Übersicht: die Formalitäten beim Umzug

Übersicht: die Formalitäten beim Umzug

Familienzuwachs, eine Trennung, ein neuer Job, eine Mieterhöhung oder einfach nur der Wunsch nach einem Tapetenwechsel: Für einen Umzug kann es die verschiedensten Gründe geben.

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Doch wer umzieht, muss nicht nur Kartons packen und Kisten schleppen. Stattdessen fällt auch jede Menge Papierkram an.

Und damit dabei nichts in Vergessenheit gerät, gibt’s hier die wichtigsten Formalitäten beim Umzug als Übersicht!:

 

Übersicht: die Formalitäten beim Umzug

Die alte Wohnung ist gekündigt und der neue Mietvertrag unterschrieben. Doch damit ist der Papierkram noch längst nicht erledigt. Denn wer umzieht, hat einige Behördengänge und viel Papierkram vor sich.

Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

Arbeitgeber

Wichtig ist, den Arbeitgeber frühzeitig über den anstehenden Umzug zu informieren. Denn zum einen braucht er die neue Anschrift für seine Unterlagen, insbesondere für die Lohnabrechnung. Zum anderen gibt er seinem Mitarbeiter für den Umzug sicher einen Tag frei, wenn er rechtzeitig Bescheid weiß und entsprechend planen kann. Handelt es sich um einen berufsbedingten Urlaub, hat der Mitarbeiter sogar Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub.

 

Einwohnermeldeamt

Nach dem Umzug muss sich der Mieter innerhalb von einer Woche beim Einwohnermeldeamt an- oder ummelden. In diesem Zuge wird dann auch gleich die neue Adresse in den Personalausweis eingetragen. Verpasst der Mieter die Frist für die An- oder Ummeldung, kann eine Geldstrafe fällig werden.

 

Vermieterbescheinigung

Seit dem 1. November 2015 braucht der Mieter eine sogenannte Vermieterbescheinigung. Die Regelung gab es früher schon einmal, 2002 wurde sie aber abgeschafft und nun wieder eingeführt.

Durch die Bescheinigung muss der bisherige Vermieter den Auszug aus der Wohnung bestätigen. Der neue Vermieter muss eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, wer die jeweilige Wohnung wann bezieht.

Das bedeutet, in der Vermieterbescheinigung müssen

  • der meldepflichtige Vorgang, also Ein- oder Auszug,
  • das Datum des Ein- oder Auszugs,
  • die Anschrift der Wohnung,
  • die Namen der Personen, die die Wohnung beziehen, und
  • der Name samt Anschrift des Vermieters angegeben sein. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch auszustellen.

Der Mieter muss die Vermieterbescheinigung dann bei seiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Um die einwöchige Anmeldefrist nicht zu versäumen, kann der Mieter die Vermieterbescheinigung aber auch nachreichen, sobald er sie erhalten hat.

 

Auto

Bei seinem Umzug nimmt der Mieter meist sein Auto mit. Und während sich der Mieter beim Einwohnermeldeamt anmelden muss, muss das Auto bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden. Seit dem 1. Januar 2015 kann der Mieter seine bisherigen Kennzeichen aber behalten.

Dies gilt auch dann, wenn er den Zulassungsbezirk gewechselt hat. Behält er seine früheren Kennzeichen, wird die Anmeldung nur in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Möchte er neue Kennzeichen, muss er seinen umgeschriebenen Personalausweis oder die Anmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, die Fahrzeugpapiere, eine Elektronische Versicherungsbestätigung von seiner Kfz-Versicherung und den letzten Bericht der Hauptuntersuchung vorlegen. Neben den neuen Kennzeichen braucht der Mieter dann außerdem noch eine neue Feinstaubplakette.

 

Strom, Wasser und Gas

Beim Auszug aus der bisherigen Wohnung müssen die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas abgelesen und dem bisherigen Anbieter mitgeteilt werden. Auf Basis dieser Daten erstellt er dann die Endabrechnung.

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Bank, Krankenkasse, Finanzamt und Versicherungen

Die Bank, die Krankenkasse, das Finanzamt und die Versicherungen sollten über den Umzug informiert werden. Am einfachsten ist es, wenn der Mieter ein Musterschreiben aufsetzt, in dem er kurz angibt, ab wann er unter der neuen Anschrift zu erreichen ist.

