Infos und Tipps zur Wohnungsbewerbung, 2. Teil

Infos und Tipps zur Wohnungsbewerbung, 2. Teil

Vor allem in größeren Städten und beliebten Wohngegenden ist die Nachfrage nach schönen und bezahlbaren Wohnungen groß. Mietinteressenten werden deshalb immer häufiger dazu aufgefordert, eine Bewerbung abzugeben. Nur: Wie sieht so eine Wohnungsbewerbung aus?

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Bewerbung für Mietwohnung

Wenn von Bewerbungen die Rede ist, denken die meisten zunächst einmal an die Jobsuche. Doch die Bewerbung spielt nicht nur mit Blick auf die berufliche Zukunft eine Rolle.

Vielmehr hat sich in den vergangenen Jahren ein weiterer Bereich für Bewerbungen aufgetan: die Wohnungssuche.

Vor allem in Städten und beliebten Wohngegenden, wo bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird, scheint die Wohnungsbewerbung zunehmend zur gängigen Praxis zu werden. Andererseits kann sich der Mietinteressent oft einen Vorteil verschaffen, wenn er dem Vermieter unaufgefordert und von sich aus eine Bewerbung in die Hand drückt.

Nun weiß aber längst nicht jeder Wohnungssuchende, was eine Wohnungsbewerbung überhaupt ist. Und noch weniger ist ihm klar, wie sie aussehen sollte. Deshalb haben wir einen zweiteiligen Ratgeber mit Infos und Tipps zu diesem Thema zusammengestellt.

Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was die Sache mit der Wohnungsbewerbung überhaupt soll, warum eine Bewerbung dem Mietinteressenten Pluspunkte einbringen kann und wann die Bewerbung übergeben wird. Außerdem haben wir aufgezeigt, welche Unterlagen zu einer Wohnungsbewerbung gehören. Jetzt, im 2. Teil, schauen wir uns die Bewerbungsunterlagen noch einmal genauer an.

 

Die Unterlagen bei einer Wohnungsbewerbung

Für die Wohnungsbewerbung gibt es weder feste Vorgaben noch verbindliche Regeln. Das liegt ganz einfach daran, dass der Mietinteressent dem Vermieter freiwillig Auskünfte erteilt. Der Vermieter kann zwar viele Fragen stellen und diverse Unterlagen sehen wollen.

Ob der Mietinteressent diesem Wunsch nachkommt, bleibt aber seiner Entscheidung überlassen. Diese Freiwilligkeit gilt für alle Angaben und Auskünfte. Folglich bestimmt auch der Mietinteressent darüber, ob er dem Vermieter eine Bewerbung überreicht und wenn ja, mit welchem Inhalt.

Andererseits ist der Vermieter derjenige, der darüber entscheidet, wer die Wohnung bekommt. Verweigert der Mietinteressent jegliche Auskunft, wird sich der Vermieter vermutlich für einen Bewerber entscheiden, der beispielsweise anhand von Einkommensnachweisen belegt, dass er die Miete zahlen kann.

Letztlich ist es deshalb besser, wenn der Mietinteressent die Karten auf den Tisch legt. Für die Wohnungsbewerbung heißt dass, dass der Mietinteressent eine Mappe mit folgenden Unterlagen zusammenstellen sollte:

  1. Anschreiben
  2. Einkommensnachweise
  3. Schufa-Auskunft
  4. Ausweiskopie
  5. Vermieterbescheinigung

Auf einen Lebenslauf mit Foto, wie er bei einer klassischen Bewerbung üblich ist, kann der Mietinteressent aber verzichten!

  1. Das Anschreiben

Im Bewerbungsanschreiben sollte der Mietinteressent sich und seine Mitbewohner kurz vorstellen. Außerdem sollte er ausführen, warum er Interesse an der Wohnung hat und was ihm daran gut gefällt. Eine kurze Begründung, warum er umziehen möchte, sollte ebenfalls enthalten sein. Im Anschreiben sollten sich also folgende Infos finden:

  • Kontaktdaten des Bewerbers
  • Namen und Alter aller Mieter, die in die Wohnung einziehen würden
  • Angaben zu den beruflichen Tätigkeiten der Mieter
  • Höhe der monatlichen Einkünfte
  • Grund für den geplanten Umzug
  • Ausführungen zum Interesse an dieser Wohnung
  • Auflistung der hinzugefügten Anlagen

Sofern möglich, sollte der Mietinteressent den Vermieter persönlich ansprechen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn es sich um eine große Wohnungsgesellschaft handelt. In diesem Fall ist es nicht notwendig, zu ermitteln, wie der zuständige Mitarbeiter heißt.

Ansonsten sollte das Anschreiben wie jeder Geschäftsbrief gehalten sein: in einem sachlichen und höflichen Ton und ohne Rechtschreibfehler.

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Übrigens: Als Orientierungshilfe haben wir ein Musteranschreiben am Ende dieses Beitrags bereitgestellt!

 

  1. Die Einkommensnachweise

Der Vermieter möchte verständlicherweise sichergehen, dass der Mieter die monatliche Miete samt Nebenkosten pünktlich bezahlen wird. Dass sich der Bewerber die Wohnung leisten kann, belegt er durch Einkommensnachweise. Ist er berufstätig, sollte er dazu die Gehaltsabrechnungen der drei letzten Monate kopieren und in die Bewerbungsmappe einheften.

