Was tun, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist? 1. Teil

Was tun, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist? 1. Teil

Es kommt immer wieder vor, dass Mieter die Miete nicht bezahlen und sich dadurch ein Mietrückstand ansammelt. Der Vermieter ist deshalb gut beraten, sich schon vor Beginn des Mietverhältnisses von seinem künftigen Mieter eine Bescheinigung über dessen Mietschuldenfreiheit vorlegen zu lassen. Dadurch ergibt sich eine erste Sicherheit. Schließlich können rückständige Mieten auch den Vermieter in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Was tun, wenn der Mieter mit der Miete im Rückstand ist 1. Teil

Passiert es trotzdem, dass die Mietzahlungen ausbleiben, hat der Mieter mehrere Möglichkeiten, um die Mietrückstände einzuholen. Auf ein Gerichtsverfahren muss es dabei nicht immer hinauslaufen.

In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir, wie der Vermieter vorgehen kann!:

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