5 grundsätzliche Fragen zum Mietvertrag, Teil 2
Mit dem Partner zusammenziehen, Nachwuchs, Jobwechsel, Scheidung, Kosten senken, Lust auf einen Tapetenwechsel: Warum ein Umzug ansteht, kann die verschiedensten Gründe haben. Die Grundlage für das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter bildet aber immer ein Mietvertrag. Allerdings ist Mietvertrag nicht gleich Mietvertrag. Denn den Mietvertrag gibt es in mehreren Varianten, die alle ihre Besonderheiten haben.
Und generell sollten die Vereinbarungen genau überprüft werden, bevor der Vertrag geschlossen wird. Sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten, die zusammen mit der Miete als Vorauszahlungen geleistet werden, zu niedrig angesetzt, droht später eine Nachzahlung.