Sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen – Infos und Tipps

Sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen – Infos und Tipps

Die meisten Wohnungssuchenden haben ein ehrliches Interesse daran, ein schönes neues zu Hause zu finden. Sie möchten keinen Streit mit dem Vermieter und den Nachbarn haben, richten ihre Wohnung gemütlich ein, halten sie in Schuss und achten darauf, dass der Vermieter seine Miete pünktlich bekommt.

Sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen - Infos und Tipps

Doch leider gibt es eben auch Mieter mit betrügerischen Absichten. Wirklich gefeit davor, auf die sogenannten Mietnomaden hereinzufallen, ist letztlich kein Vermieter.

Wie er das Risiko aber zumindest minimieren kann, verraten die folgenden Infos und Tipps:

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Die Werkswohnung kündigen – Infos und 3 Gerichtsurteile

Die Werkswohnung kündigen – Infos und 3 Gerichtsurteile

Viele Arbeitgeber, privatwirtschaftliche wie öffentliche, bieten ihren Mitarbeitern Wohnungen an, die diese meist zu sehr günstigen Bedingungen anmieten können. Was auf den ersten Blick nach einer sehr guten und einfachen Lösung für alle Beteiligten klingt, führt in der Praxis jedoch immer wieder zu Streitigkeiten. Dies gilt vor allem dann, wenn die Kündigung der Werkswohnung im Raum steht.

Die Werkswohnung kündigen - Infos und 3 Gerichtsurteile

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Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels

Für viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümer steht in diesem Jahr eine größere Investition an. Eine bundesweite Vorgabe, die seit dem 1. Januar 2015 gilt, verpflichtet sie nämlich dazu, ihren bisherigen Heizkessel auszutauschen. Betroffen von der Austauschpflicht sind Standardheizkessel für Öl und Gas, die mittlerweile 30 Jahre oder mehr auf dem Buckel haben.

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und somit Geräte, die trotz ihres Alters auch weiterhin betrieben werden dürfen.

Doch wer kommt denn nun um einen Austausch nicht herum? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Und lohnt sich der Austausch überhaupt?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Austauschpflicht des Heizkessels in der Übersicht:

Wer ist von der Austauschpflicht des Heizkessels betroffen?

Die Austauschpflicht gilt grundsätzlich für alle Konstanttemperaturkessel, die über 30 Jahre als sind. Seit dem 1. Januar 2015 müssen somit alle die Geräte ausgetauscht werden, die seit 1985 oder noch länger betrieben werden.

Im nächsten Jahr sind dann die Heizkessel an der Reihe, die vor 1986 eingebaut worden sind. Maßgeblich dabei ist übrigens, welches Baujahr der Wärmetauscher hat.

Wer sich nicht sicher ist, wann sein Heizkessel installiert wurde, kann in der Bedienungsanleitung der Anlage oder im Protokoll des Schornsteinfegers nachschauen. Dort sollten sich die entsprechenden Angaben finden lassen.

Wer sich jetzt ein Eigenheim kauft, in dem ein austauschpflichtiger Heizkessel steht, hat zwei Jahre lang Zeit, um den Kessel auszuwechseln. Ist in einem Haus oder einer Wohnung ein Heizkessel vorhanden, der unter die Austauschpflicht fällt, prüft der zuständige Bezirksschornsteinfeger, ob der Eigentümer seiner Pflicht nachkommt.

Allerdings müssen nicht alle Heizungen, die älter sind als 30 Jahre, ersetzt werden. Steht der Heizkessel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus und bewohnt der Eigentümer dieses Haus seit dem 1. Februar 2002 selbst, darf die Heizung in Betrieb bleiben.

Auch bei Brennwert- und Niedertemperaturkesseln spielt das Alter keine Rolle. Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern, die eine Nennleistung von über 400 Kilowatt haben, dürfen ebenfalls in Betrieb bleiben.

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels (5)

Welche Kosten sollte der Haus- oder Wohnungsbesitzer einplanen?

