Wohnflächen-Rechner nach WoFlV

Wohnflächen-Rechner: Wohnfläche nach WoFlV berechnen & Mietabweichung prüfen

Eine Wohnung ist schnell vermessen, aber ist die angegebene Wohnfläche wirklich korrekt? Gerade bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen, Abstellräumen oder Kellern kann es große Unterschiede zwischen der gefühlten, gemessenen und tatsächlich anrechenbaren Wohnfläche geben. Für Mieter kann das bares Geld bedeuten, für Vermieter Klarheit und Sicherheit.

wohnflaechen-rechner-woflv-web-q84-1000x600

Mit unserem Wohnflächen-Rechner prüfen Sie Schritt für Schritt, welche Flächen nach den Grundsätzen der Wohnflächenverordnung berücksichtigt werden können und ob die angegebene Quadratmeterzahl aus Mietvertrag, Exposé oder Abrechnung plausibel erscheint. So bekommen Sie eine erste, nachvollziehbare Orientierung – bevor aus einer kleinen Unsicherheit ein großes Ärgernis wird:

Kostenloses Online-Tool für Mieter, Vermieter und Wohnungssuchende

Wohnflächen-Rechner: Wohnfläche nach WoFlV berechnen & Mietabweichung prüfen

Mit diesem Wohnflächen-Rechner können Sie die anrechenbare Wohnfläche einer Wohnung überschlägig nach den Grundsätzen der Wohnflächenverordnung prüfen. Das Tool hilft besonders bei Dachschrägen, Balkonen, Terrassen, Loggien, Wintergärten und Räumen, die möglicherweise nicht vollständig zur Wohnfläche zählen.

Tragen Sie die Räume einzeln ein, vergleichen Sie das Ergebnis mit der Wohnfläche aus Mietvertrag, Exposé oder Betriebskostenabrechnung und erhalten Sie eine erste Einschätzung zur möglichen Wohnflächenabweichung.

Was leistet der Wohnflächen-Rechner?

Raum für Raum berechnen

Erfassen Sie Wohnräume, Küche, Bad, Flur, Balkon, Terrasse, Loggia, Wintergarten oder Nebenflächen getrennt. So bleibt nachvollziehbar, aus welchen Teilflächen sich die berechnete Wohnfläche zusammensetzt.

Dachschrägen berücksichtigen

Für Räume mit Dachschrägen können Sie Flächen über 2 Meter Raumhöhe, Flächen zwischen 1 und 2 Metern Raumhöhe und Flächen unter 1 Meter Raumhöhe getrennt eintragen.

Balkon & Terrasse anteilig prüfen

Balkon, Loggia, Dachgarten und Terrasse werden im Tool anteilig berechnet. Standardmäßig ist eine Anrechnung mit 25 Prozent vorgesehen; bei besonderer Qualität kann auch ein höherer Anteil geprüft werden.

Abweichung zur Vertragsfläche erkennen

Vergleichen Sie die errechnete Wohnfläche mit der Angabe im Mietvertrag oder Exposé. Das Tool zeigt Differenz in Quadratmetern, prozentuale Abweichung und eine überschlägige Mietauswirkung.

Anleitung: Wohnfläche richtig erfassen

  1. Normale Räume messen: Bei rechteckigen Räumen Länge und Breite in Metern eintragen. Das Tool berechnet daraus die Grundfläche.
  2. Räume mit Dachschräge aufteilen: Tragen Sie die Teilflächen nach Raumhöhe ein: mindestens 2 Meter, zwischen 1 und 2 Metern sowie unter 1 Meter.
  3. Raumart auswählen: Wählen Sie, ob es sich um Wohnraum, Balkon, Terrasse, unbeheizten Wintergarten, Keller, Garage oder einen Sonderfall handelt.
  4. Vertragsfläche vergleichen: Geben Sie die Wohnfläche aus Mietvertrag, Exposé oder Abrechnung ein, um eine mögliche Abweichung zu erkennen.
  5. Mietauswirkung schätzen: Wenn Sie zusätzlich die monatliche Nettokaltmiete eingeben, kann das Tool eine überschlägige Mietdifferenz berechnen.

Grundregeln der Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Räume und Raumteile ab 2 Meter Höhe

Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden im Rechner vollständig angesetzt.

Raumteile zwischen 1 und 2 Metern Höhe

Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern werden im Rechner zur Hälfte berücksichtigt.

