Die Vorschriften zur Temperatur in der Wohnung, 1. Teil
Für die optimale Raumtemperatur gibt es unabhängig von der Jahreszeit bestimmte Empfehlungen. Doch dabei geht es nicht nur um den Komfort. Ist es in der Wohnung ständig zu kalt, droht unter anderem Schimmel. Andersherum kann zu große Hitze ebenfalls zum Problem werden. Schafft der Vermieter die Rahmenbedingungen dafür nicht, dass die Vorgaben zu den Raumtemperaturen eingehalten werden können, kann ein Mietmangel vorliegen, der unter Umständen eine Mietminderung rechtfertigt.

Wusstest du, dass das Umweltbundesamt vor zu kühlen Wohnräumen warnt? Vor allem im Winter ist das ein wichtiges Thema. Schließlich kann die Wohnung in der kalten Jahreszeit empfindlich weit abkühlen.
Aber auch im Frühjahr und im Herbst kann es kalte Tage und Nächte geben. Die schwankenden Außentemperaturen machen sich in der Wohnung ebenfalls bemerkbar.
Damit eine angemessene Mindesttemperatur in den Wohnräumen erreicht wird, kommt es also immer auf die richtige Balance zwischen Heizen und Lüften an.
Vor dem Hintergrund stetig steigender Heizkosten überlegen aber viele, wann sie die Heizung einschalten und wie weit sie diese aufdrehen. Auch der Wunsch, nachhaltiger zu leben und CO2-Emissionen einzusparen, wirkt sich auf das Heizverhalten aus.
Im Sommer wiederum kann die Hitze eine Wohnung zur fast unerträglichen Sauna machen.
Aber was heißt das alles für die Praxis? Wie warm oder kalt sollte es in den Wohnräumen sein? Was ist, wenn die vorgegebenen Temperaturen dauerhaft nicht vorherrschen? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Vorschriften zur Temperatur in der Wohnung!
Inhalt
Wann muss in der Wohnung geheizt werden können?
Eine gesetzliche Regelung dazu, wann die Heizperiode in Deutschland beginnt und endet, gibt es nicht. Der Deutsche Mieterbund (DMB) definiert als Heizperiode aber den Zeitraum ab dem 1. Oktober bis zum 30. April.
In dieser Zeit muss die Heizung in deiner Wohnung so genutzt werden können, dass du die gesetzlich vorgegebene Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius tagsüber und 18 Grad Celsius nachts in deinen Wohnräumen erreichen kannst.
Ist das nicht möglich, weil der Vermieter die zentrale Heizungsanlage nicht eingeschaltet oder nicht entsprechend eingestellt hat, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung begründen kann.
Welche Mindesttemperaturen sollten in der Wohnung herrschen?
Als generelle Orientierungshilfe kannst du dir merken, dass es im Frühling, im Herbst und im Winter in deinen Wohnräumen tagsüber mindestens 20 Grad Celsius warm sein sollte. Möchtest du deinen Energieverbrauch optimieren, kannst du dich aber auch an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes halten.
Demnach sollte es in den einzelnen Räumen tagsüber so warm sein:
- Schlafzimmer 17 Grad Celsius
- Küche 18 Grad Celsius
- Wohnzimmer 20 Grad Celsius
- Badezimmer 22 Grad Celsius
Im Schlafzimmer darf es also am kühlsten sein, während im Badezimmer die höchste Temperatur herrschen sollte.
Ein schön warmes Badezimmer schafft nicht nur ein angenehmes Klima beim Duschen und Umziehen, sondern sorgt auch dafür, dass die Feuchtigkeit aufgefangen werden kann. Denn warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte.
Unter 17 Grad Celsius sollte die Temperatur tagsüber in keinem Raum absinken. Nachts hingegen kannst du die Heizung in den Wohnräumen herunterdrehen. Laut Umweltbundesamt kann es dann um vier, maximal fünf Grad Celsius kühler werden.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Mindesttemperatur
Mit konkreten Werten sind die Mindesttemperaturen in Mietwohnungen zwar im Gesetz nicht festgelegt. Die Richtlinien leiten sich aber aus dem Mietrecht und der Rechtsprechung ab.
Demnach muss gewährleistet sein, dass du in deinen Wohnräumen während der üblichen Heizperiode von Oktober bis April tagsüber 20 bis 22 Grad Celsius erreichen kannst. Nachts genügen auch 17 bis 18 Grad Celsius.
Dabei ist mit tagsüber von 6 bis 23 Uhr und mit nachts von 23 bis 6 Uhr gemeint. Dein Vermieter ist dazu verpflichtet, die zentrale Heizungsanlage so zu betreiben, dass die genannten Mindesttemperaturen erreichbar sind. Wie sich die Energiekosten entwickeln, spielt keine Rolle.

Welche Folgen drohen bei zu kalten Wohnräumen?
Vor allem während der Heizperiode steigt das Risiko für die Bildung von Schimmel, wenn in der Wohnung Temperaturen unter 16 bis 18 Grad Celsius herrschen.
Insbesondere die Kombination aus Kälte und einer zu hohen Luftfeuchtigkeit begünstigt die Schimmelbildung. So wachsen die Schimmelpilzsporen ab einer Luftfeuchte von 70 bis 80 Prozent.
Um einer zu hohen Luftfeuchtigkeit entgegenzuwirken, ist wichtig, dass du richtig heizt und gezielt lüftest. Doch wie warm und wie feucht die Luft in einem Raum ist, kannst du oft nur erahnen, wenn deine Heizung nicht mit intelligenten Thermostaten ausgestattet ist.
Eine Überlegung wert kann deshalb sein, dir ein Thermohygrometer anzuschaffen. Dieses misst sowohl die Temperatur als auch die Luftfeuchtigkeit und ist für ein paar Euro in jedem Haushaltswarengeschäft oder Baumarkt erhältlich.
Dass du Schimmelbildung unbedingt vorbeugen solltest, hat zwei Gründe, nämlich deine Gesundheit und Schäden an der Bausubstanz. Die Schimmelpilzsporen können deine Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen, insbesondere die Atemwege können großen Schaden nehmen.
Zudem können die Pilzsporen organische Materialien wie Tapeten oder Holz zersetzen und die Bausubstanz angreifen.
Wurde die Schimmelbildung nachweislich dadurch verursacht, dass du falsch geheizt oder gelüftet hast, musst du die Kosten für die Schadensbeseitigung aus eigener Tasche bezahlen.
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