Rechtliche Möglichkeiten, wenn eine Mietminderung erfolglos bleibt
In der Mietwohnung liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel ist so gravierend, dass der Mieter die Wohnung nur eingeschränkt und vor allem nicht wie im Mietvertrag vereinbart nutzen kann. Also hat der Mieter den Vermieter nachweislich über den Schaden informiert.
Gleichzeitig hat er in der Mängelanzeige eine Frist gesetzt, bis wann der Mangel behoben sein soll. Für den Fall, dass der Schaden nicht fristgerecht beseitigt wird, hat der Mieter auch gleich eine Mietminderung angekündigt.
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