Wohnungsanzeigen richtig lesen

Wohnungsanzeigen richtig lesen

Eine „charmante“ Wohnung kann zwar ein gemütliches Schmuckstück sein, genauso aber für einen renovierungsbedürftigen Altbau stehen. „Urbanes Flair“ hingegen kann anstelle einer chicen Stadtwohnung eine schmeichelhafte Umschreibung für Straßenlärm und eine Betonwüste ohne Grünflächen sein. Ähnlich wie in Reisekatalogen oder Arbeitszeugnissen gibt es auch bei Wohnungsanzeigen einen besonderen Wortschatz, bei dem bestimmte Begriffe ihre eigenen Bedeutungen haben.

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Wohnungsanzeigen richtig lesen

Wer diese Begriffe kennt, kann sich böse Überraschungen und enttäuschende Besichtigungen ersparen.

Aber auch wer eine Wohnung inseriert, sollte die Regeln kennen. Denn Inserate dürfen keine irreführenden, unvollständigen oder diskriminierenden Angaben enthalten. Die gängigen Abkürzungen sollten ebenfalls in korrekter Form zum Einsatz kommen.

Wir erklären, wie du Wohnungsanzeigen richtig liest!:

Die Bedeutung der Kürzel

Mit der Angabe „3 ZKB“ dürften die meisten etwas anfangen können. So steht diese Abkürzung für eine Dreizimmerwohnung mit Küche und Bad. Auch dass „bezugsf.“ für bezugsfertig steht, ist nicht schwer zu erraten. Bei Kürzeln wie „TL“, „VB“, „FW“ oder „DT“ sieht die Sache schon anders aus.

Auf Immobilienportalen, auf den Webseiten von Wohnungsgesellschaften und Maklern sowie in Zeitungen gibt es oft eine Übersicht, die die verwendeten Abkürzungen erklärt. So etwas wie einen offiziellen, verbindlich festgelegten Katalog gibt es aber nicht.

Trotzdem haben sich im Immobilienbereich verschiedene Begriffe und Abkürzungen etabliert, die in der Branche üblich sind. Demnach steht „TL“ für Tageslicht und bezieht sich in aller Regel auf ein Badezimmer mit Fenster.

„VB“ bedeutet, dass der angegebene Kauf- oder Mietpreis nur die Verhandlungsbasis bildet und die endgültige Höhe noch ausgehandelt werden kann. Eine Wohnung mit „FW“ wird mit Fernwärme beheizt, während ein Objekt mit „DT“ eine Dachterrasse hat.

Doch nicht immer sind die Abkürzungen so eindeutig. So solltest du zum Beispiel nachfragen, was mit „WM inkl. NK“ genau gemeint ist. Denn die Warmmiete schließt Nebenkosten grundsätzlich ein.

Allerdings heißt das nicht, dass alle Wohnkosten abgedeckt sind. Die Kosten für Strom und den Telefon- und Internetanschluss beispielsweise wirst du vermutlich separat tragen müssen.

Irreführende Beschreibungen

In Wohnungsanzeigen werden gerne Begriffe benutzt, die den tatsächlichen Zustand des Objekts schmeichelhaft umschreiben. Ist etwa von „viel Potenzial“, „authentisch“ oder einem „Projekthaus“ die Rede, kannst du davon ausgehen, dass die Immobilie renoviert oder sogar saniert werden muss.

Bezeichnungen wie „kompakt“, „überschaubar“ oder „funktional“ deuten eine kleine Wohnung an, während eine Wohnung, die „stadtnah“ ist, vermutlich ziemlich weit weg vom Stadtzentrum liegt.

„Bestlage“ wiederum sagt letztlich wenig aus, weil es sich um eine subjektive Einschätzung handelt. Aussagekräftiger ist da schon eine Formulierung wie „zentrale Lage mit direkter Anbindung an den ÖPNV“.

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Denn damit weißt du, dass sich die Wohnung mitten in der Stadt befindet und du eine Haltestelle oder den Bahnhof in unmittelbarer Nähe hast.

Natürlich möchte ein Vermieter seine Wohnung in einem möglichst guten Licht präsentieren. Doch die gängigen Formulierungen erfüllen eben nicht immer die Erwartungen, die sie wecken.

So kann zum Beispiel die Beschreibung „ruhige Lage“ tatsächlich für eine angenehm ruhige Lage stehen. Aber dahinter kann sich genauso eine Umgebung verbergen, in der nichts los ist oder die eine schlechte Verkehrsanbindung hat.

Ist von einem „ungewöhnlichen Schnitt“ oder einer „außergewöhnlichen Architektur“ die Rede, solltest du darauf vorbereitet sein, dass die Wohnung ziemlich ungünstig oder so geschnitten ist, dass du deine Möbel kaum vernünftig stellen kannst.

Bei einer „offenen Einbauküche“ verteilen sich die Kochgerüche in den anderen Zimmern und bei einer „exklusiven“ Lage kann es sich um ein Viertel handeln, das nicht besonders begehrt ist.

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Unzulässige Formulierungen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift auch bei Wohnungsanzeigen. Deshalb ist es nicht erlaubt, Interessenten wegen ihrer Herkunft, Nationalität oder Hautfarbe auszuschließen.

Ein Hinweis wie „nur für Deutsche“ ist also schlichtweg verboten. Hinweise auf die sexuelle Orientierung oder die Religion sind ebenfalls tabu.

Wichtig ist außerdem, Menschen mit Behinderung, Senioren und Familien mit Kindern nicht auszugrenzen. Soll das Inserat eine bestimmte Zielgruppe ansprechen, besteht die Möglichkeit, auf rechtlich zulässige Formulierungen zurückzugreifen.

So kann anstelle von „keine Kinder“ zum Beispiel „ruhiges Mehrparteienhaus, überwiegend bewohnt von Einzelpersonen“ in der Anzeige stehen.

Daneben darf der Kauf von Einrichtungsgegenständen nicht zur Voraussetzung dafür gemacht werden, dass das Mietverhältnis überhaupt zustande kommt. Der Vermieter darf dich also nicht dazu verpflichten, ihm zum Beispiel die Schränke oder die Küche des Vormieters abzukaufen.

Ein unseriöses Geschäftsverhalten liegt vor, wenn du Vorkasse für einen Besichtigungstermin leisten, die Wohnung kostenpflichtig reservieren oder schon im Vorfeld sensible Daten übermitteln sollst.

Wahrheitsgemäße Pflichtangaben

Bestimmte Informationen müssen vollständig genannt werden und zutreffen. Das gilt zum Beispiel für die Größe der Wohnung. Auch die Angaben zur Lage und zum Zustand der Wohnung müssen der Wahrheit entsprechen.

Eine korrekte Angabe ist außerdem bei der Miethöhe Pflicht. Kosten zu verschleiern oder komplett zu verschweigen, ist nicht erlaubt. Die Pflichtangaben etwa aus dem Energieausweis müssen ebenfalls in der Wohnungsanzeige stehen.

Letztlich vermeiden seriöse, aussagekräftige und realitätsnahe Wohnungsanzeigen allen Beteiligten unnötige Arbeit.

Als Vermieter hast du rechtliche Sicherheit, beugst Missverständnissen vor und hast es leichter, passende Mieter auszusuchen. Als Mieter kannst du einschätzen, ob ein Objekt für dich infrage kommt, vergeudest keine Zeit und ersparst dir Enttäuschungen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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