Wie hoch die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage ausfallen, hängt vom Gerät und den notwendigen Bauarbeiten ab. Ein Gas-Brennwertkessel, der für ein Zweifamilienhaus ausreicht, ist ab rund 5.000 Euro zu haben.

Ein Brennwertkessel für eine Ölheizung kostet etwas mehr. Zu den reinen Anschaffungskosten für das Gerät kommen noch die Kosten für die Montage und ggf. für eine notwendige Umrüstung des Kamins dazu.

Da die Preise hier recht unterschiedlich ausfallen können, sollte sich der Haus- oder Wohnungsbesitzer Angebote von mehreren Heizungsbaufirmen erstellen lassen, bevor er den Auftrag erteilt.

Keine gute Idee ist es, den Einbau selbst vorzunehmen. Zum einen könnte sich eine fehlerhafte Montage nachteilig auf die Effizienz der Anlage auswirken. Im Ergebnis würde die Heizung dann mehr Energie verbrauchen oder erst gar nicht richtig funktionieren.

Zum anderen müssen im Zusammenhang mit einer Heizungsanlage viele verschiedene Vorschriften eingehalten werden, die ein Laie kaum alle kennen kann. Ist der Heizkessel falsch eingebaut, wird ihn der Schornsteinfeger außerdem nicht abnehmen.

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels (6)

Wie sinnvoll ist der Austausch des alten Heizkessels?

Bei einem modernen Brennwertkessel sinkt der Brennstoffbedarf um zehn bis 25 Prozent. Dies liegt daran, dass aktuelle Anlagen nicht nur effizienter arbeiten, sondern auch die Abgase noch nutzen, um daraus Wärme zu gewinnen. Hinzu kommt, dass die eingebaute Heizungspumpe deutlich weniger Strom benötigt als ihr in die Jahre gekommener Vorgänger.

Vergleichen mit einer Heizungspumpe aus den 1980er-Jahren sinkt der Stromverbrauch bei einer modernen Heizungspumpe um bis zu 90 Prozent. Auch das Klima wird durch eine neue Heizungsanlage weniger belastet.

Die Heizkosten fallen durch den Austausch des Heizkessels insgesamt also um einiges niedriger aus.

Auf der anderen Seite schlägt die Heizungserneuerung aber auch mit mehreren tausend Euro zu Buche. Der Haus- oder Wohnungseigentümer sollte sich deshalb im Vorfeld erkundigen, ob er nicht einen Zuschuss erhalten oder von einem Förderprogramm profitieren kann.

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels (4)

Reicht der Austausch des Heizkessels oder fallen noch andere Maßnahmen an?

Das Allerwichtigste beim Austausch des Heizkessels ist, dass es sich um ein geeignetes Gerät handelt. Dies ist der Fall, wenn die Leistung des Heizkessels dem Heizbedarf gerecht wird. Zudem sollte der Verbrauch möglichst gering ausfallen.

Aus diesem Grund sind Brennwertkessel die bessere Wahl als Heizwertkessel, denn selbst moderne Heizwertkessel auf aktuellem technischem Stand haben einen höheren Verbrauch.

Ab September 2015 müssen auch Heizungen mit einem Effizienzlabel, wie es beispielsweise bei Elektrogeräten üblich ist, ausgestattet sein.

Die jeweiligen Klassen werden mit den Buchstaben A++ bis G angegeben.

Dem Laien wird das Effizienzlabel aber vermutlich nicht wirklich weiterhelfen, denn wie effizient das Gerät im Betrieb tatsächlich ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem das Gesamtpaket aus allen Einzelkomponenten und die Einbausituation.

Insofern sollte sich der Haus- oder Wohnungseigentümer fachkundig beraten lassen, entweder von einem Heizungsbauer oder von einer unabhängigen Energieberatungsstelle.

Ob neben dem Austausch des Heizungskessels noch andere Maßnahmen notwendig sind, hängt von der Einbausituation und den örtlichen Gegenebenheiten ab.

Grundsätzlich sollte die Wärmeverteilung überprüft werden. Bei Bedarf können sich ein hydraulischer Abgleich und eine Dämmung der Heizungsrohre auszahlen. Lohnenswert kann es auch sein, die Heizungsanlage um Solarkollektoren zu erweitern. Auch hier bietet sich aber im Vorfeld eine fachkundige Beratung an.

