Die Vorschriften bei der Nebenkostenabrechnung
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist die jährliche Nebenkostenabrechnung. Auch wenn die Energiepreise deutlich gestiegen und somit spürbare Aufschläge zu erwarten sind, erscheint die geforderte Nachforderung vielen Mietern häufig zu hoch. Nach Expertenmeinung ist auch tatsächlich eine Vielzahl der Nebenkostenabrechungen schlichtweg falsch.
Für die Nebenkostenabrechung gibt es klare Vorschriften. Die wichtigste ist die, dass die Aufstellung der einzelnen Punkte für beide Seiten verständlich und nachvollziehbar sein muss.
Zudem darf nur das abgerechnet werden, was so auch im Mietvertrag steht und die Nebenkostenabrechung muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen, da andernfalls der Anspruch auf Nachzahlungen verfällt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Vermieter die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet hat.
Zu Nebenkosten zählen laufende öffentliche Lasten, wie beispielsweise die Grundsteuer, Kosten für die Wasserver- und -entsorgung, Kosten für Heizung und Warmwasser, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung inklusive Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Hausbeleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Hauswart, Kosten für Aufzug, Antennen oder Kabelfernsehen sowie gemeinsam genutzte Waschmaschinen.
Instandhaltungskosten und -rücklagen, Reparaturkosten oder Verwaltungskosten dagegen gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Zudem dürfen Leerstände und auch die Pflege- und Wartungsarbeiten, die zur Erhaltung des Eigentums des Vermieters dienen, nicht an die Mieter weitergegeben werden.
Ausnahmen in der Betriebskostenabrechnung
Ausnahmen gelten jedoch beispielsweise bei Aufzügen, deren Pflege ja nicht nur der Eigentumserhaltung, sondern auch der Nutzbarkeit und Sicherheit der Mieter dient. Bei der Überprüfung der Betriebkostenabrechung sollte darauf geachtet werden, ob die aufgeführten Punkte im Mietvertrag vereinbart sind, ob der richtige Verteilerschlüssel angewandt wurde und ob alle Formulierungen verständlich sind.
Treten Fehler auf oder kann der Mieter nicht nachvollziehen, welche Kosten sich beispielsweise hinter Formulierungen wie “Sonstiges“ verbergen, kann schriftlich Einspruch erhoben werden, wobei dieser innerhalb der angegebenen Frist eingereicht werden muss. Gestaltet sich die Prüfung jedoch als schwierig und kann innerhalb der angegebenen Frist nicht abgeschlossen werden, hat der Mieter die Möglichkeit, die Nachforderung zunächst unter Vorbehalt zu begleichen.
Hier ein älteres Video zu manipulierten Nebenkostenabrechnungen, mit aktuellen Bezug:
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Thema: Vorschriften Nebenkostenabrechnung
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