Die wichtigsten Fragen zum Haupt- und Zweitwohnsitz

Die wichtigsten Fragen zum Haupt- und Zweitwohnsitz

Ob nach einem Umzug, beim Abschluss von Verträgen oder bei der Beantragung von Ausweispapieren und Leistungen: Es gibt viele Situationen, in denen die Adresse angegeben werden muss. Wer nur einen Hauptwohnsitz hat, tut sich mit der Angabe natürlich leicht. Schwieriger wird es, wenn es neben dem Hauptwohnsitz auch noch einen oder mehrere Zweitwohnsitze gibt. Doch was genau ist ein Hauptwohnsitz? Was unterscheidet ihn von einem Zweitwohnsitz? Und was gilt, wenn sich die Wohnsitze ändern?

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Die wichtigsten Fragen zum Haupt- und Zweitwohnsitz

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Haupt- und Zweitwohnsitz!:

Was ist ein Hauptwohnsitz?

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Wer umzieht, muss deshalb die Anschrift des neuen Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt angeben. Ist nur ein Wohnsitz vorhanden, ist die Frage nach der Meldeadresse schnell geklärt. Doch wenn aus beruflichen oder privaten Gründen weitere Wohnsitze bestehen, herrscht mitunter Unsicherheit, welcher Wohnsitz angegeben werden muss.

Was der Haupt- oder Erstwohnsitz ist, definiert § 21 BMG (Bundesmeldegesetz). Demnach ist die Hauptwohnung die Wohnung, die der Bewohner überwiegend benutzt. Die überwiegende Nutzung bezieht sich aber nicht nur auf die Zeit, in der sich der Bewohner in der Wohnung aufhält. Es geht auch darum, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.

Viele Leute arbeiten nicht an ihrem eigentlichen Wohnort, sondern weiter weg. Deshalb haben sie einen Zweitwohnsitz, an dem sie sich unter der Woche aufhalten. Selbst wenn sie dort mehr Zeit verbringen als im eigentlichen Zuhause, wird der zweite Wohnort laut Rechtsprechung nicht automatisch zum Hauptwohnsitz. Denn neben der Aufenthaltsdauer ist maßgeblich, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet.

Zu den Lebensinteressen gehören die Familie, Freunde und soziale Kontakte, die berufliche Tätigkeit und Hobbys. Entscheidend für den Hauptwohnsitz ist also weniger die Anwesenheit, sondern wo sich das Leben des Bewohners abspielt.

Aus diesem Grund ändert sich auch nichts am Erstwohnsitz, wenn der Bewohner für eine längere Zeit woanders arbeitet oder Urlaub macht. Solange sich der Lebensmittelpunkt nicht verlagert, bleibt alles, wie es ist.

Ein weiteres Kriterium für den Hauptwohnsitz ist, dass es sich um einen Ort handeln muss, der zum dauerhaften Wohnen geeignet und zugelassen ist. Strom, sanitäre Anlagen und beheizbare Räume müssen dabei in aller Regel vorhanden sein. Das Gartenhaus im Schrebergarten kann deshalb zum Beispiel nicht der Hauptwohnsitz sein, denn hier fehlt die Zulassung für dauerhaftes Wohnen.

Übrigens:

Die Wahlliste besagt eindeutig, wo sich der gemeldete Hauptwohnsitz befindet. Jeder wahlberechtigte Bürger in Deutschland ist in eine Wahlliste eingetragen.

Sie basiert jeweils auf dem Erstwohnsitz und nur dort kann der Bewohner an Kommunal-, Landes-, Bundes- und Europawahlen teilnehmen. Im Zweifel hilft also der Eintrag ins Wählerverzeichnis dabei, den Hauptwohnsitz zu ermitteln.

Was gilt, wenn sich der Hauptwohnsitz ändert?

Bei einem Umzug muss der Bewohner das Einwohnermeldeamt oder das Bürgerbüro informieren. Das gilt unabhängig davon, ob er aus privaten oder beruflichen Gründen die Wohnung wechselt. Genauso besteht die Meldepflicht, wenn der Bewohner eine bereits gemeldete Zweitwohnung in Zukunft als Hauptwohnsitz nutzen will.

Die Mitteilung muss innerhalb von zwei Wochen bei der Meldestelle erfolgen, die für den neuen Hauptwohnsitz zuständig ist.

Um den neuen Erstwohnsitz anzumelden, braucht der Bewohner einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Bestätigung des Vermieters und eventuell das Familienstammbuch oder Geburtsurkunden, wenn er mit der ganzen Familie umzieht.