Raumteile unter 1 Meter Höhe

Raumteile mit weniger als 1 Meter lichter Höhe werden im Rechner nicht zur Wohnfläche hinzugerechnet.

Balkon, Loggia, Dachgarten und Terrasse

Diese Flächen werden im Rechner standardmäßig mit 25 Prozent angesetzt. Zusätzlich kann eine Berechnung mit 50 Prozent gewählt werden, wenn ein besonderer Einzelfall geprüft werden soll.

Keller, Garage und Zubehörräume

Keller, Garagen, Heizungsräume, Waschküchen, Trockenräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung werden im Rechner nicht als Wohnfläche angesetzt.

Wohnfläche berechnen: Räume und Vergleichswerte eintragen

Sie können entweder Länge und Breite eintragen oder bei Dachschrägen die Teilflächen nach Raumhöhe verwenden. Wenn Teilflächen nach Raumhöhe eingetragen sind, sind diese für die Berechnung genauer als die einfache Länge-mal-Breite-Messung.

Alle Felder sind optional. Für ein sinnvolles Ergebnis sollten mindestens ein Raum und die Wohnfläche laut Mietvertrag oder Exposé eingetragen werden.

Vergleichswerte aus Mietvertrag, Exposé oder Abrechnung

Beispiel: 72,50 m²

Optional für die überschlägige Berechnung der Mietdifferenz.

Hilft bei der späteren Einordnung des Ergebnisses.

Beispiel: „selbst gemessen“, „Grundriss“, „Lasermessgerät“.

Räume einzeln erfassen

Raum 1
Raum 2
Raum 3
Raum 4
Weitere Räume 5 bis 8 erfassen
Raum 5
Raum 6
Raum 7
Raum 8

Berechnung starten

Mit aktiviertem JavaScript berechnet der Button die Wohnfläche direkt im Browser. Ohne JavaScript bleiben alle Eingabefelder, Regeln, Beispiele und Prüfhilfen lesbar.

Ergebnis der Wohnflächenberechnung

Nach der Berechnung erscheinen hier die anrechenbare Wohnfläche, die Abweichung zur angegebenen Vertragsfläche und eine überschlägige Einschätzung zur möglichen Mietdifferenz.

Berechnete Wohnfläche

0,00

Summe der anrechenbaren Flächen nach den ausgewählten Raumarten und Höhenbereichen.

Angegebene Wohnfläche

0,00

Wohnfläche laut Mietvertrag, Exposé oder Abrechnung.

Differenz

0,00

Differenz zwischen angegebener und berechneter Wohnfläche.

Abweichung

0,00 %

Prozentuale Abweichung bezogen auf die angegebene Wohnfläche.

Geschätzte Mietdifferenz pro Monat

0,00

Überschlägige Berechnung auf Basis der eingegebenen Nettokaltmiete.

Einschätzung

Noch keine Berechnung durchgeführt.

Die Einschätzung dient nur als Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Prüfprotokoll

Tragen Sie Ihre Räume und Vergleichswerte ein und starten Sie die Berechnung. Anschließend wird hier eine kurze Zusammenfassung Ihrer Wohnflächenprüfung angezeigt.

  • Prüfen Sie, ob alle Wohnräume vollständig erfasst wurden.
  • Kontrollieren Sie bei Dachschrägen die Teilflächen nach Raumhöhe.
  • Vergleichen Sie Balkon, Loggia, Terrasse und Dachgarten mit der tatsächlich angesetzten Quote.
  • Bewahren Sie eigene Messnotizen, Grundriss, Fotos und Vertragsunterlagen gemeinsam auf.

Beispielrechnung für eine Wohnung mit Balkon und Dachschräge

Beispiel: Eine Wohnung ist im Mietvertrag mit 70,00 m² angegeben. Beim Nachmessen ergeben sich 52,00 m² vollständig anrechenbare Wohnfläche, 8,00 m² Fläche unter Dachschräge zwischen 1 und 2 Metern Höhe und ein Balkon mit 6,00 m² Grundfläche.

