Tipps zu Photovoltaik für das Eigenheim

Infos und Tipps rund um Photovoltaik für das Eigenheim 

Photovoltaik ist eine Technologie, bei der Solarzellen die Energie der Sonne in elektrische Energie umwandeln. Diese Umwandlung von Sonnenergie in Strom fällt unter den Begriff erneuerbare Energien und in Deutschland wird die Grundlage dafür durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, geschaffen.

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Hintergrund des Gesetzes sind zum einen Aspekte des Umwelt- und des Klimaschutzes, zum anderen die Absicht, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Kernkraft als Energieträger schrittweise zu reduzieren. 

Um Anreize für die Produktion des sauberen und umweltfreundlichen Stroms zu schaffen, fördert der Gesetzgeber die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und subventioniert die Einspeisevergütung.

Bevor sich ein Immobilienbesitzer nun aber für eine Photovoltaikanlage entscheidet, sollte er sich sehr ausführlich informieren und mehrere Vergleichsangebote einholen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Anschaffung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage eine recht hohe Investition erfordern.

Worauf es zu achten und was es zu bedenken gilt, fasst die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos und Tipps rund um Photovoltaik fürs Eigenheim zusammen: 

Wer kann Photovoltaik nutzen?

In den meisten Fällen nutzen die Eigentümer ihre Dachfläche selbst, wobei sich die meisten Dächer von Ein- und Mehrfamilienhäusern für eine Photovoltaikanlage eignen. Daneben hält Photovoltaik aber auch Einzug in die Landwirtschaft und den Sport. So finden sich immer mehr Dächer von Stallungen sowie von Sporthallen, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sind.

Prominentes Beispiel in diesem Zusammenhang ist der SV Werder Bremen, der die gesamte Überdachung des Stadions mit dieser Technik ausgestattet hat. Mittlerweile gibt es aber auch so etwas wie Dachbörsen. Hier bieten Immobilienbesitzer ihre Dachflächen an und vermieten diese dann an Betreiber von Photovoltaikanlagen.

Die Basis hierfür bildet ein Miet- oder Nutzungsvertrag, der üblicherweise über eine Laufzeit von zwanzig Jahren abgeschlossen wird. 

Welche Dachflächen sind geeignet?

Wie effektiv eine Photovoltaikanlage ist, hängt unter anderem von der Ausrichtung der freien Dachfläche ab. Dabei wird mit einem Punktesystem gearbeitet, das sich an einer bundesweiten Globalstrahlungskarte orientiert. Für eine optimale Lage, eine reine Südlage und eine Lage ohne Verschattung werden 35 Punkte vergeben. Verschattung bedeutet, dass die Dachfläche nicht durch beispielsweise Bäume, Nachbarhäuser oder andere große Gebäude wie Kirchen und Hochhäuser beeinträchtigt ist. Bei einer Dachlage in Richtung Südwest oder Südost oder bei einer geringfügigen Verschattung werden 25 Punkte angerechnet.

15 Punkte werden bei einer West- oder Ost-Dachlage und bei einer starken Verschattung vergeben. Die Punkte werden dann addiert und die Gesamtpunktzahl zeigt auf, wie hoch das Einsparpotenzial für die Energiekosten ist und wie hoch die Rendite ausfällt.

Im Idealfall liegt die Gesamtpunktzahl zwischen 95 und 105 Punkten, bei 75 bis 85 Punkten sind die Standortbedingungen gut und die Rendite ordentlich. Bei 55 bis 65 Punkten lohnt sich die Anschaffung nur bedingt, bei einer Punktzahl unter 55 macht es wenig Sinn, diese Dachfläche für eine Photovoltaikfläche zu nutzen.  

Woraus besteht die Anlage?

Eine Photovoltaikanlage besteht hauptsächlich aus leistungsfähigen Solarzellen. Die Nennleistung der Anlage wird dabei in Watt-Peak, kurz KW-Peak, angegeben und beziffert die Leistung auf 1.000 Watt je Quadratmeter Sonneneinstrahlung unter Testbedingungen.

Solarmodule erzeugen Gleichstrom, während das Energieversorgungssystem auf Wechselstrom basiert. Daher muss der Gleichstrom, den die Anlage erzeugt, in Wechselstrom umgewandelt werden. Dies erfolgt mithilfe von Wechselrichtern, dem zweiten wesentlichen Bestandteil von Photovoltaikanlagen.

Allerdings gibt es bei diesen Komponenten nicht nur große Preis-, sondern auch deutliche Qualitätsunterschiede. Entsprechend wichtig sind daher ein sorgfältiger Vergleich und eine fachmännische Beratung. 

Was heißt Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den der Betreiber der Anlage für jede Kilowattstunde Strom erhält, die er in das öffentliche Stromnetz einspeist.

Die Höhe dieser Vergütung ist im EEG geregelt. 2001 lag sie bei mindestens 0,506 Euro pro Kilowattstunde, seit 2001 reduziert sich die Vergütung jährlich um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz. 2011 beträgt die Einspeisevergütung 0,2874 Euro pro Kilowattstunde.  

Wie kann die Anlage finanziert werden?

Da eine Photovoltaikanlage recht kostenintensiv ist und die wenigsten Immobilienbesitzer eine Anlage nur mit ihren Ersparnissen bezahlen können, werden die meisten Photovoltaikanlagen über ein Darlehen oder eine Hypothek mit Grundbuchsicherung finanziert.

Dabei bieten Banken, Sparkassen und Kreditinstitute meist spezielle Finanzierungsmodelle für Photovoltaikanlagen an, die alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Fördermöglichkeiten enthalten.

Zu den gesetzlichen Fördermöglichkeiten gehören beispielsweise Zuschüsse oder Zins- und Tilgungsvergünstigungen. In aller Regel werden die Finanzierungen über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.  

Wer montiert die Anlage?

Im Hinblick auf die Lieferung, die Montage und die Abnahme der Anlage gibt es zwei grundlegende Varianten. Die meisten Immobilienbesitzer entscheiden sich für ein Paket aus einer Hand, was bedeutet, dass die Beratung, die Finanzierung, die Montage und die Inbetriebnahme von einem Unternehmen abgewickelt werden.

Der Vorteil liegt darin, dass der Immobilienbesitzer so nur einen Ansprechpartner und Vertragspartner hat. Die zweite Möglichkeit ist, mit mehreren Unternehmen zusammenzuarbeiten oder einen Teil der Leistungen bei entsprechenden Kenntnissen sogar in Eigenleistung zu erbringen.  

Was gilt für die Steuer?

Was viele nicht wissen ist, dass sie durch den Betrieb einer Photovoltaikanlage aus Sicht der Steuer zu Unternehmern werden. Positiv dabei ist, dass dadurch die Kosten für die Anschaffung und die Finanzierung abgesetzt werden können. Gleichzeitig gehören die Einnahmen aus der Einspeisevergütung aber zum steuerpflichtigen Einkommen.

Vom Grundsatz her ist der Anlagenbetreiber außerdem gewerbesteuerpflichtig. Meist überschreiten die Einnahmen aus der Photovoltaikanlage die Freigrenze aber nicht, so dass dann auch keine Gewerbesteuer bezahlt werden muss.

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