Der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden – so geht’s

Der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden – so geht’s

Es wird oft unterschätzt, wie hoch die Werte sind, die in einer Wohnung zusammengekommen. Schließlich umfasst der Hausrat nicht nur große Möbelstücke und Elektrogeräte, sondern alle beweglichen Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung zählen und dem Gebrauch dienen. Kommt es zum Beispiel durch einen Brand oder eine Überschwemmung zu einem Totalschaden, kann sich glücklich schätzen, wer eine Hausratversicherung hat. Denn die Versicherung ersetzt den Neuwert des zerstörten Hausrats.

Anzeige

Der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden - so geht's

Doch für die Schadensmeldung braucht der Versicherungsnehmer zum einen seine Versicherungsunterlagen und zum anderen eine Auflistung aller zerstörten Gegenstände, am besten zusammen mit den dazugehörigen Quittungen.

Was aber, wenn auch diese Dokumente vernichtet wurden? Wir erklären, wie Betroffene der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden können:

Was sichert eine Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung sichert den gesamten Hausrat ab. Zum Hausrat zählen alle beweglichen Gegenstände, die im Haushalt vorhanden sind. Neben Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung, Geschirr und anderen Dingen des täglichen Bedarfs gehören auch Wertsachen dazu.

Allerdings ist der Gegenwert von Wertsachen meist auf einen bestimmten Anteil der Versicherungssumme begrenzt. Vereinfacht erklärt, umfasst der Hausrat also alles das, was der Versicherungsnehmer bei einem Umzug mitnehmen könnte.

Kommt es zu einem Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, Raub, Vandalismus oder Naturgefahren wie Sturm oder Hagel, springt die Hausratversicherung ein. Weitere Naturgefahren können über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Im Schadensfall erstattet die Versicherung den sogenannten Neuwert. Der Neuwert ist der Preis, der anfällt, um Sachen gleicher Art und Qualität in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Außerdem übernimmt die Versicherung die Folgekosten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten, die für die Entsorgung der zerstörten Gegenstände entstehen.

Wie läuft eine Schadensmeldung normalerweise ab?

Kommt es zu einem Schaden, muss der Versicherungsnehmer die Polizei informieren und sich unverzüglich mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Beide werden sich danach erkundigen, welche Gegenstände abhandengekommen sind oder zerstört wurden.

Grundsätzlich muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Es ist also seine Aufgabe, Vorkehrungen zu treffen, die dafür sorgen, dass nicht noch mehr kaputtgeht.

Allerdings sollte der Versicherungsnehmer zunächst alle Schäden mit Fotos dokumentieren, bevor er mit Aufräumarbeiten beginnt. Andernfalls kann sich die Versicherung querstellen.

Für die Schadensregulierung füllt der Versicherungsnehmer dann meist einen Fragebogen aus.

Dem Fragebogen fügt er eine Aufstellung mit den zerstörten Gegenständen hinzu und legt Rechnungen, Quittungen oder andere Kaufbelege bei. Anschließend kann die Versicherung den Schaden ersetzen.

Was tun, wenn die Versicherungsunterlagen zerstört wurden?

Wenn die Wohnung ausgebrannt ist, überschwemmt wurde oder es einen anderen großen Schaden gab, sind oft auch alle Unterlagen vernichtet. Dann stellt sich die Frage, wie der Versicherungsnehmer den Schaden melden soll.

Weiß er, bei welcher Versicherungsgesellschaft er den Vertrag abgeschlossen hat, sollte er sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Der Versicherer kann eine Kopie des Vertrags oder eine Ersatzpolice ausstellen und dem Versicherungsnehmer zukommen lassen.

Damit der Versicherungsnehmer später dokumentieren kann, dass und wann er die Versicherung kontaktiert hat, sollte er sich das Datum und die Uhrzeit des Telefonats und den Namen seines Gesprächspartners notieren.

Weiß der Versicherungsnehmer nicht mehr, wer sein Versicherer ist, kann er sich an seine Bank wenden. Dort erhält er Kopien von den Kontoauszügen. Funktioniert das Online-Banking noch, kann er natürlich auch darüber die Kontobewegungen einsehen.

Über die Kontoauszüge findet der Versicherungsnehmer heraus, an welche Gesellschaft er die Versicherungsbeiträge gezahlt hat. Die Kontaktdaten aller Versicherer, die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft organisiert sind, sind auf der Seite gdv.de aufgeführt.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Übersicht: Die optimalen Temperaturen in den verschiedenen Wohnräumen

Wie kann der Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden nachweisen?

Zunächst sollte der Versicherungsnehmer die beschädigten oder zerstörten Gegenstände dokumentieren, entweder durch Fotos oder ein Video. Anschließend kann er eine Liste erstellen, auf der er alle kaputten Dinge aufführt.

Sind noch Quittungen oder andere Kaufbelege vorhanden, sollte der Versicherungsnehmer diese beilegen. Auch ein Blick auf die Kontoauszüge kann sich lohnen. Möglicherweise finden sich darauf Nachweise für die Anschaffungen.

Ansonsten sollte der Versicherungsnehmer die einzelnen Gegenstände benennen und jeweils aus dem Gedächtnis heraus vermerken, wann er die Sachen ungefähr gekauft hat und wie teuer sie waren.

Vielleicht hat der Versicherungsnehmer auch noch Fotos auf Papier oder auf dem Handy, die er zwischendurch aufgenommen hat. Solche Bilder können ebenfalls belegen, wie die Wohnung ausgesehen hat und welche Gegenstände vorhanden waren.

Wie schnell reguliert die Hausratversicherung den Schaden?

Es kann eine Weile dauern, bis die Hausratversicherung den Schaden reguliert hat. Vor allem bei einem hochpreisigen Schadensfall prüft die Versicherung genau, ob alles seine Richtigkeit hat. Aber auch wenn sich die Schadensfälle zum Beispiel nach einer Überschwemmung häufen, kann sich die Bearbeitung länger hinziehen.

Ewig abwarten, muss der Versicherungsnehmer jedoch nicht. Liegen der Versicherung alle benötigten Unterlagen vor, kann er verlangen, dass der Versicherer spätestens einen Monat nach der Schadensmeldung einen Abschlag auszahlt.

Auf diese Abschlagszahlung hat der Versicherungsnehmer einen gesetzlichen Anspruch.

Wie kann der Versicherungsnehmer vorbeugend wichtige Unterlagen sichern?

Natürlich rechnet niemand damit, dass er nach einem Schadensereignis plötzlich mit Nichts dasteht. Aber solche Dinge passieren. Um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, ist es ratsam, einen Ordner mit Kopien von Ausweisdokumenten, Vollmachten, Versicherungspolicen und den wichtigsten Verträgen anzulegen.

Der Ordner sollte dann entweder außerhalb des Haushalts deponiert werden, zum Beispiel bei Verwandten. Oder die Unterlagen werden digital in einer Cloud gespeichert. Auf diese Weise sind zumindest die wichtigsten Unterlagen sicher.

Ratsam ist außerdem, immer mal wieder Fotos vom gesamten Haushalt zu machen. Im Versicherungsfall wird es dadurch leichter, den entstandenen Schaden zu belegen.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  Die 11 größten Fehler bei einer Mietminderung, Teil 1

Mehr Ratgeber, Tipps und Anleitungen:

Anzeige

Thema: Der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden – so geht’s

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


wohnungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

Kommentar verfassen