Die wichtigsten Infos rund um Smart Meter, 2. Teil

Die wichtigsten Infos rund um Smart Meter, 2. Teil

Smart Meter können den Stromverbrauch messen und die Daten auch gleich an den Stromversorger oder den Netzbetreiber weiterleiten. Allerdings bekommen nicht alle Haushalte so ein intelligentes Messsystem, sondern stattdessen nur eine moderne Messeinrichtung. Gleichzeitig können für die neuen Stromzähler Extrakosten anfallen.

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Die wichtigsten Infos rund um Smart Meter, 2. Teil

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos rund um Smart Meter zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil beantwortet, was die Bezeichnungen moderne Messeinrichtung, intelligentes Messsystem und Smart Meter überhaupt bedeuten.

Außerdem haben wir erklärt, welcher Haushalt womit ausgestattet wird und wie der Einbau eines neuen Zählers abläuft. Was der Messstellenbetreiber ist und ob ein Mieter den Messstellenbetreiber wechseln kann, haben wir uns ebenfalls angeschaut.

Hier ist der 2. Teil!:

Wie teuer sind die neuen Stromzähler?

Die jährlichen Kosten, die einem Haushalt für den Betrieb eines intelligenten Messsystems oder einer modernen Messeinrichtung entstehen dürfen, sind gesetzlich begrenzt.

Ein Messstellenbetreiber darf nur dann höhere Kosten in Rechnung stellen, wenn der Haushalt den neuen digitalen Stromzähler freiwillig einbauen lässt oder sich selbst einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber ausgesucht hat.

Für den Betrieb einer modernen Messeinrichtung liegt die Kostenobergrenze, unabhängig vom Verbrauch, bei 20 Euro brutto pro Jahr.

Beim intelligenten Messsystem ist es etwas anders. Seit 2024 muss der Anschlussnutzer die Kosten für den Messstellenbetrieb nicht mehr alleine tragen, sondern der Netzbetreiber beteiligt sich daran.

Wie die Aufteilung ausfällt, hängt davon ab, wie viel Strom der Haushalt verbraucht oder welche Leistung eine stromerzeugende Anlage hat.

Die maximalen Jahreskosten für den reinen Messstellenbetrieb eines intelligenten Messsystems liegen dann entweder bei 20 oder 50 Euro brutto:

Jährliche Preisobergrenze brutto für den Haushalt
Stromverbrauch bis 10.000 kWh/Jahr 20 Euro
Stromverbrauch bis 20.000 kWh/Jahr 50 Euro
Photovoltaikanlage oder andere stromerzeugende Anlage bis 15 kW Leistung 20 Euro
Photovoltaikanlage oder andere stromerzeugende Anlage bis 25 kW Leistung 50 Euro
Steuerbare Verbrauchseinrichtung, z. B. Wärmepumpe oder Ladestation für E-Auto 50 Euro

Weitere Kosten können für Zusatzleistungen fällig werden:

Solche Zusatzleistungen können zum Beispiel der vorzeitige Einbau eines intelligenten Messsystems, die Ausstattung mit Steuerungseinrichtungen oder die Anbindung einer weiteren Sparte mit der dazugehörigen Datenkommunikation sein.

Auch dafür gelten Preisobergrenzen, die sich meist auf 10 bis 30 Euro pro Jahr belaufen.

Unterm Strich sind die Kosten für den Messstellenbetrieb mit einem neuen digitalen Zähler höher als mit dem alten analogen Stromzähler. Eine Gesetzesänderung im Jahr 2023 hat zwar dazu geführt, dass Haushalte durch die Preisobergrenzen deutlich niedrigere Ausgaben schultern müssen.

Die Kostenteile, die die Netzbetreiber übernehmen müssen, können sie aber über die Netzentgelte auf ihre Kunden umlegen.

Sehr teuer kann es außerdem werden, wenn der Zählerschrank umgebaut werden muss, damit eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem überhaupt installiert werden kann.

