18 Fragen rund um die Mieterhöhung, Teil IV
Ein Mieter wird es zwar nicht gerne hören, dass seine Miete steigen soll. Doch der Vermieter ist dazu berechtigt, die Miete zu erhöhen. Das gilt jedenfalls solange, wie der Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Regelungen bleibt. Auf der anderen Seite muss der Mieter nicht jede angekündigte Mietsteigerung stillschweigend akzeptieren.
In einer mehrteiligen Beitragsreihe klären wir 18 Fragen rund um die Mieterhöhung. Hier ist der letzte Teil IV!: