Was sagt das Mietrecht zum Thema Ruhestörung? 1. Teil

Was sagt das Mietrecht zum Thema Ruhestörung? 1. Teil

Klar: Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich kein Nachbar gestört fühlt oder beschwert, kann sich der Mieter in seiner Wohnung lautstark austoben. Doch in der Praxis sieht es meist anders aus. Dreht der Mieter beispielsweise seine Stereoanlage voll auf, dauert es mitunter nicht lange, bis ein verärgerter Nachbar, Anwohner oder der Vermieter vor der Tür steht.

Mietrecht - Ruhestörung

Laute Musik gehört – wie diverse andere Dinge, die für einen ordentlichen Geräuschpegel sorgen – in die Kategorie Ruhestörung. Und sie führt regelmäßig zu Streitigkeiten. So ist ein weit verbreiteter Mythos etwa, dass es erlaubt sei, einmal pro Monat Party zu machen.

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