Was tun, wenn ein Nachbar pöbelt und beleidigt?

Was tun, wenn ein Nachbar pöbelt und beleidigt?

Der Nachbar steht fast täglich vor der Tür, hat ständig etwas zu meckern und vor allem das neben der Haustür abgestellte Fahrrad ist ihm ein Dorn im Auge: Konflikte unter Nachbarn können sich schnell ausweiten und aus kleinen Spannungen hitzige Wortgefechte werden. Vor allem Bedrohungen und Beleidigungen können das Zusammenleben in der Nachbarschaft massiv belasten.

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Was tun, wenn ein Nachbar pöbelt und beleidigt

Sätze wie „Such dir einen anderen Platz für deinen schrottigen Drahtesel, du Depp“ können leicht über die Lippen kommen.

Aber rechtfertigen verbale Attacken, dem Nachbarn mit einer Anzeige zu drohen? Ist „du Depp“ überhaupt schon eine Beleidigung? Und was kann man tun, wenn ein Nachbar pöbelt und beleidigt?

Wir klären auf!:

Wann liegt eine Beleidigung vor?

Das Gesetz definiert die Beleidigung als einen Tathergang, der die Nichtachtung oder Missachtung eines anderen Menschen zum Ausdruck bringt. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Betroffene die Beleidigung als solche wahrnimmt und versteht. Ist das nicht der Fall, fehlt der sogenannte Taterfolg.

Wenn der Betroffene zum Beispiel nicht weiß, was das Wort „Depp“ bedeutet, liegt grundsätzlich auch keine Beleidigung vor. Denn die beabsichtigte Beleidigung verpufft, wenn der Betroffene sie mangels Wissen nicht als solche empfindet.

Allerdings ist eine Beleidigung nicht auf Sprache begrenzt. Vielmehr kann sie auch schriftlich, bildhaft oder durch Gesten stattfinden. Ein klassisches Beispiel ist etwa der erhobene Mittelfinger. Zu Beleidigungen in tätlicher Form wiederum gehören Handlungen wie Spucken, Schubsen oder Ohrfeigen.

Die Beleidigung als Straftat

Aus § 185 StGB (Strafgesetzbuch) leitet sich ab, wann eine Attacke zu einer Beleidigung wird. Das wichtigste Kriterium dabei ist, dass der Beleidigende vorsätzlich gehandelt hat.

Steht ein Nachbar mehrere Male pro Woche vor der Tür, um den Betroffenen wegen des abgestellten Fahrrads als Depp zu beschimpfen, und spuckt er ihn womöglich auch noch an, sollte ein vorsätzliches Verhalten vorliegen.

Möchte der Betroffene solche Äußerungen nicht weiter hinnehmen und fühlt er sich von seinem Nachbarn zunehmend bedroht, kann er bei der Polizei Anzeige erstatten.

Mit welcher Strafe der ständig pöbelnde Nachbar zu rechnen hat, hängt immer vom Einzelfall ab. Ein Bußgeldkatalog, wie es ihn für Regelverstöße und Beleidigungen im Straßenverkehr gibt, existiert für Beleidigungen von Nachbarn nicht. Kommt es infolge der Strafanzeige zu einem Rechtsstreit, wird immer eine individuelle Entscheidung getroffen.

Möchte der Betroffene sichergehen, dass die Entgleisungen des Nachbarn strafrechtlich verfolgt werden, muss er einen Strafantrag stellen. Je nach Schwere der tätlichen Handlung kommt dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren in Betracht.

Bevor der Betroffene irgendwelche rechtlichen Schritte einleitet, sollte er aber gut überlegen, ob er seine Anschuldigungen beweisen kann. Denn auch wenn eine Beleidigung strafbar ist, ist der Nachweis oft schwer zu führen. Steht Aussage gegen Aussage, hat der Betroffene nichts gewonnen.

Im Idealfall hat der Betroffene Zeugen, die seine Anzeige unterstützen. Unwahre Anschuldigungen sollte der Betroffene auf jeden Fall unterlassen. Dadurch könnte er sich selbst nämlich wegen Verleumdung strafbar machen.

Was tun, wenn ein Nachbar pöbelt und beleidigt?

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Umfragen zufolge kommen über 70 Prozent der Deutschen gut mit ihren Nachbarn zurecht. Aber es gibt eben immer wieder auch schwierige Verhältnisse innerhalb der Nachbarschaft. Einer der häufigsten Gründe für Streitigkeiten unter Nachbarn ist die Lärmbelästigung.

In einem Mehrparteienhaus führt es außerdem recht oft zu Konflikten, wenn einzelne Parteien die gemeinschaftlichen Pflichten vernachlässigen und zum Beispiel das Treppenhaus nicht reinigen.

Auch begrenzte Parkmöglichkeiten und persönliche Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, sind klassische Streitpunkte.

Nachbarn, die ohnehin zum Zanken neigen, finden meist etwas, über das sie meckern können. Das kann der Essensgeruch im Flur sein, der Zigarettenrauch, der von unten auf den Balkon nach oben zieht, die abends eingeschaltete Waschmaschine oder der Kanarienvogel, der morgens fröhlich sein Liedchen trällert.

Aus einer Kleinigkeit kann dann ein Dauerthema werden, das im Laufe der Zeit Aggressionen weckt.

Die persönliche Aussprache suchen

Je mehr sich ein Nachbar in seine Erregung hineinsteigert, desto schneller kann er in Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen verfallen. Stellt der Betroffene fest, dass ein Nachbar Streit will, sollte er trotzdem nicht gleich strafrechtlich gegen ihn vorgehen. Denn oft macht das die ganze Angelegenheit nur noch schlimmer.

Ratsam ist, das Gespräch zu suchen. Im persönlichen und sachlichen (!) Dialog lässt sich vielleicht klären, was genau der Auslöser für den Unmut ist. Eventuell lässt sich der Nachbar besänftigen und es findet sich eine Lösung, die den Hausfrieden wiederherstellt.

Den Vermieter einschalten

Ist keine Einigung möglich und zeigt der Nachbar mit Blick auf seine Beleidigungen keine Einsicht, kann sich der Betroffene an den Vermieter wenden. Pöbelt ein Mieter ständig herum und stört damit den Hausfrieden erheblich, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und unter Umständen den Mietvertrag sogar kündigen.

Der Betroffene sollte in diesem Fall aber das Verhalten des Nachbarn dokumentieren, damit er die Vorfälle belegen kann. Wichtig ist außerdem, dass sich der Betroffene nicht selbst zu Beleidigungen oder Drohungen verleiten lässt.

Denn bei zwei Streithähnen wird auch ein Vermieter nicht mehr nachvollziehen können, wie und warum sich der Konflikt so hochgeschaukelt hat.

Juristische Hilfe suchen

Bleibt auch das Einschalten des Vermieters ohne Erfolg, kann sich der Betroffene beim zuständigen Amt seines Wohnorts nach einer kommunalen Schiedsstelle erkundigen. Der Gang zur Polizei ist eine weitere Option.

Ein Rechtsanwalt kann ebenfalls eine Einschätzung dazu abgeben, ob ein Straftatbestand vorliegt. Dabei wird eine Rolle spielen, ob sich der Betroffene belästigt fühlt, ob er bedroht wurde und ob sich der Nachbar auch gegenüber Dritten beleidigend über den Betroffenen geäußert hat.

Außerdem wird der Betroffene sachliche Nachweise oder neutrale Zeugen brauchen, die die Entgleisungen des Störenfrieds bestätigen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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