Dieses Musterschreiben kann er dann an seine Vertragspartner schicken. Neben Ämtern, Behörden und Versicherungen sollte der Mieter dabei auch an den Telekommunikationsanbieter, Abos, Vereine und den Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ) denken.

 

Arbeits- oder Sozialamt, Rentenkasse und andere Sozialleistungsträger

Ist der Mieter Rentner oder bezieht er Leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld, BAföG oder andere staatliche Leistungen, muss er auch die entsprechenden Stellen umgehend über den Wohnungswechsel informieren. Andernfalls kann es passieren, dass die Leistungen eingestellt werden, wenn die Post der jeweiligen Behörde als unzustellbar zurückgeht. Beim Bezug von Sozialleistungen gilt für den Mieter außerdem ohnehin eine Meldepflicht.

 

Familien mit Kindern

Hat der Mieter Kinder, erweitert sich die Liste mit den notwendigen Formalitäten um ein paar weitere Punkte. So muss der Mieter zum einen den Kindergarten oder die Schule am alten Wohnort über den Umzug informieren und die Kids hier abmelden.

Gleichzeitig muss er sie im Kindergarten oder der Schule am neuen Wohnort anmelden. Wichtig ist außerdem, dass er die Familienkasse benachrichtigt, damit der Kindergeldbezug reibungslos weiterläuft. Die Familienkasse ist über die Arbeitsagentur erreichbar.

 

Hund

Hat der Mieter einen Hund, muss er daran denken, seinen Vierbeiner beim bisherigen Bürger- oder Ordnungsamt abzumelden und am neuen Wohnort anzumelden. Hat er die Hundesteuer am alten Wohnort bereits für das ganze Jahr bezahlt, wird die Differenz erstattet. Am neuen Wohnort erhält er dann einen neuen Hundesteuerbescheid.

Je nach Bundesland und Stadt oder Gemeinde braucht der Mieter unter Umständen bestimmte Nachweise, beispielsweise über eine bestehende Hundehalter-Haftpflichtversicherung oder einen Wesenstest.

 

Nachsendeauftrag

Der Mieter sollte unbedingt einen Nachsendeauftrag bei der Post stellen. Dadurch werden alle Briefe, die an die alte Adresse geschickt wurden, eine bestimmte Zeit lang an die neue Anschrift weitergeleitet. So ist sichergestellt, dass die Post ankommt, selbst wenn der Mieter vergessen hatte, den einen oder anderen über den Wohnungswechsel zu informieren.

 

Tipp: Viele Formalitäten lassen sich inzwischen online erledigen. So können die Kontaktdaten bei fast allen Vertragspartnern und zahlreichen Behörden direkt auf deren Internetseiten geändert werden.

Daneben stehen für viele Anliegen und Anträge Online-Formulare zum Download bereit. Nutzt der Mieter die Möglichkeiten des Internets, kann er sich einige Wege, viel Zeit und ordentlich Porto sparen.

 

Steuerbonus bei einem berufsbedingten Umzug

Zieht der Mieter aus beruflichen Gründen um, kann er seinen Umzug von der Steuer absetzen. Die typischen Umzugskosten, zu denen die Transportkosten, die Kosten im Rahmen der Umzugsvorbereitung, die Maklergebühren und eventuell die doppelte Miete gehören, kann ein Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen.

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Ist der Mieter selbstständig, kann er die Umzugskosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, sollte der Mieter aber entsprechende Belege vorweisen können. Zusätzlich zu den klassischen Umzugskosten kann der Mieter noch die sogenannten Sonstigen Umzugskosten absetzen.

Hierzu zählen beispielsweise Trinkgelder, Gebühren für die An- und Ummeldungen, die Kosten für die Wohnungssuchanzeige und alle anderen Ausgaben, die bei einem Umzug als Nebenkosten so anfallen. Berücksichtigt wird dabei eine Pauschale von 730 Euro bei Ledigen und 1.460 Euro bei Eheleuten (Stand 2016).

Weitere Pauschalen gibt es für die Kinder, beispielsweise wenn sie umzugsbedingt Nachhilfe brauchen. Steuerlich absetzbar ist ein Umzug aber tatsächlich nur dann, wenn er aus beruflichen Gründen erfolgt. Zieht der Mieter aus privaten Gründen um, muss er die Kosten selbst stemmen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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