Tipps, um nicht auf gefälschte Wohnungsanzeigen hereinzufallen

Tipps, um nicht auf gefälschte Wohnungsanzeigen hereinzufallen

Vor allem in Großstädten ist bezahlbarer Wohnraum ein knappes Gut. Und wenn Massenbesichtigungen und Wohnungsbewerbungen fast schon zur Normalität werden, während die Mieten weiter steigen, wirkt ein attraktives Angebot in einem Immobilienportal wie ein echter Glücksgriff.

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Wohnungsanzeigen

Nur:

So manches Inserat, das vielversprechend klang, entpuppt sich im Nachhinein schlichtweg als Betrug. Damit die Wohnungssuche nicht mit einer bösen Überraschung endet, sind hier einige Infos und Tipps, um nicht auf gefälschte Wohnungsanzeigen hereinzufallen:

 

Die Betrugsfälle häufen sich

Eine Studie, die die Hans-Böckler-Stiftung im Jahr 2018 in Auftrag gegeben hat, hat ergeben, dass allein in den 77 Großstädten in Deutschland rund 1,9 Millionen Wohnungen zu bezahlbaren Preisen fehlen.

Klar, dass dann eine Wohnungsanzeige im Stil von “Großzügige Dreizimmerwohnung im renovierten Altbau, mit Balkon, beste Stadtlage, 900 Euro warm” nach einem extrem guten Angebot klingt. Zumal es doch eher unrealistisch erscheint, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in naher Zukunft wieder entspannt.

Doch so verlockend ein Inserat auch klingt: Der Wohnungssuchende sollte sich eine gesunde Portion Skepsis bewahren. Denn es scheint sich zu einer beliebten Masche zu entwickeln, von Mietinteressenten schon vor einer Besichtigung oder gar dem Abschluss des Mietvertrags irgendwelche Zahlungen zu verlangen. Und nicht selten geht es dabei um Wohnungen, die dem vermeintlichen Vermieter überhaupt nicht gehören – oder die erst gar nicht existieren.

 

Genau hinschauen

Eine gute Orientierungshilfe ist zunächst einmal der aktuelle Mietspiegel. Er kann oft über die Internetseite der jeweiligen Gemeinde abgerufen werden. Bleibt die Miete für die inserierte Wohnung deutlich unter dem ortsüblichen Durchschnitt, sollten die Alarmglocken klingeln. Daran ändern auch Fotos von der angeblichen Wohnung nichts.

Ein weiteres Anzeichen dafür, dass mit der Wohnungsanzeige etwas nicht stimmt, ist, wenn es keine Angaben zur Kaltmiete und zum Energieausweis gibt. Gleiches gilt, wenn kein Ansprechpartner benannt ist. Ist eine Adresse angegeben, sollte der Wohnungssuchende überprüfen, ob es die jeweilige Straße tatsächlich gibt und ob sich dort ein entsprechendes Mietshaus befindet.

Im Internet ist das leicht durchzuführen. Bei gefälschten Wohnungsanzeigen wird die Anschrift der Wohnung nämlich gerne genannt, um so Vertrauen zu gewinnen. In Wahrheit existiert die Anschrift aber gar nicht.

Bei der Gelegenheit sollte der Wohnungssuchende auch gleich noch eine Bildersuche durchführen. Spätestens, wenn die Fotos, die die angeblich die inserierte Wohnung zeigen, in exakt der gleichen Form auch in mehreren anderen Inseraten auftauchen, ist etwas faul.

 

Das gängige Betrugs-Muster

Erscheint die Wohnungsanzeige seriös und hat der Check der Adresse und der Bilder nichts Ungewöhnliches ergeben, spricht zunächst nichts gegen eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter. Bei gefälschten Wohnungsanzeigen ist eine E-Mail meist die einzige Kontaktmöglichkeit.

