Die vier wichtigsten Änderungen durch die Mietrechtsreform 2019
Die bisherigen Regeln zur sogenannten Mietpreisbremse sehen vor, dass der Vermieter bei der Neuvermietung einer Wohnung nur eine Miete verlangen darf, die maximal zehn Prozent höher ist als die im Mietspiegel genannten ortsüblichen Vergleichsmieten.
Der Vermieter kann bei einem Mieterwechsel also nicht ohne Weiteres eine deutlich höhere Miete ansetzen. Das ist jedenfalls in den Gegenden so, in denen das jeweilige Bundesland eine gültige Verordnung über die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht hat.
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