Tipps zum Wechsel des Strom- oder Gasversorgers

Die wichtigsten Infos und Tipps zum Wechsel des Strom- oder Gasversorgers 

In den vergangenen Jahren sind die Energiekosten bereits spürbar gestiegen und für die Zukunft sind weitere Preiserhöhungen vorausgesagt.

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An dieser Entwicklung kann der Verbraucher zwar wenig ändern, aber möglicherweise kann er durch den Wechsel des Energieversorgers den einen oder anderen Euro einsparen.

Seinen Stromlieferanten kann sich jeder Verbraucher frei aussuchen, unabhängig davon, ob er in eine andere Wohnung umzieht oder ob er nur den bestehenden Vertrag für seine jetzige Wohnung nicht fortführen möchte.

Ein Wechsel des Gasversorgers ist möglich, wenn der Verbraucher einen eigenen Gasliefervertrag abgeschlossen hat. In Mietwohnungen mit Gasheizung ist dies aber häufig nicht der Fall, so dass hier nur der Vermieter einen Wechsel vornehmen kann. Der Anbieterwechsel verläuft in aller Regel schnell, einfach und unkompliziert. 

Hier die wichtigsten Infos und Tipps zum Wechsel des Strom
– oder Gasversorgers in der Übersicht:
 

Welcher Anbieter kommt als Strom- oder Gasversorger in Frage?

Wer Kunde des örtlichen Grundversorgers ist und noch nie einen Wechsel vorgenommen oder keinen Sondertarif vereinbart hat, erhält seinen Strom oder sein Gas als Haushaltskunde in der Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen.

Für ein solches Vertragsverhältnis greift die Strom- oder Gasgrundversorgungsverordnung, kurz StromGVV oder GasGVV. Der Vorteil liegt darin, dass der Kunde einen gesetzlichen Anspruch auf die Belieferung hat und seinen Vertrag jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen kann. Nachteilig ist aber, dass die Allgemeinen Preise meist deutlich höher sind als in anderen Tarifen.

Zudem darf der Versorger die Preise ändern und der Kunde kann sich lediglich gegen die Höhe der jeweiligen Preisanhebung wehren. Wer zwar Kunde des örtlichen Grundversorgers ist, mit diesem aber einen Sondertarif vereinbart hat, oder wer in der Vergangenheit bereits zu einem anderen Anbieter gewechselt ist, ist aus rechtlicher Sicht ein Sonderkunde. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die vom Versorger festgelegten Bedingungen.

Vorteilhaft für den Kunden ist, dass die Preise in aller Regel günstiger sind als in der Grundversorgung. Zudem sind Preisänderungen nur dann möglich, wenn eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. Der Nachteil besteht darin, dass die Verträge für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen werden und der Kunde dann auch solange an den Vertrag gebunden ist.  

Bezieht ein Kunde seinen Strom oder sein Gas in der Grundversorgung, kann es sich lohnen, beim Grundversorger nach günstigeren Tarifen zu fragen. Welche Anbieter ansonsten am jeweiligen Wohnort in Frage kommen, lässt sich beispielsweise im Internet ermitteln. 

Wie läuft der Wechsel ab?

Wer plant, seinen Tarif oder Anbieter zu wechseln, sollte zunächst überprüfen, wann der bisherige Vertrag gekündigt werden kann. Normalerweise kümmert sich zwar der neue Versorger um die Kündigung, bei einer sehr kurzen Kündigungsfrist ist der Kunde aber auf der sicheren Seite, wenn er selbst kündigt. Eine eng bemessene Kündigungsfrist kann beispielsweise gegeben sein, wenn der Vertrag wegen einer Preiserhöhung außerordentlich beendet werden soll oder wenn sich der Vertrag in Kürze um eine weitere Laufzeit verlängern würde.

Der Versorgerwechsel gestaltet sich dann wie folgt:

1.
Zunächst sollte der Kunde anhand seiner letzten Jahresabrechnung ermitteln, wie hoch sein Strom- oder Gasverbrauch ist.

Anhand dieser Zahlen kann er in Online-Tarifrechnern die Angebote der Strom- und Gasversorger miteinander vergleichen, die ihn an seinem Wohnort beliefern können.

2.
Nachdem ein Angebot ausgewählt ist, kann der Kunde die Vertragsunterlagen anfordern. Diese sollte er sich genau durchlesen und wenn alles passt, den ausgefüllten Vertrag an den neuen Versorger zurückschicken.

Den Vertragsunterlagen liegt dabei eine Vollmacht bei, durch die der neue Versorger den bisherigen Vertrag kündigen und alle weiteren Formalitäten erledigen kann. Teilweise ist es auch möglich, den Vertrag per E-Mail oder direkt im Internet abzuschließen.