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Was ist ein Zweitwohnsitz?

Laut Gesetz gilt jede weitere Wohnung im Inland als Nebenwohnung. Hat der Bewohner zusätzlich zu seinem Hauptwohnsitz einen weiteren Wohnsitz, an dem er sich seltener aufhält und der nicht sein Lebensmittelpunkt ist, handelt es sich um einen Zweitwohnsitz.

Der Nebenwohnsitz kann eine Wohnung sein, die der Bewohner aus beruflichen Gründen nutzt. Aber auch eine Wohnung, die dem Bewohner als Feriendomizil dient oder die er gekauft hat, um sie weiterzuvermieten, ist eine Nebenwohnung.

Ist ein Zweitwohnsitz meldepflichtig?

Die Meldepflicht schließt alle Wohnsitze ein. Einen oder mehrere Zweitwohnsitze muss der Bewohner demnach genauso anmelden wie seinen Hauptwohnsitz. Wie und wofür er einen Zweitwohnsitz nutzt, spielt dabei keine Rolle.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung muss bei dem Amt erfolgen, das für den Hauptwohnsitz zuständig ist. Gibt der Bewohner eine Zweitwohnung später wieder auf, meldet er sie dort auch wieder ab. Für die An- und Abmeldung von Zweitwohnsitzen ist also das Einwohnermeldeamt am Erstwohnsitz der richtige Ansprechpartner.

Bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes braucht der Bewohner die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung vom Erstwohnsitz. Allerdings bleibt es oft nicht bei den überschaubaren Meldegebühren. Stattdessen wird in vielen Gemeinden eine Zweitwohnungssteuer fällig.

Die Zweitwohnungssteuer unterscheidet nicht danach, ob die Nebenwohnung dem Bewohner gehört, ob er sie lediglich mietet oder ob er sie als Eigentümer weitervermietet. Auch die Entfernung zum Hauptwohnsitz ist unerheblich. Sobald der Bewohner eine Nebenwohnung anmeldet, wird die Zweitwohnungssteuer erhoben.

Wie hoch die Steuer ist, variiert von Kommune zu Kommune. Als Bemessungsgrundlage dient entweder die Kaltmiete pro Jahr oder die Wohnfläche. Den Steuersatz legt die Gemeinde selbst fest, bundesweit liegt er in einem Rahmen zwischen etwa fünf und 30 Prozent.

Was ist, wenn der Bewohner einen Wohnsitz ins Ausland verlegt?

Wer als EU-Bürger ins Ausland geht, muss sich innerhalb der EU für einen Zeitraum von drei Monaten nicht bei der zuständigen Behörde anmelden. Eine Anmeldung wird erst notwendig, wenn der Aufenthalt länger als drei Monate andauert oder wenn dauerhaft ein Haupt- oder Zweitwohnsitz eingerichtet werden soll.

Die Anmeldung schließt den Antrag auf einen Aufenthaltstitel mit ein. Sind die Meldebestimmungen im Zielland erfüllt, ist der Aufenthaltstitel für einen EU-Bürger in den meisten EU-Ländern unbefristet gültig.

Ein Zweitwohnsitz im Ausland ist natürlich praktisch, wenn sich der Bewohner regelmäßig dort aufhält, um zu arbeiten oder Ferien zu machen. Denn so muss er sich nicht jedes Mal eine Unterkunft suchen. Allerdings ist pro Person immer nur ein Hauptwohnsitz möglich. Deshalb muss sich der Bewohner entscheiden, ob sein Hauptwohnsitz in Deutschland bleiben oder ins Ausland verlagert werden soll.

Entscheidet sich der Bewohner für einen Hauptwohnsitz im Ausland und einen Zweitwohnsitz in Deutschland, wirkt sich das auf die Steuerpflicht, die Kranken- und Pflegeversicherung und auf eine  eventuell vorhandene Riester-Rente aus.

Einschnitte bei den Anwartschaften und Leistungen kann der Bewohner vermeiden, wenn er den Hauptwohnsitz in Deutschland belässt und sich im Ausland nur einen Zweitwohnsitz einrichtet. Allerdings sind dann die Möglichkeiten am Zweitwohnsitz oft eingeschränkt.

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In vielen EU-Staaten kann der Bewohner zum Beispiel keine Immobilie erwerben, wenn sich sein Hauptwohnsitz woanders befindet. Bevor sich der Bewohner entscheidet, sollte er sich deshalb gut über die Folgen einer Ummeldung informieren.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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