Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen, Teil 1
Wer nach einer neuen Wohnung sucht, kommt an den einschlägigen Immobilienportalen kaum vorbei. Doch das wissen auch Betrüger und nutzen die Chance, um mit Fake-Anzeigen Geld zu verdienen. In einem zweiteiligen Beitrag nennen wir typische Betrugsmaschen. Außerdem erklären wir, woran du gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen, wie du dich vor Abzocke schützen und was du tun kannst, wenn du auf einen Betrüger hereingefallen bist.
Inhalt
Häufige Betrugsmaschen auf dem Wohnungsmarkt
Eine frisch renovierte 3-Zimmer-Wohnung in guter Lage mit Balkon und Parkplatz für rund 500 Euro im Monat: Was sich nach einem echten Traumangebot anhört, bleibt leider oft auch nur ein Traum.
Hinter der vermeintlichen Top-Immobilie zum Schnäppchenpreis stecken Betrüger, die es auf die persönlichen Daten oder das Geld von Wohnungssuchenden abgesehen haben.
Sie versuchen mit Scheinwohnungen, die nicht existieren, Kasse zu machen und lassen sich dabei immer raffiniertere Betrugsmaschen einfallen:
Kaution per Vorkasse für Wohnungsschlüssel
Ein gängiges Szenario ist, dass der angebliche Vermieter den Wohnungssuchenden kontaktiert und diesem mitteilt, dass er einen vollen Terminkalender hat oder längere Zeit nicht vor Ort ist und deshalb die Wohnungsbesichtigung persönlich nicht durchführen kann.
Gleichzeitig bietet er an, den Schlüssel per Post zuzuschicken oder durch einen Dritten zu übergeben, damit du dir die Wohnung trotzdem anschauen kannst. Als Kaution sollst du vorab einen bestimmten Betrag überweisen, den du zurückbekommst, wenn du den Schlüssel zurückgibst.
Doch nachdem du die Überweisung getätigt hast, bekommst du keinen Wohnungsschlüssel und hörst auch sonst nie wieder etwas vom angeblichen Vermieter.
Eine Abwandlung dieser Betrugsmasche besteht darin, dass du vorab kein Geld überweisen sollst, sondern den Wohnungsschlüssel per Nachnahme zugeschickt bekommst.
Auch in diesem Fall bleibst du in aller Regel auf der Nachnahmegebühr sitzen. Denn in dem Briefumschlag befindet sich entweder gar kein Schlüssel oder du bekommst irgendeinen Schlüssel, der in kein Türschloss passt. Zumal nicht gesagt ist, dass es die beworbene Wohnung überhaupt gibt.
Mietkaution vor Mietvertrag
Manchmal wird eine Wohnung zur Miete angeboten, ohne dass es eine Besichtigung gab. In anderen Fällen schaust du dir die Wohnung an und bekommst direkt danach die Zusage vom vermeintlichen Vermieter.
Begründet wird das Ganze damit, dass die Wohnung so schnell wie möglich vermietet werden soll, weil der Vermieter zum Beispiel bald längere Zeit im Ausland verbringt.
Im Gegenzug für die sofortige Zusage möchte der Vermieter, dass du die Kaution direkt bezahlst, noch bevor der Mietvertrag abgeschlossen ist. Allerdings kommt der versprochene Mietvertrag nie zustande, denn sobald du die Kaution bezahlt hast, erreichst du den vermeintlichen Vermieter nicht mehr.
Eine Mietkaution wird grundsätzlich immer erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem das Mietverhältnis wie im Mietvertrag vereinbart beginnt.
Sollst du schon vorher eine Kaution bezahlen, solltest du hellhörig werden und besser die Finger von diesem Angebot lassen.
Wohnungsbesichtigung gegen Gebühr
Vor allem in Regionen mit knappem Wohnraum freuen sich Wohnungssuchende über jede Besichtigung, an der sie teilnehmen können. Diesen Umstand machen sich dreiste Betrüger zunutze.
Dabei verlangen sie teilweise eine Gebühr dafür, dass du dir die Wohnung überhaupt anschauen kannst.
Anzeige
In anderen Fällen sollst du eine Gebühr dafür bezahlen, dass du in die Liste der Interessenten aufgenommen wirst, die bei der Vergabe dieser Wohnung und anderer Wohnungen des angeblichen Vermieters in die nähere Auswahl kommen.
Angabe persönlicher Daten
Manche Betrüger haben es nicht auf dein Geld abgesehen, sondern interessieren sich in erster Linie für deine persönlichen Daten. Dazu verschicken sie im Namen der namhaften Immobilienportale sogenannte Phishing-Mails.
In so einer E-Mail wirst du dazu aufgefordert, den enthaltenen Link anzuklicken und dich anschließend mit deinen Zugangsdaten im Immobilienportal einzuloggen oder einen Anhang zu öffnen.
Folgst du dem Link, kommst du aber auf eine gefälschte Seite, über die die Betrüger deine Zugangsdaten abfangen können. So haben sie Zugriff auf deinen Account und können die dort hinterlegten Daten auslesen und für ihre Zwecke nutzen. Ein E-Mail-Anhang wiederum kann eine Schadsoftware auf deinem Computer installieren.
Eine andere Masche besteht darin, dass dich ein vermeintlicher Vermieter dazu auffordert, ihm per E-Mail eine Kopie deines Personalausweises zuzuschicken.
Angeblich möchte er dadurch sichergehen, dass du ein echter Bewerber und tatsächlich auf Wohnungssuche bist, oder er möchte deine Identität bei der späteren Wohnungsbesichtigung abgleichen können. Eine Kopie deines Personalausweises solltest du aber nicht verschicken. Denn Betrüger könnten deine Identität für ihre illegalen Geschäfte verwenden.
Abwicklung über namhafte Online-Marktplätze
Einige Betrüger greifen auf bekannte Plattformen wie Airbnb, booking.com oder eBay zurück, um Vorauszahlungen, Termine für Wohnungsbesichtigungen oder Schlüsselübergaben abzuwickeln.
Durch die Plattformen suggerieren sie, dass sie seriös sind, alles mit rechten Dingen zugeht und du vermeintlich abgesichert bist. Tatsächlich bieten solche Portale aber die Besichtigung oder die Verwaltung von Mietwohnungen nicht als Dienstleistung an.
Die Portale stellen letztlich nur den Raum bereit, in dem Anbieter ihre Anzeigen schalten können. Davor, einem Betrüger aufzusitzen, schützt dich deshalb auch ein namhaftes Portal nicht.
Denn das vermeintliche Geschäft kam zwischen dir und dem Betrüger und nicht zwischen dir und dem Portal zustande.
Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:
- Die wichtigsten Infos rund um Smart Meter, 2. Teil
- Die wichtigsten Infos rund um Smart Meter, 1. Teil
- Was tun, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist? 2. Teil
- Was tun, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist? 1. Teil
- So gelingt ein nachhaltiger, umweltbewusster Umzug
- Muss die Mietkaution verzinst werden?
- Wann lohnt sich der Kauf einer Wohnung wirklich?
- Hilfreicher Ratgeber zum Wohnungsübergabeprotokoll
Thema: Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen, Teil 1
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen, Teil 2 - 12. März 2025
- Gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen, Teil 1 - 14. Februar 2025
- Die wichtigsten Infos rund um Smart Meter, 2. Teil - 23. Januar 2025