen, 2. Teil

Das Wohngeld steigt, das Baukindergeld läuft aus, der Vermieter wählt künftig den Messstellenbetreiber aus und eine zentrale Anlaufstelle ist für Fördermittel bei energetischen Sanierungen zuständig: Das neue Jahr hat ein paar Neuerungen im Gepäck. In einer zweiteiligen Übersicht zeigen wir, was sich 2021 in Sachen Wohnen ändert.

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Das ändert sich 2021 in Sachen Wohnen, 2. Teil

Hier ist der 2. Teil!

Höhere Prämie und angehobene Einkommensgrenzen für Bausparer

Mit der sogenannten Wohnungsbauprämie unterstützt der Gesetzgeber Bausparer, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder modernisieren wollen. Mit Jahresbeginn 2021 ist nicht nur die Prämie höher. Weil der Gesetzgeber auch die Einkommensgrenzen angehoben kann, können mehr Bausparer in den Genuss der Prämie kommen.

Die Wohnungsbauprämie beläuft sich auf zehn Prozent der jährlichen Sparleistungen bis zu einer Grenze von 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Eheleuten. Alleinstehende können also bis 70 Euro und Ehepaare maximal 140 Euro als Prämie bekommen.

Bisher lagen die Grenzen für die Sparleistungen bei 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro bei Verheirateten, die Prämien waren auf 45 Euro bzw. 90 Euro begrenzt. Die neuen Prämienhöhen gelten auch für Bausparverträge, die schon länger laufen.

Gewährt wird die Wohnungsbauprämie, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. So muss der Bausparer den zugeteilten Bausparvertrag zum einen für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen, also zum Beispiel eine Immobilie davon kaufen oder umbauen. Zum anderen darf das Einkommen des Bausparers bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Diese Grenzen hat der Gesetzgeber ab Jahresbeginn 2021 ebenfalls angehoben. So dürfen Alleinstehende jetzt ein steuerpflichtiges Einkommen von maximal 35.000 Euro erzielen, bisher waren es 25.600 Euro jährlich. Bei Ehepaaren steigt die Grenze für das zu versteuernde Einkommen von 51.200 Euro auf 70.000 Euro.

Das Verfahren rund um die Prämie bleibt gleich. Der Bausparer stellt einmal jährlich einen Antrag auf die Prämie bei seiner Bausparkasse. Das Formular dafür schickt die Bausparkasse zusammen mit dem jährlichen Kontoauszug zu. Die Auszahlung der Prämien erfolgt dann, wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird und der Bausparer das Geld daraus für sein Eigenheim verwendet.

Eine Ausnahme gilt für Bausparer, die beim Abschluss des Bausparvertrags jünger waren als 25 Jahre. Sie erhalten die Prämie, selbst wenn sie sich bei der Zuteilung des Vertrags nur das Guthaben auszahlen lassen und ansonsten kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Allerdings müssen zwischen dem Abschluss des Bausparvertrags und der Auszahlung mindestens sieben Jahre liegen.

Eventuell veränderte Gaspreise durch CO2-Abgabe

Durch das Klimaschutzprogramm 2030 wird seit dem 1. Januar 2021 eine Kohlenstoffdioxid-Abgabe auf den Ausstoß von CO2 erhoben. Der höhere Preis soll dazu führen, dass weniger des umwelt- und klimaschädlichen Gases ausgestoßen wird. Die Bemessungsgrundlage für die CO2-Abgabe sind die Emissionen, die beim Verbrennen von fossilen Energieträgern entstehen.

Die Höhe der Abgabe berechnet sich dann aus dem CO2-Preis, den die Bundesregierung für eine Tonne Kohlenstoffdioxid festgelegt hat. Im Jahr 2021 beläuft sich dieser Preis auf 25 Euro. In den kommenden Jahren wird der Preis schrittweise erhöht.

Die CO2-Abgabe macht sich neben den Preisen für Heizöl, Benzin und Diesel auch beim Gaspreis bemerkbar. So steigt der Gaspreis durch die Abgabe um ungefähr 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Gibt der Gasversorger seine Mehrkosten beim Einkauf komplett an den Kunden weiter, steigt die Gasrechnung entsprechend. Die Verbraucherzentralen schätzen, dass bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden die Gasrechnung eines Haushalts um rund 120 Euro höher ausfallen dürfte.

Andererseits konnten die Energieversorger im Jahr 2020 sehr günstig Gas beschaffen. Bei der Beispielmenge von 20.000 Kilowattstunden waren die Beschaffungskosten um rund 100 Euro geringer als im Jahr 2019. Gibt der Versorger auch diese Ersparnis an seinen Kunden weiter, würde die Rechnung nur etwas teurer ausfallen.

Ein weiterer Faktor, der die Gaspreise beeinflusst, sind die Netzentgelte. Insgesamt wird es hier vermutlich keine großartigen Änderungen geben. Allerdings sind je nach Netzgebiet deutliche Anstiege und andersherum auch kräftige Senkungen möglich. Daher wird letztlich abzuwarten sein, wie sich die Gaspreise im Jahr 2021 tatsächlich darstellen werden.

Chance auf etwas niedrigere Strompreise

Strom könnte im Jahr 2021 ein bisschen günstiger werden. Das liegt zum einen daran, dass die EEG-Umlage sinkt. Zum anderen waren die Beschaffungskosten im vergangenen Jahr deutlich niedriger. Geben die Stromversorger diese beiden Entwicklungen an ihre Kunden weiter, ist bei einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden Strom eine Ersparnis von ungefähr 30 Euro drin.

Bislang war es so, dass die Verbraucher den Ausbau von erneuerbaren Energien durch die EEG-Umlage finanzierten. Die Umlage ist Bestandteil des Strompreises. In Zukunft sollen die Einnahmen aus der CO2-Abgabe im Verkehrs- und Wärmebereich für die Finanzierung verwendet werden. Im Gegenzug wird die EEG-Umlage schrittweise reduziert.

Zum 1. Januar 2021 ist die EEG-Umlage von 6,756 Cent auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Verbraucht ein Haushalt 3.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr, macht das bei der Stromrechnung einen Unterschied von rund 9 Euro aus. Für 2022 ist vorgesehen, die EEG-Umlage auf 6 Cent pro Kilowattstunde abzusenken.

An den Strompreisbörsen konnten die Versorger den Strom günstiger einkaufen als 2019. Geben die Energieunternehmen die Ersparnis an ihre Kunden weiter, könnte ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden Strom nach Schätzungen der Verbraucherzentralen um etwa 25 Euro entlastet werden.

Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass höhere Netzentgelte die Einsparungen aufheben oder den Strom sogar noch teurer werden lassen. Die Netzentgelte, die der Netzbetreiber verlangt, machen ungefähr ein Viertel des Strompreises aus. Derzeit sieht es aber so aus, also würden die Netzentgelte größtenteils gleich bleiben.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

Ein Gedanke zu „Das ändert sich 2021 in Sachen Wohnen, 2. Teil“

  1. Puh, ich hatte bereits die Sorge, dass die erhöhte Prämie nicht für alte Verträge gilt *grins*
    Mal schauen, ob ich meinen Sohn dieses Jahr ins Geschäft holen kann… er ist zwar noch jung, aber so könnte ich wenigstens sicherstellen, dass er das nötige Wissen bekommt, um seinen Job richtig zu machen und demnach gut zu verdienen!

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