Ist der Mietinteressent Rentner oder bezieht er Sozialleistungen, sollte er Kopien der entsprechenden Bescheide als Einkommensnachweise verwenden. Als Selbstständiger genügt es üblicherweise, wenn der Bewerber dem Vermieter den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres vorlegt.

Tipp:  Ist der Bewerber Azubi oder Student, wird er oft nur ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen haben. Ähnlich sieht es aus, wenn der Bewerber Geringverdiener ist oder sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser hält. In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn er einen Bürgen präsentieren kann.

Möglicherweise kann der Bewerber ja seine Eltern, Verwandte oder eine andere Person um eine schriftliche Erklärung bitten, dass sie im Ernstfall die Mietzahlung übernehmen würden. Der Vermieter muss sich so keine Sorgen um Mietausfälle machen.

 

  1. Die Schufa-Auskunft

Eine aktuelle Auskunft von der Schufa belegt zum einen, dass der Bewerber zahlungsfähig ist. Und zum anderen bestätigt sie, dass der Bewerber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Dabei gibt es bei der Schufa zum einen die sogenannte SCHUFA-Bonitätsauskunft. Sie ist speziell für die Weitergabe an Dritte gedacht. In der Auskunft stehen nur die Informationen, die der Vermieter braucht, damit er die Bonität des Bewerbers beurteilen kann.

Die Bonitätsauskunft kostet allerdings knapp 30 Euro. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Bewerber eine Selbstauskunft bei der Schufa anfordert. Eine Übersicht über alle Daten, die die Schufa über ihn gespeichert hat, kann der Bewerber einmal pro Jahr kostenlos anfordern. Diese Datenübersicht enthält aber weit mehr Daten, als der Vermieter wissen muss. Hier muss der Bewerber also abwägen, ob er soviel von sich preisgeben will.

 

  1. Die Ausweiskopie

Durch eine Kopie von der Vorder- und der Rückseite seines Personalausweises erbringt der Bewerber den Nachweis seiner Identität. Der Vermieter hat so einen Beleg dafür, mit wem er es zu tun hat. Ist der Bewerber kein deutscher Staatsbürger, fügt er eine Kopie von seinem Pass und von seiner Meldebestätigung in seine Bewerbungsmappe ein.

Pluspunkte kann der Bewerber vor allem bei älteren Privatvermietern auch dadurch sammeln, dass er eine Kopie seines polizeilichen Führungszeugnisses in die Bewerbungsmappe einheftet. Das ist aber wirklich nur eine freiwillige Zugabe. Notwendig ist das Führungszeugnis nicht.

 

  1. Die Vermieterbescheinigung

Der Bewerber sollte seinen aktuellen Vermieter um eine Bescheinigung bitten, die bestätigt, dass er keine Mietschulden hat. Auf diese Weise gewinnt er das Vertrauen des künftigen Vermieters.

Denn dieser muss nicht befürchten, dass der Bewerber nur deshalb umzieht, weil ihm wegen Mietrückständen die Kündigung droht. Optimal ist natürlich, wenn der aktuelle Vermieter gleich ein Referenzschreiben anfertigt, in dem er den Bewerber als angenehmen Mieter beschreibt.

Kann sich der Bewerber keine Vermieterbescheinigung besorgen, kann er auch anhand von Kontoauszügen belegen, dass er seine Miete immer pünktlich bezahlt hat. Oder er kann dem neuen Vermieter den Namen und die Kontaktdaten seines jetzigen Vermieters nennen. Besteht Interesse, kann dieser selbst nachfragen. Allerdings sollte sich der Bewerber in diesem Fall besser versichern, dass der Vermieter mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten einverstanden ist.

 

Muster: Beispiel für das Anschreiben bei einer Wohnungsbewerbung

 

Sehr geehrte Frau/geehrter Herr Vermieter,

gerne möchten wir uns als Interessenten für die Wohnung XY vorstellen.

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Wir, das sind die Eheleute Beispielfamilie. Peter Beispielfamilie ist 50 Jahre alt und arbeitet seit rund zehn Jahren als Sachbearbeiter bei der Firma XY. Sabine Beispielfamilie, 48 Jahre alt, ist als Erzieherin im Kindergarten XY tätig. Das monatliche Familieneinkommen beträgt rund 3.500 Euro brutto.

Unsere beiden Töchter sind erwachsen und stehen schon seit einiger Zeit auf eigenen Beinen. Da unsere jetzige Wohnung nach dem Auszug der Kinder für uns zu groß geworden ist, möchten wir uns räumlich verkleinern.

Ihre Drei-Zimmer-Wohnung passt ideal zu unseren Vorstellungen und Wünschen. Die großen Fenster und der helle Fußboden lassen sie freundlich und gemütlich wirken. Das kleinere dritte Zimmer wäre ein optimales Arbeitszimmer. Das großzügige Badezimmer mit Badewanne, Dusche und Fenster gefällt uns sehr gut. Besonders schön ist jedoch der Balkon. Vorteilhaft für uns ist außerdem, dass die Arbeitsstätte von Herr Beispielfamilie fußläufig zu erreichen ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschriften

 

Anlagen

  • Gehaltsnachweise
  • Schufa-Auskunft
  • Ausweiskopien
  • Bescheinigung unseres derzeitigen Vermieters

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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