Tipps gegen Frostschäden in Haus und Garten

Tipps gegen Frostschäden in Haus und Garten

Über den Garten hat sich eine weiße Schneedecke gelegt, Eiszapfen schmücken die Dachrinne und der zugefrorene Zierteich glitzert in der Sonne: Der Winter schafft malerische Bilder, kann aber auch zerstörerisch sein. Insbesondere wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen, haben Immobilienbesitzer und Mieter eine Sorgfaltspflicht, um größere Schäden am Gebäude zu verhindern.

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Tipps gegen Frostschäden in Haus und Garten

Wir geben Tipps gegen Frostschäden in Haus und Garten!:

Sinnvoll heizen als Maßnahme gegen Frostschäden

Aus der Schule wissen viele sicherlich noch, dass sich Wasser bei Kälte ausdehnt. So hat Eis ein etwa zehn Prozent größeres Volumen als flüssiges Wasser. In der kalten Jahreszeit brauchen Rohre, die Wasser führen, deshalb besondere Aufmerksamkeit. Denn wenn sich das Wasser darin ausdehnt, können die Rohre platzen. Dieses Risiko besteht sowohl für das Leitungswassersystem als auch für Heizungsrohre.

Die Ventile an Heizkörpern sind zwar mit einer sogenannten Frostwächter-Einstellung ausgestattet. Allerdings bewirkt diese Einstellung nur, dass der jeweilige Heizkörper nicht einfriert.

Einen Frostschutz für die Leitungen, die weiter entfernt liegen, bietet sie nicht. Damit es nicht zu größeren Schäden an den Wasserleitungen kommt, sollten deshalb alle Räume so beheizt werden, dass die Raumtemperatur immer über dem Frostbereich liegt.

Wichtig an dieser Stelle ist, nicht nur an die Räume zu denken, die bewohnt sind und stetig benutzt werden.

Auch im Keller, auf dem Dachboden oder in der Garage verlaufen Wasserleitungen, die von einem Frostschaden betroffen sein können. Gerade solche Räume sind einem höheren Risiko ausgesetzt, weilt sie oft nicht beheizt werden.

Heizpflicht auch bei leer stehenden Objekten

Zu Hause sollte das Heizen gut klappen. Anders kann es aber bei leer stehenden Mietwohnungen, Ferienwohnungen und anderen Objekten aussehen, die nicht ständig bewohnt sind. Auch hier ist der Eigentümer verpflichtet, Schäden durch eingefrorene Leitungen vorzubeugen.

Kann der Eigentümer nicht selbst nach dem Rechten sehen, kann er einen Nachbarn oder eine andere Person vor Ort bitten, das Objekt im Auge zu haben. Eine andere Möglichkeit ist ein Smart-Home-System.

Es ermöglicht, die Raumtemperatur je nach Wetterlage aus der Ferne mittels Computer oder Handy zu steuern.

Sollte es trotzdem zu einem Schaden kommen, muss sich der Eigentümer umgehend mit seiner Wohngebäudeversicherung in Verbindung setzen. Ist er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, kann die Versicherung die Schadensregulierung aber verweigern.

Bei Immobilien, die zeitweise oder längerfristig leer stehen, genügt als Nachweis meist, dass die Ventile der Heizkörper auf der Frostschutz-Einstellung standen. Hohe Energiepreise entbinden den Eigentümer nicht von der Sorgfaltspflicht.

Frostschäden am Haus vorbeugen

Nicht nur den Leitungen können die winterlichen Temperaturen zusetzen. Um gefrierendes Wasser zu vermeiden, sollten auch die Dachrinnen kontrolliert werden. Außenwasserhähne, die meist zur Bewässerung des Gartens dienen, sollte der Eigentümer oder Mieter abdrehen. Ratsam ist außerdem, die Wasserleitungen draußen komplett zu entleeren.

Möchte sich der Eigentümer oder Mieter solche Arbeiten sparen, kann eine Dämmung der Leitungen eine gute Lösung sein. Bei Neubauten gehören gedämmte Leitungen meist zum Umfang. Doch auch bei Altbauten ist es möglich, die Leitungen nachträglich zu dämmen.