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Das muss zwar noch nichts heißen, denn auch private Vermieter geben zum Schutz ihrer Daten mitunter nur ihre E-Mail-Adresse preis. Betrüger antworten aber häufig in einem schlechten Deutsch oder gleich auf Englisch. Sie geben sich gerne als Ärzte oder Juristen aus und arbeiten angeblich im Ausland. Dafür, dass sie die Wohnung möglichst zeitnah vermieten möchten, haben sie eine plausible und durchaus schlüssige Erklärung, mitunter auch eine emotionale Geschichte parat.

Da die vermeintlichen Vermieter leider nicht persönlich vor Ort sein können, fordern sie schon bald eine Überweisung. Das kann ein vergleichsweise kleiner Betrag als Kaution für den Wohnungsschlüssel sein. So sollen beide Seiten Sicherheit haben. Manchmal verlangen Betrüger auch eine oder mehrere Monatsmieten im Voraus.

Und sobald das Geld da ist, schicken sie dem vermeintlichen Mieter angeblich den Mietvertrag samt Wohnungsschlüssel zu. Für die Transaktion arbeiten Betrüger bevorzugt mit ausländischen Konten oder Transferdiensten, durch die das Geld schnell und unkompliziert übertragen werden kann.

 

Keine Zahlungen vorab

Der Wohnungssuchende sollte auf jeden Fall recherchieren, wer sich hinter der Kontaktperson verbirgt. Gibt er den Namen oder die E-Mail-Adresse in eine Suchmaschine ein, findet er womöglich Hinweise von anderen Wohnungssuchenden, die auf den Trick hereingefallen sind.

Außerdem gibt es im Internet Seiten, die sich gezielt mit Betrugsmaschen rund um den Wohnungsmarkt beschäftigen und Warnungen veröffentlichen.

Außerdem sollte der Wohnungssuchende grundsätzlich keinerlei Zahlungen leisten, solange er die Wohnung nicht gesehen und den Mietvertrag nicht unterschrieben hat. Auch dann nicht, wenn der angebliche Vermieter verspricht, dass es sich lediglich um eine Kaution handelt, die der Interessent garantiert zurückbekommt.

 

Die Masche mit Ferienwohnungen

Eine weitere Betrugsmasche geht so:

Der Betrüger mietet eine Ferienwohnung, fotografiert sie und inseriert sie in einem Immobilienportal. Interessenten lädt er zu einer Wohnungsbesichtigung ein und legt ihnen auch gleich den Mietvertrag vor. Da alles einen stimmigen Eindruck macht, denkt der Interessent an nichts Böses, sondern freut sich über seine neue Wohnung. Doch spätestens, wenn der angebliche Vermieter die Kaution kassiert hat, ist er wie vom Erdboden verschluckt.

Um nicht auf diesen Trick hereinzufallen, hilft eigentlich nur, sich ein gültiges Ausweisdokument vom Vermieter zeigen zu lassen. Zudem sollte der Interessent möglichst viele Fragen stellen. So bringt er den vermeintlichen Vermieter möglicherweise in Erklärungsnot.

Hat der Interessent ein komisches Gefühl, sollte er nichts unterschreiben und vor allem keine Zahlungen leisten. Sinnvoll ist auch, das Immobilienportal zu informieren. Die meisten Plattformen überprüfen daraufhin das Inserat und löschen es gegebenenfalls.

 

Anzeige erstatten

Hat der Wohnungssuchende schon eine Zahlung geleistet, wenn er den Betrug bemerkt, hat er oft wenig Chancen, sein Geld wiederzubekommen. Denn meist wird das Geld überwiesen und eine Überweisung lässt sich praktisch nicht mehr zurückholen.

Das wäre nur möglich, solange das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist. Bei einer Lastschrift ist das anders. Sie kann der Getroffene innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen. Nur arbeiten Betrüger eben nicht mit Lastschriften.

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Zumindest kann der Betroffene aber Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Denn beim Immobilienbetrug handelt es sich um eine Straftat. Am besten übergibt der Wohnungssuchende der Polizei alle Daten und Unterlagen, die er zu seinem Fall hat. Vielleicht gelingt es auf diese Weise, den Betrüger zu schnappen.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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