Wann dürfen Hecken wie geschnitten werden? Teil 2

Wann dürfen Hecken wie geschnitten werden? Teil 2

Wird die Hecke zu hoch oder zu breit, verfällt manch ein Hobbygärtner in rege Betriebsamkeit und setzt die Schere an, um das Gewächs ordentlich zu trimmen. Bei der Gelegenheit können dann auch gleich alle anderen Bäume, Sträucher und Pflanzen in Form gebracht werden. Doch aufgepasst: Nicht nur das Grundstück, sondern auch das Gesetz setzt dem Heckenschneiden Grenzen!

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Wann dürfen Hecken wie geschnitten werden? Teil 2

In einem zweiteiligen Beitrag schauen wir uns die wichtigsten Regelungen und Vorschriften zum Thema an. Dabei haben wir in Teil 1 beantwortet, wann Hecken geschnitten werden dürfen und welche Ausnahmen es von der zeitlichen Begrenzung gibt.

Außerdem haben wir erklärt, was gilt, wenn Nachbars Hecke zu hoch wird und wann welcher Nachbar zur Heckenschere greifen darf. Weiter geht es mit Teil 2!:

Wie werden Hecken richtig geschnitten?

Eine Pflege in regelmäßigen Abständen sorgt dafür, dass die Hecke erst gar nicht zu üppig wuchert und Beschwerden aus der Nachbarschaft drohen. Dabei muss beim Trimmen zwischen einem starken Rückschnitt und einem schonenden Form- oder Pflegeschnitt unterschieden werden.

Wird die Hecke auf zehn bis 20 Zentimeter zurückgeschnitten, wird das als „Hecke auf Stock setzen“ bezeichnet. Bei dem Rückschnitt werden alle Äste abgeschnitten. Weil die Methode die Hecke verjüngen und langfristig erhalten soll, ist dieser radikale Schnitt nicht jedes Jahr notwendig.

Und nicht vergessen:

Auf Stock gesetzt werden, darf die Hecke nur zwischen November und Februar.

Ein Form- oder Pflegeschnitt der Hecke ist das ganze Jahr über erlaubt. Sein Ziel ist, Unebenheiten im Gewächs auszugleichen und der Hecke eine schöne, gleichmäßige Form zu geben.

Damit die Hecke winterfest wird, ist es ratsam, im Spätsommer einen zweiten Pflegeschnitt durchzuführen. Dabei werden die schwachen Triebe entfernt, die den Winter nicht überleben würden.

Wie teuer ist ein Heckenschnitt?

Eine pauschale Aussage zu den Kosten für einen Heckenschnitt ist kaum möglich. Schneidet der Hobbygärtner die Hecke selbst, fallen nur die Kosten für die notwendigen Geräte an, die gekauft oder gemietet werden können.

Beauftragt der Gärtner ein professionelles Unternehmen, bestimmt die Länge und Höhe der Hecke die Kosten. Neben dem Schnitt werden außerdem in aller Regel die Gebühren für die Entsorgung der Schnittabfälle in Rechnung gestellt.

Die Abrechnung für den Heckenschnitt erfolgt entweder pro Stunde oder pro Meter:

  • Stundensatz: Rechnet das Unternehmen nach Zeit ab, bewegt sich der Preis pro Stunde meist in einem Rahmen zwischen 25 und 40 Euro. Je nach Unternehmen, Wohnort und Aufwand kann der Stundensatz aber auch deutlich höher ausfallen.
  • Meterpreis: Bei einer Abrechnung pro Meter richten sich die Kosten nach der Art des Schnitts. Je nach Zustand der Hecke liegen die Kosten für einen einfachen Form- oder Pflegeschnitt bei etwa 2,50 bis 10 Euro pro Meter. Ein starker Rückschnitt wie die Hecke auf Stock zu setzen, ist aufwändiger und kann bis zu 20 Euro pro Meter kosten.

Handelt es sich gar nicht um die eigene Hecke, sondern um die Hecke des Nachbarn, und ist es aus rechtlicher Sicht zulässig, diese trimmen zu lassen, muss der Auftraggeber die Leistung aus eigener Tasche bezahlen. Es ist nicht möglich, die Rechnung einfach an den Nachbarn weiterzureichen.

