Der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden – so geht’s

Der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden – so geht’s

Es wird oft unterschätzt, wie hoch die Werte sind, die in einer Wohnung zusammengekommen. Schließlich umfasst der Hausrat nicht nur große Möbelstücke und Elektrogeräte, sondern alle beweglichen Gegenstände, die im Haushalt zur Einrichtung zählen und dem Gebrauch dienen. Kommt es zum Beispiel durch einen Brand oder eine Überschwemmung zu einem Totalschaden, kann sich glücklich schätzen, wer eine Hausratversicherung hat. Denn die Versicherung ersetzt den Neuwert des zerstörten Hausrats.

Der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden - so geht's

Doch für die Schadensmeldung braucht der Versicherungsnehmer zum einen seine Versicherungsunterlagen und zum anderen eine Auflistung aller zerstörten Gegenstände, am besten zusammen mit den dazugehörigen Quittungen.

Was aber, wenn auch diese Dokumente vernichtet wurden? Wir erklären, wie Betroffene der Hausratversicherung Schäden ohne Unterlagen melden können:

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