4 Fragen zur Förderung eines denkmalgeschützten Objekts

4 Fragen zur Förderung eines denkmalgeschützten Objekts

Ein denkmalgeschütztes Haus hat seinen ganz besonderen Charme und einen einzigartigen Charakter. Es erzählt eine Geschichte und spiegelt stilistisch die jeweilige Epoche wider. Um die individuelle Note zu bewahren, sind aber regelmäßige Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen notwendig. Mitunter stehen auch größere Sanierungen an. Außerdem sind viele Gebäude unter Denkmalschutz (noch) nicht energetisch saniert.

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4 Fragen zur Förderung eines denkmalgeschützten Objekts

Die Denkmalpflege kann für die Hauseigentümer große finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Denn für denkmalgeschützte Objekte gelten besondere Regelungen und spezielle Vorgaben.

Sie führen oft zu deutlich höheren Kosten bei Bau- und Sanierungsarbeiten. Aus diesem Grund zögern viele Käufer, wenn es um denkmalgeschützte Objekte geht.

Allerdings können die Eigentümer Fördermittel beantragen und sich auf diese Weise Unterstützung bei ihrem Vorhaben holen. Wir beantworten die vier wichtigsten Fragen zur Förderung eines denkmalgeschützten Objekts!:

  1. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?

Haben sich die Eigentümer für ein denkmalgeschütztes Gebäude entschieden, können Fördermittel für den Erhalt oder die Sanierung eine große finanzielle Erleichterung bedeuten. Allerdings ist eine Förderung immer an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Die genauen Richtlinien variieren je nach Bundesland und werden von der jeweils zuständigen Denkmalschutzbehörde festgelegt. Noch bevor die Sanierungsarbeiten beginnen, müssen die geplanten Maßnahmen und Veränderungen mit dieser Behörde abgestimmt werden. Sie trifft dann auch die Entscheidung, ob das Objekt gefördert wird oder ob nicht.

Wichtig ist, dass die Eigentümer alle Vorhaben zur Sanierung oder Modernisierung im Vorfeld mit einem erfahrenen Sachverständigen absprechen. Er kann die Richtlinien und Vorgaben im jeweiligen Bundesland zugrunde legen und überprüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf eine Förderung besteht.

Die Arbeiten am Gebäude dürfen erst dann anfangen, wenn der Förderantrag bewilligt ist. Andernfalls kann es passieren, dass die Förderung wieder entzogen und die Fördermittel nicht ausgezahlt werden.

Beachten sollten die Eigentümer außerdem, dass die Förderung immer nur für die Gebäudeteile gewährt werden kann, die unter Denkmalschutz stehen.

  1. Wo können die Fördermittel für ein denkmalgeschütztes Objekt beantragt werden?

Es gibt mehrere Stellen, die Fördermittel und Zuschüsse für den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden gewähren können.

Die wichtigsten davon sind folgende:

       Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

       Landesdenkmalamt

       örtliche Denkmalschutzbehörde

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       Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Neben der finanziellen Förderung eines denkmalgeschützten Objekts ist auch eine besondere Abschreibung denkbar. Sie ermöglicht, langfristig Steuern einzusparen. Dazu später mehr.

Zu den wichtigsten Gebern von Fördermitteln zählt die KfW. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Fördermittel für die Sanierung und für einzelne Baumaßnahmen an Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen.

Je nach Vorhaben und Förderprogramm sind bis zu 100.000 Euro als Unterstützung für die Denkmalpflege möglich. Ob es sich bei dem Gebäude um Eigentum oder ein Mietobjekt handelt, spielt für die Förderung keine Rolle.

Der Antrag auf die Förderung kann ganz bequem über die Webseite der KfW gestellt werden. Auch Maßnahmen, die dem altersgerechten Umbau dienen oder den Einbruchschutz verbessern, fallen unter die Denkmalpflege und die geförderte Sanierung.

  1. Wie wird die Förderung für ein denkmalgeschütztes Objekt beantragt?

Für Fördermittel zum Erhalt einer denkmalgeschützten Immobilie von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz muss der Eigentümer einen formalen Antrag stellen. Alternativ kann auch ein vom Eigentümer Bevollmächtigter die Fördermittel beantragen.

Zusammen mit dem formalen Antrag muss der Eigentümer eine Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege einreichen. Diese Stellungnahme muss Angaben zum Wert des Denkmals, dem Nutzungskonzept und den geplanten Sanierungsmaßnahmen machen.

Dazu kommen dann noch weitere Unterlagen und Fotos vom Gebäude. Die genauen Vorgaben lassen sich direkt bei der Stiftung in Erfahrung bringen.

Auch die Bundesländer und zum Teil die Städte und Kommunen haben verschiedene Förderprogramme zum Schutz von Denkmal aufgelegt. Alle Informationen dazu sowie Antragsformulare und Ansprechpartner sind üblicherweise auf der jeweiligen Homepage hinterlegt.

  1. Was hat es mit der sogenannten Denkmal-Afa auf sich?

Neben finanziellen Mitteln kann der Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie auch eine steuerliche Förderung nutzen, die besondere Abschreibungsmöglichkeiten bereithält.

Wegen dieser steuerlichen Förderung ist ein Gebäude unter Denkmalschutz nicht nur für Liebhaber von besonderen Altbauten, sondern auch für Kapitalanleger interessant.

Sollen Maßnahmen zur Sanierung oder Modernisierung eines denkmalgeschützten Objekts steuerlich geltend gemacht werden, muss auch dabei die zuständige Denkmalschutzbehörde in die Planungen mit einbezogen werden.

Im Normalfall werden Gebäude linear mit einem bestimmten Prozentsatz abgeschrieben. Bei der Denkmal-Afa kommen zur linearen Gebäudeabschreibung noch einmal zwei bis zweieinhalb Prozent jährlich dazu. Die genaue Höhe ergibt sich im Wesentlichen aus dem Baujahr.

Von den Sanierungskosten ist in den ersten acht Jahren eine Abschreibung von neun Prozent und in den darauf folgenden vier Jahren von sieben Prozent möglich.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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