Was Vermieter zur Eigenbedarfskündigung wissen sollten, Teil 2

Was Vermieter zur Eigenbedarfskündigung wissen sollten, Teil 2

Es ist durchaus legitim, wenn der Eigentümer eine Wohnung, die derzeit vermietet ist, künftig selbst bewohnen oder einem Angehörigen seines Haushalts zur Verfügung stellen möchte. Schließlich ist es sein Eigentum und es ist sein gutes Recht, wenn er davon auch Gebrauch machen würde. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, weil er die Wohnung selbst braucht, wird von einer Kündigung wegen Eigenbedarf gesprochen.

Was Vermieter zur Eigenbedarfskündigung wissen sollten, Teil 2

Allerdings muss der Vermieter einige Dinge beachten, damit die Kündigung tatsächlich wirksam werden kann.

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