Was sich 2020 im Bereich Wohnen ändert

Was sich 2020 im Bereich Wohnen ändert

Neue Grenzwerte für alte Kaminöfen, höhere Strompreise, intelligente Stromzähler und Wohngeld für mehr Haushalte: Wir erklären, was sich 2020 im Bereich Wohnen ändert.

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Was sich 2020 im Bereich Wohnen ändert

Neue Grenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen

Für alte Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine wird es bald ernst. Denn Holzöfen mit einer Typprüfung bis zum 31. Dezember 1994 müssen bis zum Jahresende 2020 stillgelegt, ausgetauscht oder so nachgerüstet werden, dass sie die aktuell geltenden Grenzwerte erfüllen.

Maßgeblich dabei sind die Grenzewerte der Stufe 2 aus der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie legt einerseits Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid und andererseits Mindestwirkungsgrade fest.

Soll die alte Feuerungsanlage in Betrieb bleiben, ist ein Nachweis notwendig, der das Einhalten der Vorgaben bestätigt. Möglich ist dieser Nachweis durch eine Bescheinigung des Herstellers für den jeweiligen Ofen-Typ.

Ist die Bescheinigung des Herstellers nicht mehr zu besorgen oder kann das Baujahr des Holzofens nicht ermittelt werden, muss der Schornsteinfeger den Schadstoffausstoß messen.

Erfüllt die Anlage die Anforderungen bei der Messung vor Ort nicht, besteht die Möglichkeit, nachträglich einen Filter einzubauen, um so die Emissionen zu senken. Ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als den betagten Holzofen stillzulegen oder durch einen modernen Ofen zu ersetzen.

Höhere Strompreise durch gestiegene EEG-Umlage und Netzentgelte

Im Jahr 2017 hatte die Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde den bislang höchsten Stand. In den Folgejahren ging sie dann erst auf 6,79 und danach auf 6,405 Cent pro Kilowattstunde zurück.

Für das Jahr 2020 haben die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage nun wieder nach oben gesetzt, und zwar auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde.

Geben die Stromlieferanten diese Preiserhöhung direkt an ihre Kunden weiter, wird der Strom um 0,351 Cent pro Kilowattstunde teurer. Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden ergeben sich dadurch Mehrkosten von 10,44 Euro. Verbraucht eine Familie jährlich 4.000 Kilowattstunden Strom, muss sie 16,71 Euro mehr bezahlen.

Der zweite Kostenfaktor, der zu höheren Stromkosten führt, sind die Netzentgelte. Nach Angaben der Stromversorger sollen sie im Durchschnitt um etwa sechs Prozent steigen.

Dass die EEG-Umlage und die Netzentgelte höher sind, muss nicht zwangsläufig zu einer höheren Stromrechnung führen. Denn jeder Stromversorger entscheidet selbst, ob, wann und in welchem Umfang er die Erhöhungen an seine Kunden weitergibt.

Die Praxis zeigt aber, dass sehr viele Stromlieferanten bereits höhere Strompreise angekündigt haben.

Startschuss für den Einbau intelligenter Stromzähler

Der Messstellenbetreiber muss ab 2020 damit beginnen, die bisherigen analogen Stromzähler durch intelligente Messsysteme zu ersetzen. Vorgeschrieben ist der Austausch dabei zum einen in Haushalten, die in den zurückliegenden drei Jahren einen höheren Stromverbrauch hatten als 6.000 Kilowattstunden.

Zum anderen muss der Zähler ausgetauscht werden, wenn eine Solaranlage oder ein Blockheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung ab sieben Kilowattstunden betreiben wird.

Dabei ist der Messstellenbetreiber nicht der Stromversorger. Vielmehr handelt es sich um das Unternehmen, das die Stromzähler bereitstellt, einbaut, betreibt und wartet. In aller Regel ist das der örtliche Netzbetreiber.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Austausch im Jahr 2020 beginnen muss. Um alle alten Zähler gegen neue Messsysteme auszutauschen, hat der Messstellenbetreiber insgesamt acht Jahre lang Zeit.

Liegt der jährliche Stromverbrauch im Schnitt unter 6.000 Kilowattstunden oder beträgt die elektrische Leistung von Erzeugungsanlagen nicht mehr sieben Kilowattstunden, bleibt es dem Messstellenbetreiber überlassen, ob er einen Austausch vornimmt oder nicht.

Allerdings hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Startschuss der intelligenten Messsysteme schon lange angekündigt. Und erwartet wird, dass das BSI im Frühjahr 2020 endlich grünes Licht gibt. Dann könnten die Messstellenbetreiber nach und nach alle alten, analogen Stromzähler ersetzen.

Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul zusammen. Es ermittelt einerseits den Stromverbrauch.

Andererseits werden die Daten gespeichert und verarbeitet. Der Messstellenbetreiber leitet die Daten zum Beispiel an den Netzbetreiber und den Stromversorger weiter.

Über das Kommunikationsmodul kann der Datenaustausch in beide Richtungen erfolgen. Es kann also sowohl Daten senden als auch empfangen.

Dadurch wird es künftig beispielsweise möglich sein, die Geräte in einem Smart Home automatisch an- und auszuschalten. Kostet der Strom je nach Tageszeit unterschiedlich, kann das sinnvoll sein.

Die Haushalte müssen selbst nichts unternehmen. Mindestens drei Monate vorher muss der Messstellenbetreiber über den geplanten Austausch informieren.

Spätestens zwei Wochen vorher muss er den konkreten Einbautermin angeben und wenigstens einen Alternativtermin anbieten. Außerdem muss er darauf hinweisen, dass der Haushalt auch zu einem anderen Betreiber wechseln kann.

Höheres Wohngeld für mehr Haushalte

Bezieher von Wohngeld können seit Jahresbeginn 2020 von höheren Leistungen profitieren. Im Durchschnitt steigt der Zuschuss um knapp 50 Euro.

Die Wohngeldreform 2020 führt außerdem dazu, dass jetzt auch mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben. Das gilt zum einen für Haushalte, die bisher leer ausgegangen sind, weil ihr Einkommen die Grenze knapp überschritten hatte.

Zum anderen können ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe künftig wohngeldberechtigt sein. Die Einführung der neuen Mietstufe VII entlastet außerdem gezielt Bewohner von Städten mit hohen Mietpreisen.

Wie hoch das Wohngeld ist, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Einkommen ab. Außerdem spielen die Höhe der Miete (oder der Belastung bei einem Eigenheim) und die Mietstufe eine Rolle.

Jede Gemeinde ist einer Mietstufe zwischen I und VII zugeordnet, für die jeweils gestaffelte Höchstbeträge festgelegt sind.

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Wohngeldtabellen und -rechner im Internet helfen bei der Einschätzung, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Weitere Infos, Broschüren und einen Rechner stellt zum Beispiel das Bundesinnenministerium zur Verfügung.

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Robert Kaminski, - Rechtsanwalt Mietrecht, Bernd Schuster, - Geschäftsführer einer Hausverwaltung, Marion Sachmann, - Immobilienmaklerin, Tobias Bechtel, - Bauunternehmer, Christian Gülcan Gründer & Teilhaber Maklerbüros, Eigentümer & Bauherr und Betreiber dieser Webseite, Emine Gülcan, - Immobilienmaklerin, schreiben hier Wissenswertes, Tipps und Ratgeber zum Thema Immobilien, Vermietung, Mietrecht und Wohnungssuche.

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