  • 52,00 m² voll anrechenbare Wohnfläche = 52,00 m²
  • 8,00 m² Dachschrägenfläche zwischen 1 und 2 Metern Höhe = 4,00 m²
  • 6,00 m² Balkon bei 25 Prozent Anrechnung = 1,50 m²
  • Berechnete Wohnfläche im Beispiel = 57,50 m²
  • Abweichung zur Vertragsfläche = 12,50 m² beziehungsweise rund 17,86 Prozent

Dieses Beispiel zeigt, warum eine reine Schätzung oft nicht ausreicht. Erst die getrennte Erfassung von Raumhöhe, Außenflächen und nicht anrechenbaren Nebenflächen macht die Wohnflächenprüfung nachvollziehbar.

Prüfhinweise: Wann ist besondere Aufmerksamkeit sinnvoll?

Dachgeschosswohnung

Bei Dachgeschosswohnungen entstehen häufig Abweichungen, weil Flächen unter Dachschrägen nicht immer vollständig zählen.

Großer Balkon oder große Terrasse

Außenflächen können die angegebene Wohnfläche stark beeinflussen. Prüfen Sie, ob 25 Prozent, 50 Prozent oder eine andere Angabe verwendet wurde.

Keller, Garage oder Abstellraum

Zubehörräume außerhalb der Wohnung gehören in der Regel nicht zur Wohnfläche. Werden sie dennoch in Quadratmeterangaben eingerechnet, sollte genauer geprüft werden.

Unterschiedliche Flächenangaben

Wenn Mietvertrag, Exposé, Grundriss und Betriebskostenabrechnung verschiedene Wohnflächen nennen, ist eine strukturierte Nachmessung besonders hilfreich.

Datenschutz und lokale Verarbeitung

Der Wohnflächen-Rechner ist so geplant, dass alle Eingaben lokal im Browser verarbeitet werden. Es werden keine externen Bibliotheken, keine externen Schnittstellen und keine externen Berechnungsdienste benötigt. Die eingegebenen Werte müssen nicht an einen Server übertragen werden.

Grenzen des Rechners

Der Rechner liefert eine erste rechnerische Orientierung. Komplexe Grundrisse, Rundungen, Wandnischen, Pfeiler, Treppen, Sondervereinbarungen, ältere Berechnungsmethoden oder abweichende Vertragsregelungen können eine genauere Prüfung erforderlich machen.

Bei größeren Abweichungen sollten Sie die Messung dokumentieren, Unterlagen vergleichen und bei Bedarf fachkundige Beratung einholen.

FAQ zum Wohnflächen-Rechner

Zählt ein Balkon vollständig zur Wohnfläche?

Nein. Balkon, Loggia, Dachgarten und Terrasse werden bei der Wohnflächenberechnung nicht automatisch vollständig angesetzt. Im Rechner ist deshalb eine anteilige Berechnung vorgesehen.

Wie werden Dachschrägen im Rechner berücksichtigt?

Flächen ab 2 Metern Raumhöhe werden vollständig berücksichtigt. Flächen zwischen 1 und 2 Metern Raumhöhe werden zur Hälfte berechnet. Flächen unter 1 Meter Raumhöhe werden nicht zur Wohnfläche addiert.

Zählt ein Kellerraum zur Wohnfläche?

Kellerräume und andere Zubehörräume außerhalb der Wohnung zählen im Rechner nicht zur Wohnfläche. Sie können aber aus praktischen Gründen trotzdem als separate Fläche notiert werden.

Was bedeutet eine Wohnflächenabweichung für die Miete?

Eine Abweichung kann wirtschaftlich relevant sein, wenn die tatsächliche Wohnfläche deutlich von der vereinbarten oder angegebenen Fläche abweicht. Der Rechner zeigt deshalb zusätzlich eine überschlägige Mietdifferenz, sofern eine Nettokaltmiete eingetragen wurde.

Kann ich das Ergebnis als rechtssicheren Nachweis verwenden?

Das Ergebnis ist eine Orientierungshilfe. Für eine belastbare Klärung können ein genaues Aufmaß, Vertragsunterlagen, Grundrisse, Fotos und gegebenenfalls fachkundige Beratung erforderlich sein.

Warum ist dieses Tool hilfreicher als eine einfache Textantwort?

Das Tool strukturiert die Eingaben Raum für Raum, berechnet Teilflächen, berücksichtigt Anrechnungsquoten und erstellt eine nachvollziehbare Zusammenfassung. Dadurch entsteht ein konkretes Prüfprotokoll statt nur einer allgemeinen Erklärung.

Mehr Tools & Rechner:

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


wohnungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter