Katzen in der Mietwohnung

Die wichtigsten Infos und Tipps zu Katzen in der Mietwohnung 

Katzen stehen auf Platz 1 der Liste mit den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Dabei gibt es auch einige Argumente, die durchaus für eine Katze sprechen. Anders als Hunde müssen Katzen nicht täglich und regelmäßig Gassi gehen und es fallen auch keine Steuern an.

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Zudem fühlen sich Katzen auch in kleinen Wohnungen wohl, wenn ausreichend geeignete und abwechslungsreiche Plätze vorhanden sind. Anders als beispielsweise Hamster oder Fische bauen Katzen eine Beziehung zu ihren Menschen auf. 

Sie spüren, wenn ihr Mensch traurig ist, spenden Trost, wenn er krank ist und zudem lässt es sich herrlich mit Katzen kuscheln.

Unterschieden wird bei Katzen zwischen Freigängern und reinen Wohnungskatzen. Freigänger bewegen sich draußen, kommen aber regelmäßig nach Hause. Wohnungskatzen hingegen leben ausschließlich in der Mietwohnung und haben daher auch etwas andere Bedürfnisse als Freigänger.

In vielen Mietwohnungen ist es erlaubt, Katzen zu halten. Damit sich die Katze aber auch wirklich wohlfühlt und es keinen Ärger mit dem Vermieter gibt, weil sich die Katze beispielsweise mit Kratzspuren an den Türrahmen verewigt hat, müssen einige Punkte beachtet werden. 

Hier die wichtigsten Infos und Tipps rund um Wohnungskatzen in der Übersicht:

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Ob es erlaubt ist, eine Katze zu halten, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Klauseln, die jegliche Form von Tierhaltung verbieten, sind laut Bundesgerichtshof aber unwirksam.

Bei einem uneingeschränkten Verbot dürfte der Mieter nämlich auch kein Aquarium aufstellen und keinerlei Kleinsttiere halten. Gleichzeitig bedeutet aber auch eine unwirksame Tierhaltungsklausel nicht zwangsläufig, dass jedes Haustier erlaubt ist. Stattdessen kommt es auf die individuellen Absprachen und Vereinbarungen an.

Viele Vermieter erlauben reine Wohnungskatzen, wenn der Mieter eine ordentliche Haltung sicherstellt. Freigängerkatzen hingegen sind nicht immer erlaubt, denn nicht überall ist es gerne gesehen, wenn Katzen durch die Wohnanlage streunen.

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Die Kosten für die Katzenhaltung beginnen zunächst mit den Anschaffungskosten. Hauskatzen werden teilweise, beispielsweise auf Bauernhöfen, verschenkt oder gegen eine geringe Gebühr abgegeben. In Tierheimen werden für Katzen ebenfalls Gebühren in Rechnung gestellt, dafür sind die Katzen dann aber tierärztlich untersucht, entwurmt, geimpft und je nach Alter auch kastriert.

Rassekatzen werden von Züchtern verkauft und können je nach Rasse und Herkunft bis zu 1000 Euro kosten. Zur der Erstausstattung für eine Katze gehören eine Katzentoilette, ein Körbchen als Schlafplatz, ein Kratzbaum und Futternäpfe.

Die laufenden Kosten setzten sich aus den Kosten für das Katzenfutter und die Katzenstreu zusammen. Eingeplant werden müssen zudem Tierarztkosten für Entwurmungen, Impfungen und im Krankheitsfall. Wohnungskatzen werden bis zu 18 Jahre alt.

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Vor allem Wohnungskatzen brauchen Gesellschaft und Zuwendung. Eine Katze kann zwar durchaus auch längere Zeit alleine zu Hause bleiben, etwa dann, wenn ihr Mensch in der Arbeit ist. Sobald er zu Hause ist, möchte die Katze jedoch auch beschäftigt werden.

Hierzu gehören zum einen ausgiebige Streicheleinheiten, die übrigens nicht nur der Katze gut tun, sondern auch die Gesundheit des Menschen positiv beeinflussen.

Zum anderen möchten Katzen spielen, denn auf diese Weise gleichen sie die fehlenden Jagdmöglichkeiten in der Wohnung aus. Besonders beliebt sind dabei mit Katzenminze oder Baldrian gefüllte Katzenspielzeuge.

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Wohnungskatzen mögen keine Veränderungen, denn so richtig wohl fühlen sie sich nur in ihrer vertrauten Umgebung. Einige Katzen reagieren daher mit Protest, wenn plötzlich neue Möbel in der Wohnung stehen, der Katzbaum umgestellt wird oder das Katzenklo mit einer neuen Streu gefüllt ist.

Aus diesem Grund kommt es auch immer wieder vor, dass Katzen nach einem Umzug in eine neue Wohnung ausbüchsen und zu der bisherigen Wohnung zurückkehren. Gleiches gilt auch für die Familienstruktur.

Eine Katze baut zu jedem Mensch in ihrem Umfeld eine eigene Beziehung auf und teilt ihm bestimmte Aufgaben zu. So ist ein Mensch vor allem verantwortlich für das Futter, ein anderer Mensch für das Streicheln und Spielen. Ändern sich die Strukturen, beispielsweise weil Nachwuchs ins Haus kommt, reagieren einige Katzen beleidigt oder eifersüchtig.

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Katzen sind sehr reinliche Tiere. Aus diesem Grund verwenden Katzen viel Zeit für ihre eigene Hygiene und ihre Fellpflege, erwarten aber gleichzeitig auch saubere Näpfe und ein sauberes Katzenklo.

Für den Halter bedeutet das, dass das Katzenklo einmal am Tag gereinigt werden sollte, einmal pro Woche steht dann eine gründliche Reinigung mit heißem Wasser sowie ein Austausch der Katzenstreu auf dem Programm.

Ist das Klo ungepflegt, kann eine Katze dies damit quittieren, dass sie sich einen anderen Toilettenplatz sucht. 

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Damit sich Katzen in einer Wohnung wohlfühlen und keine Schäden an den Türen, den Türrahmen, den Tapeten, den Teppichen, den Möbeln und den anderen Einrichtungsgegenständen verursachen, muss die Wohnung katzengerecht eingerichtet sein. Zunächst braucht eine Katze einen ruhigen, gemütlichen Schlafplatz, an den sie sich zurückziehen kann und an dem sie ungestört ist.

Außerdem lieben Katzen Höhlen, wobei hier auch schon einfacher Karton völlig ausreicht. Beliebt bei Katzen sind daneben hochgelegene, sonnige Plätze, denn Katzen beobachten und sonnen sich gerne. Legt der Halter seiner Katze eine Decke auf das Fensterbrett oder auf einen Schrank, wird sie diesen Platz sicher gerne annehmen.

Um die Krallen schärfen und sich beschäftigen zu können, braucht eine Katze zudem unbedingt einen Kratzbaum oder zumindest ein Kratzbrett. Steht ihr dieses nicht zur Verfügung, wird sie auf Einrichtungsgegenstände zurückgreifen.

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