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Wann dürfen Hecken wie geschnitten werden? Teil 2

Wie verschwindet das Unkraut unter der Hecke?

Unkraut trübt nicht nur das Erscheinungsbild. Vielmehr kann es auch die Gesundheit der Hecke beeinträchtigen, weil es ihr Nährstoffe entzieht. Aber es gibt mehrere Möglichkeiten, um Unkraut unter der Hecke vorzubeugen oder es loszuwerden.

Die effektivste Methode ist, das Unkraut von Hand zu jäten. Ausgerüstet mit Handschuhen und einem kleinen Werkzeug wie einem Haken oder einer Gabel, kann der Hobbygärtner das Unkraut aus der Erde ziehen.

Ist die Fläche sehr groß und das händische Jäten dadurch zu anstrengend, können Hausmittel als Unkrautvernichter gute Dienste leisten. Bewährt hat sich zum Beispiel Brennnesseljauche. Daneben eignet sich Kartoffel-, Reis- oder Nudelwasser, weil die darin enthaltene Stärke die Poren des Unkrauts verstopfen soll.

Eine andere Möglichkeit ist, den Boden unter der Hecke zu bedecken:

Rindenabfälle, Stroh oder Holzspäne hemmen das Wachstum von Unkraut und Pilzen. Als positiven Nebeneffekt bietet Mulch den Vorteil, dass es den Boden feucht hält und vor Frost schützt.

Mag es der Hobbygärtner grüner, kann er auch Bodendecker-Pflanzen setzen. Efeu, Immergrün oder Schaumblüten zum Beispiel gedeihen auch an schattigen Standorten und breiten sich schnell aus. Deshalb eignen sie sich sehr gut als Unterpflanzung für Hecken.

Was ist mit Essig und Salz?

Um unliebsames Unkraut loszuwerden, verwenden viele Hobbygärtner gerne herkömmlichen Haushaltsessig oder eine Mischung aus Essig und Salz.

Die Landwirtschaftskammer und die Verwaltungsbehörden vertreten aber oft die Auffassung, dass diese Hausmittel nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten wären. Auch im Internet finden sich solche Aussagen.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg besagt aber etwas anderes. In dem Fall ging es um einen Mann, der dem Unkraut auf der Zufahrt zu seiner Garage und der öffentlichen Pflasterfläche vor seinem Grundstück mit einer Lösung aus Essig und Salz zu Leibe gerückt war.

Die Verwaltungsbehörde hatte daraufhin ein Bußgeld von 100 Euro verhängt. Nachdem der Mann Einspruch eingelegt hatte, erhöhte das Amtsgericht das Bußgeld auf 150 Euro.

Daraufhin zog der Mann vor das Oberlandesgericht (OLG) und bekam dort Recht. Das Gericht erklärte, dass es sich bei einem Essig-Kochsalz-Gemisch um ein Lebensmittel und nicht um ein Pflanzenschutzmittel im Sinne des Gesetzes handele.

Denn unter objektiven Gesichtspunkten seien Essig und Salz keine Produkte, die zur Pflanzenvernichtung bestimmt seien. Doch darauf komme es nach dem Pflanzenschutzgesetz an (Az. 2 Ss OWi 70/17).

Wie wird der Grünschnitt entsorgt?

Um nicht gleich den nächsten Nachbarschaftsstreit heraufzubeschwören, sollten die Gartenabfälle richtig entsorgt werden.

Sind bei einem Form- oder Pflegeschnitt nur kleine Mengen angefallen, können sie in den Biomüll. Alternativ kann der Grünschnitt auch für den eigenen Kompost verwendet werden.

Bei größeren Mengen muss der Hobbygärtner den Heckenschnitt entweder bei der nächsten Mülldeponie abgeben oder einen Container bezahlen. Dafür entstehen zwar Kosten. Aber der Hobbygärtner kann auch große Mengen an Gartenabfällen schnell, einfach und ordnungsgemäß loswerden.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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