Erste eigene Wohnung: die wichtigsten Tipps im Überblick, Teil 2
Die erste eigene Wohnung ist ein großer und spannender Schritt. Aber der Auszug aus dem elterlichen Nest ist auch mit jeder Menge Arbeit verbunden.
Wir haben die wichtigsten Tipps im Überblick zusammengestellt:
Die erste eigene Wohnung zu beziehen, ist für viele der langersehnte Schritt in Richtung Freiheit. Schließlich gründen sie nun ihren eigenen Haushalt und stehen auf eigenen Beinen.
Allerdings ist der Umzug in die eigene Bleibe mit Aufwand und mit Kosten verbunden. Das fängt schon damit an, dass erst einmal eine passende und bezahlbare Wohnung gefunden werden muss. Infos und Tipps zur Wohnungssuche, zur Auswahl und zur Miethöhe gab es in Teil 1 dieses Ratgebers.
Jetzt, in Teil 2, beschäftigen wir uns mit den Formalitäten:
Inhalt
Die Kosten im Blick behalten
Couch und Bett, Kleiderschrank, Waschmaschine, Fernseher, Lampen, Geschirr, ein paar Pflanzen und ein bisschen Deko: Für die Einrichtung der neuen Wohnung kann ein ordentlicher Betrag zusammenkommen. Und auch wenn der Bewohner einen Teil der Möbel von zu Hause mitnehmen kann, fallen für den Umzug und den Kleinkram Kosten an.
Zudem ist gut möglich, dass die neue Wohnung erst noch gestrichen oder tapeziert werden muss und den einen oder anderen Bodenbelag braucht. Wichtig ist deshalb, dass der Bewohner eine Liste mit den notwendigen Anschaffungen und den voraussichtlichen Kosten erstellt. So behält er den Überblick über sein Budget.
Ein sehr großer Kostenfaktor, den der Bewohner bei seinen Planungen nicht vergessen sollte, ist die Mietkaution. Sie darf nicht höher sein als drei Monats-Kaltmieten. Aber die meisten Vermieter verlangen diesen Betrag dann auch. Kostet die Wohnung beispielsweise 550 Euro kalt, sind das immerhin 1.650 Euro. Hat der Bewohner den Betrag nicht auf einmal, kann er sich mit dem Vermieter auf eine Ratenzahlung einigen.
Doch auch Raten müssen bezahlt werden. Deshalb sollte der Bewohner von Anfang an wissen, wie viel er ausgeben kann – und sein Budget nicht überstrapazieren. Schließlich können einige Anschaffungen bestimmt auch noch etwas warten. Die erste eigene Wohnung muss nicht von Anfang an perfekt eingerichtet sein.
Die Formalitäten
Natürlich wird der Bewohner in seinem Familien- und Freundeskreis Bescheid geben, dass er eine neue Adresse hat. Doch es gibt auch ein paar andere Stellen, die über den Umzug informiert werden müssen:
- Einwohnermeldeamt: Der Bewohner muss sich beim Einwohnermeldeamt in seinem neuen Wohnort anmelden. Bleibt er in einer Stadt, muss er sich beim Amt ummelden. Für die An- oder Ummeldung hat er ab dem Einzug in die neue Wohnung zwei Wochen lang Zeit.
- Zulassungsstelle: Hat der Bewohner ein Fahrzeug und wechselt er durch seinen Umzug den Zulassungsbezirk, muss er sein Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden.
- Arbeitgeber, Schule oder Uni: Der Arbeitgeber muss die aktuelle Adresse des Bewohners kennen. Geht er noch zur Schule oder besucht er eine Uni, sollte er hier seine neue Anschrift ebenfalls hinterlegen.
- Bank und Versicherungen: Seine Bank und bestehende Versicherungen sollte der Bewohner über die neue Anschrift informieren. Gleiches gilt für andere laufende Verträge und Konten, beispielsweise Abos, Vereine und Online-Shops.
- Post: Es kann durchaus passieren, dass der Bewohner jemanden vergisst. Für solche Fälle kann er einen Nachsendeauftrag bei der Post stellen. Briefe, Päckchen und Pakete werden dadurch an die neue Adresse weitergeleitet.
Wenn der Bewohner in die Wohnung einzieht, wird er für die Belieferung mit Strom und Gas meist beim örtlichen Grundversorger angemeldet. Der Grundtarif ist aber oft die teuerste Variante. Doch der Bewohner muss nicht beim Grundversorger bleiben, denn als Mieter kann er sich seinen Strom- und Gasanbieter selbst aussuchen. Ratsam ist deshalb, auf einem Vergleichsportal nachzuschauen, ob es nicht eine günstigere Lösung gibt. Durch einen Wechsel lässt sich oft kräftig Geld sparen. Und ein Anbieterwechsel ist nach dem Einzug ohne Kündigungsfrist möglich.
Übrigens: Spätestens zwei Wochen vor dem Umzug sollte sich der Bewohner um seinen Telefon- und Internetanschluss kümmern. So stehen die Chancen gut, dass die Leitung steht, wenn er einzieht.
Die Versicherungen
Mit dem Einzug in die erste eigene Wohnung werden oft die Versicherungen erstmals ein Thema. Denn bislang war der junge Bewohner meist über seine Eltern mitversichert. Doch damit ist es jetzt vorbei. Andererseits ist es weder notwendig noch sinnvoll, alle möglichen Versicherungen abzuschließen.
Eine Absicherung gegen jedes nur erdenkliche Risiko ist ohnehin nicht möglich und viele Versicherungen sind schlichtweg überflüssig. Andere Versicherungen wiederum können warten, bis der Bewohner finanziell mehr Spielraum oder seine eigene Familie gegründet hat.
Tatsächlich gibt es nur eine Versicherung, die der Bewohner auf jeden Fall abschließen sollte: eine private Haftpflichtversicherung. Fügt der Bewohner einem Dritten einen Schaden zu, haftet er für diesen Schaden und ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.
Ob er dabei aus Versehen sein Getränk über den Laptop eines Kumpels leert, einen Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung verursacht, weil er den Wasserhahn nicht richtig zugedreht hatte, oder mit seinem Fahrrad einen Fußgänger über den Haufen fährt, spielt keine Rolle. Als Verursacher muss er für den Schaden geradestehen, und das in unbegrenzter Höhe und unter Umständen ein Leben lang. Denn zu den direkten Kosten für die Schadensregulierung können noch Schmerzengeld und ein Ersatz für den Verdienstausfall des Geschädigten dazukommen.
Die private Haftpflichtversicherung springt genau an dieser Stelle ein. Sie reguliert nämlich die Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt. Gleichzeitig wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer ab. Und eine gute Privathaftpflichtversicherung ist schon für rund 50 Euro pro Jahr zu haben.
Eventuell kann der Bewohner auch über eine Hausratversicherung nachdenken. Die Hausratversicherung schützt die Möbel, die Einrichtungsgegenstände und andere Dinge, die wie beispielsweise das Fahrrad ebenfalls zum Hausrat gehören, vor Diebstahl und Beschädigung. Die Höhe der Prämie berechnet sich meist nach der Wohnfläche. Ob der Bewohner die Hausratversicherung gleich von Anfang an braucht, hängt aber davon ab, wie wertvoll sein Hausrat ist.
Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:
- Erste eigene Wohnung: die wichtigsten Tipps im Überblick, Teil 1
- Wer zahlt den Schaden nach einem Wohnungseinbruch?
- Wissenswerte Infos zur mietrechtlichen Abmahnung, 2. Teil
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Thema: Erste eigene Wohnung: die wichtigsten Tipps im Überblick, Teil 2
Übersicht:
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