Dabei zeigen erste Erfahrungen, dass ein Umbau des Zählerschranks in rund jedem vierten Haushalt notwendig ist. Vor allem Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, sind betroffen. Die Umbaukosten können bis zu mehrere tausend Euro betragen.

Welche Daten senden und empfangen die neuen Stromzähler?

Eine moderne Messeinrichtung sendet und empfängt keine Daten. Weil hier kein Kommunikationsmodul eingebaut ist, verbleiben die Daten im Messsystem des Verbrauchers. Wie bei einem analogen Zähler müssen die Daten deshalb weiterhin vor Ort abgelesen werden.

Im Unterschied dazu erhalten der Stromversorger und der Netzbetreiber die Verbrauchswerte bei einem intelligenten Messsystem automatisch. Dabei werden die Daten in 15-Minuten-Intervalle aufgeschlüsselt und einmal pro Tag an den Messstellenbetreiber geschickt.

An die weiteren Akteure dürfen nur die Daten weitergeleitet werden, die notwendig sind, um den Vertrag und die Pflichten daraus zu erfüllen. Das ist gesetzlich geregelt.

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Gibt es im Vertrag mit dem Stromversorger eine entsprechende Vereinbarung, können aber auch detailliertere Daten übermittelt werden. Üblich ist das zum Beispiel bei einem variablen Stromtarif.

Die wichtigsten Infos rund um Smart Meter, 2. Teil (1)

Was sind der Nutzen und die Risiken bei den neuen Stromzählern?

Schon ein digitaler Stromzähler ohne Kommunikationseinheit ermittelt nicht nur die Summe der verbrauchten Kilowattstunden, sondern protokolliert zusätzlich dazu den Stromverbrauch im zeitlichen Verlauf.

Ein Haushalt kann damit neben dem Zählerstand auch die aktuell bezogene Leistung ablesen und nachschauen, wie hoch der Stromverbrauch zum Beispiel am Vortag, in der vergangenen Woche oder im vorhergehenden Monat war.

Das soll Anreize zum Stromsparen schaffen.

Durch ein intelligentes Messsystem, das die Messdaten überträgt, wird es möglich, öfter und genauer abzurechnen, ohne dass vorherige Abschlagszahlungen notwendig sind.

Die Informationen für die Abrechnung müssen dem Haushalt monatlich zur Verfügung gestellt werden. Bei einem digitalen Stromzähler ohne Kommunikationsmodul besteht diese Möglichkeit nicht.

Wie jedes Gerät, das Daten über Funk oder Kabel verschickt, ist auch ein intelligentes Messsystem grundsätzlich angreifbar. Kriminelle könnten die Messwerte nutzen, um daraus Rückschlüsse über den Alltag und die Gewohnheiten des Haushalts zu ziehen.

Weil es also sehr wichtig ist, dass die Daten nicht in die falschen Hände geraten, gelten hohe gesetzliche Anforderungen an die Sicherheit der Software und der Hardware.

Die Messstellenbetreiber brauchen Zertifizierungen vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) als Nachweise dafür, dass die Vorgaben erfüllt sind.

Ein direkter finanzieller Nutzen kann sich nur ergeben, wenn ein Haushalt einen dynamischen Stromtarif nutzt. Bei so einem Tarif verändert sich der Strompreis pro Kilowattstunde im Tagesverlauf analog zu den Preisen an der Strombörse.

Die Idee ist, dass ein Haushalt seinen Stromverbrauch in die Zeiten verlegt, in denen viel günstiger Strom verfügbar ist. In der Praxis klappt das aber nur, wenn solche Lastverschiebungen überhaupt möglich sind, zum Beispiel weil der Haushalt eine Wärmepumpe oder eine Ladestation fürs E-Auto hat.

Doch selbst dann trägt der Haushalt das Risiko für Preissteigerungen an der Strombörse.

Letztlich ist das aber ein Grundgedanke hinter der Digitalisierung der Stromzähler.

So sollen sie einerseits einen besseren Überblick über den Zustand der Stromnetze liefern und andererseits Anreize schaffen, den Stromverbrauch so zu verschieben, dass die Lasten besser zu der schwankenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien passen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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