3.
Liegen die Vertragsunterlagen vor, bestätigt der neue Versorger den Vertragsabschluss und gibt an, ab wann die Lieferung beginnt.

Außerdem meldet er den Kunden beim Netzbetreiber an und veranlasst die Ablesung des Zählers. Der Kunde sollte sich zur Sicherheit den Zählerstand am Wechseltag aber selbst auch noch einmal notieren.

4.
Innerhalb von sechs Wochen nach dem Wechsel schickt der bisherige Versorger dem Kunden die Abschlussrechnung zu, in der er den Verbrauch bis zum Wechsel berechnet. 
 

Worauf gilt es beim Preisvergleich zu achten?

Die Preise für Strom und Gas setzten sich zunächst aus zwei grundlegenden Bestandteilen zusammen. Zum einen ist dies der Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch als fester Betrag pro Monat oder Jahr in Rechnung gestellt wird.

Die zweite Komponente ist der Verbrauchs- oder Arbeitspreis, der sich aus dem tatsächlichen Strom- oder Gasverbrauch ergibt und in Cent pro Kilowattstunde berechnet wird.

Diese beiden Grundkomponenten wiederum bestehen aus verschiedenen Kostenfaktoren, unter anderem den Kosten für die Erzeugung und den Bezug, die Kosten für das Netz, Steuern, Abgaben und selbstverständlich auch dem Gewinn des Anbieters.   Um einen möglichst günstigen Tarif zu finden, sind Online-Tarifrechner eine wertvolle Hilfe. Allerdings erhalten die Betreiber oft Vermittlungsprovisionen, so dass es durchaus Sinn macht, mehrere Tarifrechner zu bemühen.

Zudem sollten die Angaben sicherheitshalber immer auch auf der Seite des Anbieters überprüft werden. Neben dem Preis ist aber auch wichtig, auf die Bedingungen zu achten. So behalten sich beispielsweise viele Anbieter im Kleingedruckten Preiserhöhungen trotz Preisgarantie vor, wenn sich Steuern, Abgaben oder Umlagen ändern. Freie Kilowattstunden gelten meist nur für das erste Jahr und die versprochenen Bonuszahlungen werden erst mit der Jahresabrechnung und nicht schon mit den Monatabschlägen verrechnet.

Die auf den ersten Blick günstigen Paketpreise wiederum machen letztlich nur dann Sinn, wenn der Kunde seinen Verbrauch tatsächlich einschätzen kann. Verbraucht er nämlich mehr als die vereinbarte Abnahmemenge, können die zusätzlichen Kilowattstunden sehr teuer werden, verbraucht er weniger, muss er trotzdem den vollen Paketpreis bezahlen.

Als grundlegende Tipps gilt außerdem, dass die Vertragslaufzeit nicht länger sein sollte als ein Jahr, um flexibel auf Preisentwicklungen reagieren zu können, und die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen sollte.

Zudem sollte ein Rücktrittsrecht vorgesehen sein, wenn der Anbieter die Lieferung nicht innerhalb einer maximal zweimonatigen Frist beginnt. Sinnvoll ist übrigens auch, sich in Foren oder anhand von Bewertungen einen Überblick über die Servicequalitäten und die Kundenfreundlichkeit des neuen Anbieters zu verschaffen. 

Was ist, wenn es Probleme beim Wechsel gibt?

Seit April 2012 ist gesetzlich festgelegt, dass der Anbieterwechsel innerhalb von drei Wochen erledigt sein muss. Die dreiwöchige Frist beginnt aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der neue Versorger seinen Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat. Da vor der Anmeldung der neue und der alte Versorger Daten austauschen müssen, kann es also durchaus sein, dass der Wechsel auch in Zukunft etwas länger dauert als drei Wochen.

Hat der neue Anbieter vier Wochen, nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde, noch nicht verbindlich angegeben, ab wann er mit der Lieferung beginnt, sollte der Kunde schriftlich die umgehende Angabe des Lieferbeginns fordern. Reagiert der Anbieter darauf nicht oder ist der Termin inakzeptabel, kann der Kunde den Vertrag kündigen.

Hält sich der Versorger nicht an den vereinbarten Liefertermin, muss er dies plausibel begründen. Hat er die verspätete Lieferung zu verantworten, kann der Kunde Schadensersatz fordern, beispielsweise in Form der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem höheren Preis, den der Kunde übergangsweise bezahlen muss.

Sollte der Energieversorger insolvent werden, übernimmt der örtliche Grundversorger die weitere Lieferung. Maximal drei Monate lang wird der Kunde dabei in der Ersatzversorgung und anschließend dann in der Grundversorgung beliefert. Aus diesen beiden Versorgungsarten kann der Kunde aber jederzeit in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln, seine Vorauszahlungen an den insolventen Anbieter erhält er jedoch in aller Regel nicht wieder zurück.

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