Die Kontrolle der Fassade und der Terrasse gehört ebenfalls zum Wintercheck. Sind hier Risse oder Löcher vorhanden, in denen sich Wasser sammeln und gefrieren kann, können Frostschäden entstehen. Im Mauerwerk sind Frostschäden die Folge, wenn die Spannungen beim Vereisen des Wassers höher sind als die Festigkeit des Baustoffmaterials.

Der häufige Wechsel zwischen Tau und Frost verursacht sichtbare Risse. Salze, Verschmutzungen oder Bewuchs erhöhen den Wassergehalt im Baustoff und können Frostschäden daher zusätzlich begünstigen.

Tatsächlich verursacht Frost vor allem in milden Wintern Veränderungen im Mauerwerk. Eine entscheidende Rolle spielt dabei Regen, auf den eine Frostperiode folgt. Auch die Ausrichtung, die Sonneneinstrahlung sowie äußere und innere Feuchtigkeitsquellen haben Einfluss auf die Gefahr von Frostschäden.

Abhilfe können sogenannte Hydrophobierungsmittel schaffen. Sie werden auf das Mauerwerk aufgetragen und weisen Feuchtigkeit ab. Dadurch beugen sie Schäden durch Frost vor.

Sind an den Außenwänden bereits Schäden zu sehen, macht es Sinn, einen Fachmann zurate zu ziehen. Er kann Maßnahmen empfehlen, um das Mauerwerk trockenzulegen und nachzurüsten.

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Den Garten winterfest machen

Damit die Pflanzen im Garten und auf der Terrasse den Winter unbeschadet überstehen, sollten sie rechtzeitig geschützt werden. Andernfalls können sie wegen der Zellerfrierung eingehen.

Dabei gefriert das Wasser im Inneren der Pflanzen und ihre Zellen werden zerstört. Dies kann junge Bäume mit frischen Trieben genauso betreffen wie Pflanzen, die bislang eigentlich robust waren.

Bewegen sich die Temperaturen in Richtung Nullpunkt, brauchen die Bäume einen Schutz. Wenn es nachts eiskalt wird und tagsüber die Sonne scheint, können nämlich an den Stämmen Frostrisse entstehen. Die Sonnenwärme führt dazu, dass sich die Rinde ausdehnt, während die Seite, die nicht von der Sonne beschienen wird, kalt bleibt. In dem Bereich, in dem die kalte und die warme Zone ineinander übergehen, reißt die Rinde.

Vor allem Bakterien und Pilze siedeln sich dann hier an. Aus diesem Grund sollten Baumstämme mit einem speziellen Schutz umwickelt werden, der sie isoliert. Matten aus Kokosfasern zum Beispiel eignen sich dafür sehr gut.

Warm-Kalt-Schwankungen können auch immergrünen Gehölzen zu schaffen machen. Scheint die Sonne auf die gefrorenen Blätter, löst sich der Frost auf und die Feuchtigkeit auf und in den Blättern verdunstet. Doch wenn der Boden gefroren ist, können die Wurzeln die Pflanze nicht mit frischem Wasser versorgen.

Das Ergebnis ist die sogenannte Frosttrocknis, die die Blätter und Triebe von Sträuchern und Stauden absterben lässt.

Um solche Schäden zu vermeiden, können die Stämme von empfindlichen Pflanzen zum Beispiel mit Mulchscheiben aus Schafwolle umlegt werden. Dadurch sind die Wurzeln vor der Kälte isoliert.

Bei kleineren Pflanzen und in Beeten ist eine Schicht aus Mulch, Stroh, Laub oder Tannennadeln ein probater Winterschutz. Wichtig ist aber, die Schicht nicht zu früh zu entfernen, denn auch im Frühling kann es noch zu Spätfrost kommen.

Kübelpflanzen sind besonders sensibel und sollten rechtzeitig wegräumt werden. Optimal ist ein Raum, in dem eine Temperatur von mindestens sieben Grad herrscht.

Ist kein geeignetes Winterquartier für die Kübelpflanzen vorhanden, können sie auch mit einer Haube aus Vlies geschützt und an die Hauswand geschoben werden.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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