FAQ zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs beim Kabelanschluss, 2. Teil
Gibt es in einem Mehrfamilienhaus einen gemeinsamen Kabelanschluss, darf der Vermieter die Gebühren dafür im Rahmen der Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Diese Regelung wird als Nebenkostenprivileg bezeichnet. Nun hat der Gesetzgeber aber beschlossen, das Nebenkostenprivileg beim Kabelanschluss abzuschaffen. Doch was ändert sich dadurch für die Mieter? In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.
Hier ist der 2. Teil!:
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