Die wichtigsten Infos zur Rauchmelderpflicht in Mietwohnungen

Die wichtigsten Infos zur Rauchmelderpflicht in Mietwohnungen

Brände in privaten Wohnungen brechen oft unbemerkt und zudem nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus. Werden die Bewohner im Schlaf überrascht, stehen die Chancen eher schlecht. Denn schon nach wenigen Minuten kann der gefährliche Rauch buchstäblich die Sinne vernebeln. Vor allem das Kohlenmonoxid, das bei fast jedem Wohnungsbrand steht, wird zur tödlichen Gefahr. Rauchmelder können an dieser Stelle zum Lebensretter werden.

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Die wichtigsten Infos zur Rauchmelderpflicht in Mietwohnungen

Ihr schriller und 85 Dezibel lauter Signalton meldet frühzeitig einen Alarm. Die Bewohner erhalten dadurch wertvolle Sekunden, in denen sie reagieren und sich in Sicherheit bringen können.

Besonders schön sehen die kleinen, runden Teile an der Decke zwar nicht aus. Aber wenn es um die Sicherheit geht, ist die Optik nebensächlich. Nur: Wer muss die Rauchmelder eigentlich installieren? Wer ist für die Anschaffung zuständig? Und muss sich der Mieter oder der Vermieter um die Wartung kümmern?

Wir fassen die wichtigsten Infos zur Rauchmelderpflicht in Mietwohnungen zusammen!:

Wer ist für die Anschaffung, Montage und Wartung von Rauchmeldern zuständig?

Das Anbringen von Rauchmeldern ist inzwischen in allen Bundesländern Pflicht. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Gebäude nach einem Umbau. Bestandsbauten müssen in den meisten Bundesländern ebenfalls mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.

Wer ein Eigenheim bewohnt, ist selbst dafür verantwortlich, Rauchmelder anzuschaffen, zu installieren und zu warten. In Mietwohnungen sind die Regelungen etwas anders. Für den Kauf und den Einbau der Rauchmelder ist der Vermieter zuständig. Eine Ausnahme gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern. Hier ist der Mieter für den Einbau verantwortlich.

Was die Wartung angeht, so ist in der Mehrheit der Bundesländer der Mieter in der Pflicht. Nur in sechs Bundesländern, nämlich Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen, fällt die Wartung der Rauchmelder ebenfalls in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Viele Mietverträge sehen aber vor, dass sich der Vermieter darum kümmert, dass Rauchmelder installiert und gewartet werden. Die Kosten für die Wartung kann der Vermieter in diesem Fall auf die Mieter umlegen und über die Nebenkosten abrechnen.

In der Vergangenheit kam es mitunter zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Eigentümerversammlung beschließen kann, dass Rauchmelder angebracht und gewartet werden.

Dass die Eigentümerversammlung diese Entscheidung treffen kann, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil bestätigt. Die Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Landesrecht dem Eigentümer oder Vermieter die Rauchmelderpflicht überträgt (Az. V ZR 238/11).

Für Mieter wichtig:

Sind bislang noch keine Rauchmelder in der Wohnung installiert, sollten sich Mieter mit dem Vermieter absprechen, bevor sie selbst Geräte anschaffen und anbringen.

Denn der Einbau von Rauchmeldern ist eine bauliche Veränderung, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöht und die allgemeinen Wohnverhältnisse dauerhaft verbessert. Aus diesem Grund hat der Vermieter als Eigentümer der Immobilie das letzte Wort. Dazu gibt es ein Urteil vom BGH.

Im entsprechenden Fall hatte eine Vermieterin beschlossen, alle Wohnungen in ihrem Bestand mit einheitlichen Rauchmeldern auszustatten und die Geräte zentral warten zu lassen. Weil die Mieter aber schon eigene Rauchmelder gekauft und installiert hatten, lehnten sie den Einbau der anderen Modelle ab.

Der BGH gab der Vermieterin Recht. Nach Ansicht der Richter konnte die Vermieterin im Rahmen der baulichen Veränderung einheitliche Modelle einbauen und zentral verwalten. Dass die Mieter bereits eigene Geräte angeschafft hatten, war unerheblich (Az. VIII ZR 216/14 290/14).

Worauf sollte beim Kauf von Rauchmeldern geachtet werden?

