Immobilienfinanzierung durch Rückwärtshypothek

Immobilienfinanzierung durch Rückwärtshypothek

Genau genommen handelt es sich bei der Rückwärtshypothek nicht um eine Variante der Immobilienfinanzierung im klassischen Sinne, sondern vielmehr um eine Möglichkeit, im Besitz einer bereits erworbenen Immobilie zu bleiben.

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Hintergrund der Idee ist, dass Immobilien als solide Form der Altersvorsorge gelten, denn wer im Alter in einem abbezahlten Eigenheim wohnt, muss keine Miete bezahlen.

Allerdings reicht die Rente im Alter nicht immer aus, um den Lebensabend so zu gestalten, wie in jungen Jahren geplant, denn auch wenn keine Miete bezahlt werden muss, so werden doch Nebenkosten fällig. Tritt dann noch eine Krankheit oder gar Pflegebedürftigkeit ein, kann es finanziell schnell eng werden.

Eine Möglichkeit, um die Finanzsituation zu verbessern und zeitgleich weiterhin im gewohnten Umfeld zu wohnen, ist, das Haus zu verkaufen, allerdings mit der Auflage eines lebenslangen Wohnrechts. Diese Variante hat aber zwei Schwachstellen. Zum einen zeigen sich Käufer eher zurückhaltend, wenn es darum geht, eine Immobilie zu kaufen, die mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet ist, und zum anderen funktioniert die Idee nur solange, wie der Käufer seinen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Die Alternative ist eine sogenannte Rückwärtshypothek, bei der die Bank im Regelfall monatlich einen bestimmten Geldbetrag an den Immobilienbesitzer auszahlt, wobei eine Grundschuld auf die Immobilie als Sicherheit dient.

Hier eine Übersicht:

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Ursprünglich kommt die Rückwärtshypothek aus den USA und Großbritannien und ist dort seit Mitte der Sechzigerjahre ein gängiges Instrument der Liquiditätssicherung im Alter.

Hierzulande fristet die Rückwärtshypothek eher ein Schattendasein, wird aber von einigen Instituten durchaus angeboten und aufgrund der demographischen Entwicklung ist wohl nicht unwahrscheinlich, dass das Angebot künftig ausgebaut werden wird.

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Das Prinzip der Rückwärtshypothek, die auch als umgekehrte Hypothek bezeichnet wird, ist recht einfach. Das Kreditinstitut stellt einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung, der als Hypothek im Grundbuch eingetragen wird.

Der Besitzer der Immobilie erhält diesen Betrag als garantierte, lebenslange Rente ausbezahlt und kann weiterhin mietfrei in seiner Immobilie wohnen bleiben, ohne das Darlehen zu Lebzeiten zurückzahlen zu müssen. Allerdings ist er dazu verpflichtet, die Immobilie instand zu halten.

  

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Ändert sich die Situation des Immobilienbesitzers, kann er die Immobilie jederzeit verkaufen, etwa um in ein Alten- oder ein Pflegeheim zu ziehen. Die Zahlungen, die die Bank bis zu diesem Zeitpunkt geleistet hat, werden dann über den Verkaufserlös zurückbezahlt. Verstirbt der Immobilienbesitzer, können die Erben das Darlehen auslösen, so dass die Immobilie in ihrem Besitz verbleibt, andernfalls verwertet die Bank die Immobilie.

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Zu bedenken gilt allerdings, dass natürlich auch der Finanzierungsgeber einen Gewinn erzielen möchte. Je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie wird der Verkehrswert entsprechend gekürzt, im Regelfall gilt die Hälfte des Hauswertes als Beleihungsobergrenze.

Auf diese Weise wird versucht, dem Risiko eines Wertverlustes entgegenzuwirken. Eine große Rolle spielt zudem auch das Alter der Hausbesitzers, denn je jünger er ist, desto länger wird die Bank voraussichtlich eine Rente bezahlen müssen. Insofern wird die Rückwärtshypothek für Finanzierungsgeber umso interessanter, je älter der Immobilienbesitzer ist.

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