Infos und Tipps zum Verkauf von Bruchteilseigentum

Infos und Tipps zum Verkauf von Bruchteilseigentum

Eheleute, Erben, Investoren: Es kommt gar nicht so selten vor, dass eine Immobilie mehrere Eigentümer hat. Doch wenn sich die Miteigentümer nicht einig sind, kann der Immobilienverkauf zu einer schwierigen Angelegenheit werden. In diesem Beitrag geben wir Infos und Tipps zum Verkauf von Bruchteilseigentum.

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Infos und Tipps zum Verkauf von Bruchteilseigentum

Wer ist wann Eigentümer einer Immobilie?

Wie viele Eigentümer eine Immobilie hat, ergibt sich aus dem Eintrag im Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle bebauten und unbebauten Grundstücke einer Stadt oder Gemeinde erfasst sind.

Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, wird ein neuer Grundbucheintrag vorgenommen. Darin werden das Grundstück, seine Lage und seine Flurnummer genannt. Außerdem hält der Eintrag die Eigentumsverhältnisse fest.

Regelungen zu den Nutzungs- und Nießbrauchsrechten sind ebenfalls vermerkt. Angaben über die Grundschuld und Belastungen mit Hypotheken machen den Grundbucheintrag komplett.

Eigentümer einer Immobilie sind ausschließlich die Personen oder Unternehmen, die im Grundbuch stehen. Das können auch Eheleute, Erbengemeinschaften oder Investoren sein. Andersherum ist jemand, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, kein Eigentümer der Immobilie.

Was ist eine Bruchteilsgemeinschaft?

Eheleute und Erbengemeinschaften können mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Gleiches gilt für Käufer, die eine Immobilie gemeinschaftlich als Investitionsobjekt erwerben.

Dieses sogenannte Miteigentum führt dazu, dass jedem Eigentümer ein gewisser Bruchteil der Immobilie gehört. Dieser Bruchteil wird im Grundbuch ebenfalls vermerkt.

So eine Bruchteilsgemeinschaft kann dann zum Beispiel aus drei Personen bestehen. Und während Person 1 die Hälfte der Immobilie gehört, steht den beiden anderen Miteigentümern jeweils ein Viertel zu.

Sind im Grundbuch keine Teilbeträge erfasst, sind die Anteile aller Miteigentümer gleich groß. Bei Eheleuten verteilen sich die Anteile meist hälftig auf die beiden Partner.

Erbengemeinschaften und Investorengruppen sind oft größer und bestehen aus drei, vier oder noch mehr Eigentümern. Hier verkleinern sich die jeweiligen Anteile an der Immobilie dann entsprechend.

Was ist, wenn die Immobilie verkauft werden soll?

Durch den Grundbrucheintrag ist festgelegt, wem die Immobilie zu welchem Anteil gehört. Dass sich die Eigentümer nicht einig sind, ist vor allem bei einem Immobilienverkauf problematisch. Denn alle Eigentümer verfügen gemeinschaftlich über die Immobilie. Es ist nicht möglich, zum Beispiel ein Einfamilienhaus nur zur Hälfte zu verkaufen.

Für die Praxis heißt das, dass alle Mitglieder der Bruchsteilsgemeinschaft einem Immobilienverkauf zustimmen müssen. Ob es sich bei der Bruchteilsgemeinschaft um ein Ehepaar, eine Erbengemeinschaft oder eine Investorengruppe handelt, spielt dabei keine Rolle.

Durch die Bruchteilsgemeinschaft gehört ein Grundstück oder eine Immobilie einer Gruppe aus mehreren Personen. Doch jeder Eigentümer kann frei darüber bestimmen, was mit seinem Anteil passiert. Spricht sich ein Eigentümer gegen einen Immobilienverkauf aus, sind die anderen Miteigentümer an diese Entscheidung gebunden.

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Welche Alternativen zu einem Verkauf gibt es?

Enthält eine Immobilie zwei oder mehr Wohnungen, können sie unabhängig voneinander verkauft werden. So kann ein Miteigentümer eine Wohnung zur Eigennutzung behalten, während die anderen Wohnungen im Haus die Eigentümer wechseln.

Diese Lösung kann auch bei großen Grundstücken infrage kommen. Allerdings ist für die Aufteilung in neue Parzellen eine Genehmigung notwendig. Außerdem müssen sich alle Miteigentümer über den Verwendungszweck einig sein.

Auch ein Umbau der Immobilie ist als Lösung denkbar. Gibt es die Architektur der Immobilie her, können die Anteile, die verkauft werden sollen, räumlich vom Rest abgetrennt werden. So wird aus einem großzügigen Einfamilienhaus ein Doppelhaus oder einzelne Etagen ergeben separate Appartements. Ein entsprechender Umbau verursacht zwar Kosten, kann aber ein guter Kompromiss sein.

Eine vergleichsweise einfache Lösung ist, wenn die Miteigentümer ihre Anteile untereinander verkaufen. Erbengemeinschaften entscheiden sich oft für diesen Weg.

Haben zum Beispiel die drei Kinder das Haus ihrer Eltern geerbt und möchte einer der Erben das Haus behalten und selbst darin wohnen, kann er seinen Geschwistern den Gegenwert ihrer Anteile an der Immobilie auszahlen.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Natürlich ist es ideal, wenn sich alle Miteigentümer einig sind. Möchten sie den Verkauf nicht in Eigenregie durchführen, kann ein Makler beauftragt werden. Dafür wird zwar eine Provision fällig. Aber ein Makler kann den Immobilienwert realistisch einschätzen, findet oft schneller Interessenten und erledigt die Formalitäten.

Generell sollte immer das Ziel sein, eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten gut leben können. Aus kleinen Meinungsverschiedenheiten können sonst schnell hitzige Debatten werden, die nicht nur den Hausverkauf erschweren, sondern das ganze Verhältnis nachhaltig beschädigen.

Lässt sich ein Ehepaar scheiden und stehen beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch, kann ein Ehepartner den Immobilienverkauf erst nach dem Trennungsjahr verlangen. Sind sich Erbengemeinschaften oder Investoren uneinig über einen Verkauf, können die einzelnen Miteigentümer die Entscheidung durch eine sogenannte Teilungsversteigerung erzwingen.

Eine Teilungsversteigerung ist ein öffentliches Verfahren für eine nicht teilbare Immobilie, das ein oder mehrere Miteigentümer beantragen. Bei dem Verfahren wird die Immobilie an den Meistbietenden verkauft und der Erlös zwischen den Miteigentümern aufgeteilt.

Allerdings erzielt eine Teilungsversteigerung nur selten den Preis, den die Immobilie tatsächlich wert ist. Das Verfahren ist also nicht nur ein erzwungener Verkauf gegen den Willen einzelner Miteigentümer, sondern geht auch mit finanziellen Einbußen einher. Deshalb sollte der Verkauf einer gemeinsamen Immobilie über eine Teilungsversteigerung immer nur als letzte Lösung in Betracht kommen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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