Bei Rauchmeldern ist eine solide Qualität sehr wichtig. So sollten die Geräte auf jeden Fall mit dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und dem VdS-Prüfsiegel gekennzeichnet sein. Ein Q beim VdS-Zeichen weist Rauchmelder aus, die qualitativ hochwertig und für den Langzeiteinsatz geeignet sind.

Solche Rauchmelder haben zum Beispiel Batterien, die mindestens zehn Jahre lang halten.

Wie bei allen elektronischen Geräten hat Qualität ihren Preis. Natürlich muss es nicht immer die teuerste Luxusversion sein. Dazu gehören zum Beispiel Rauchmelder, die per Funk miteinander vernetzt sind.

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Löst ein Rauchmelder Alarm aus, leitet er das Signal an die übrigen Geräte weiter. Aber gerade in den Wohnräumen ist das billigste Gerät eben oft keine gute Wahl.

Spezielle Rauchmelder für Hörgeschädigte bezahlt die Krankenkasse

Eigentlich piept ein Rauchmelder so laut, dass das Signal nicht zu überhören ist. Doch einem Hörgeschädigten nützt das wenig. Aus diesem Grund gibt es spezielle Rauchmelder, die neben dem Ton auch Lichtsignale geben und vibrieren. Verglichen mit herkömmlichen Geräten, sind die Spezialgeräte aber sehr teuer.

Doch Betroffene müssen sich wegen der Extrakosten glücklicherweise keine Sorgen (mehr) machen. Denn es gibt ein Urteil vom Bundessozialgericht (BSG). Ein Mann aus Schleswig-Holstein mit einer schweren Hörbeschädigung hatte Klage eingereicht, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für die speziellen Rauchmelder verweigert hatte.

Das BSG entschied zugunsten des Klägers. Die Richter betonten in ihrer Begründung das grundlegende Bedürfnis, als hörgeschädigter Mensch selbstständig und in Sicherheit zu wohnen (Az. B3 KR 8/13 R).

Wo in der Wohnung sollten sich Rauchmelder befinden?

Als Mindestabsicherung raten Experten dazu, einen Rauchmelder pro Etage zu installieren. Besser ist aber, wenn jeder Raum mit einem Rauchmelder ausgestattet ist.

Neben dem Flur sind dabei vor allem die Schlafräume wichtig, also das Schlafzimmer und die Kinderzimmer. Angebracht werden die Rauchmelder jeweils möglichst in der Raummitte an der Zimmerdecke.

Für die Küche und die Badezimmer gilt in aller Regel keine Rauchmelderpflicht. Das liegt daran, dass in diesen Räumen oft Dämpfe und Temperaturen entstehen, die bei handelsüblichen Rauchmeldern zu Fehlalarmen führen. Sollen auch die Küche und das Bad abgesichert werden, sind dafür deshalb spezielle Meldegeräte notwendig.

Was ist bei der Wartung von Rauchmeldern wichtig?

Damit sichergestellt ist, dass die installierten Rauchmelder im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig gewartet werden. Wann eine Wartung notwendig ist, steht auf der Verpackung.

Generell gilt aber folgendes:

  • Mindestens einmal pro Jahr sollte der Bewohner auf die Prüftaste drücken und so kontrollieren, ob der Rauchmelder funktioniert.

  • Ist der Bewohner längere Zeit nicht anwesend, sollte er vor der Abreise die Funktion der Rauchmelder ebenfalls prüfen.

  • Die Batterien sollten in den Abständen ausgetauscht werden, die der Hersteller empfiehlt. Die meisten Rauchmelder geben aber ohnehin ein akustisches Signal, wenn die Batterien gewechselt werden müssen.

  • Nach zehn Jahren wird es Zeit, die Rauchmelder zu erneuern.

Was passiert bei einem Verstoß gegen Rauchmelderpflicht?

Wie bei vielen Pflichten und Auflagen kann in der Praxis letztlich nur stichprobenartig überprüft werden, ob Rauchmelder ordnungsgemäß installiert sind oder ob nicht. Andererseits gibt es keinen vernünftigen Grund, auf die kleinen Geräte zu verzichten, die im Ernstfall Leben retten können.

Problematisch wird es, wenn es tatsächlich zu einem Wohnungsbrand kommt. Stellt sich nämlich heraus, dass die Rauchmelder fehlten, kann der Verstoß gegen die Bauordnung ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen.

Das gilt vor allem dann, wenn Personen verletzt wurden. Außerdem können sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung die Leistungen kürzen, weil die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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