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels (3)

Austauschpflicht des Heizkessels – konkret prüfen, richtig entscheiden

Bin ich wirklich von der Austauschpflicht betroffen?

Entscheidend ist der Kesseltyp und das Baujahr des Wärmetauschers. Austauschpflichtig sind in der Regel Konstanttemperaturkessel (Öl/Gas) ab 30 Jahren. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind normalerweise ausgenommen.

Prüfe:

  • Typenschild am Kessel (Modellbezeichnung, Baujahr, ggf. „NT“/„Brennwert“).
  • Wärmetauscher-Baujahr in Unterlagen/Protokollen.
  • Schornsteinfeger-Messprotokoll (Kesselart, Abgaswerte).

Unsicher? Der Bezirksschornsteinfeger kann Typ und Pflichten verbindlich einordnen – er prüft die Einhaltung ohnehin.

Quick-Check: Entscheidungsbaum in 5 Fragen

  1. >30 Jahre alt? – Ja → weiter. Nein → i. d. R. keine Austauschpflicht.
  2. Konstanttemperaturkessel? – Ja → austauschpflichtig.
  3. Eigentümer seit 01.02.2002 durchgängig selbst im 1–2-Familienhaus? – Ja → oft Bestandsschutz (prüfen!).
  4. Brennwert oder Niedertemperatur? – Ja → in der Regel keine Austauschpflicht.
  5. Sonderfall (z. B. >400 kW in MFH, Denkmalschutz) → individuelle Prüfung.

Schritt-für-Schritt: So gehst du vor

  1. Unterlagen sichten: Typenschild fotografieren, Protokolle sammeln (Wartung, Schornsteinfeger).
  2. Pflicht klären: Kurzer Termin mit dem Bezirksschornsteinfeger – spart Diskussionen und Zeit.
  3. Heizlastberechnung: Seriöse Basis für die Kesselleistung – Überdimensionierung verteuert Betrieb.
  4. Systementscheidung: Brennwertkessel (Gas/Öl), Wärmepumpe, Hybrid (z. B. WP + Spitzenlastkessel).
  5. Peripherie prüfen: Abgasweg/Kaminsanierung, Hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung, Pumpentausch.
  6. Angebote einholen: 2–3 Heizungsbaubetriebe mit Vor-Ort-Termin.
  7. Förderfähigkeit checken: Vor Vertragsschluss (!) Förderweg klären; oft sind Energie-Beratungsnachweise nötig.
  8. Einbau & Abnahme: Termin planen, Abgasführung und Sicherheitsarmaturen dokumentieren; Schornsteinfeger-Abnahme.
  9. Einregulierung & Monitoring: Heizkurve einstellen, Verbräuche messen, erste Saison feinjustieren.

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels (1)

Lohnende Alternativen: Nur Kessel tauschen – oder System modernisieren?

  • Brennwertkessel: Nutzt Abgaswärme, spart ~10–25 % Brennstoff gegenüber alten Standardkesseln; einfache Integration.
  • Wärmepumpe: Sinnvoll bei niedriger Vorlauftemperatur (gute Dämmung, große Heizflächen). Deutlich weniger direkte Emissionen.
  • Hybridheizung: WP deckt Grundlast effizient, Gas/Öl-Brennwert springt an kalten Tagen ein. Gut bei schrittweiser Sanierung.
  • Solarthermie/Photovoltaik: Solarthermie entlastet Warmwasser/Heizung; PV senkt Stromkosten der Hocheffizienzpumpe/WP.

Amortisation: Beispiel zum Einordnen

Annahme: Altanlage 30 MWh Gas/Jahr → neuer Brennwertkessel spart 15 % = 4,5 MWh Gas.
Zusätzlich spart eine Hocheffizienzpumpe gegenüber einer 80er-Pumpe bis zu ~90 % Strom ein (häufig mehrere hundert kWh/Jahr).

Ergebnis: spürbar niedrigere Jahreskosten und CO₂-Fußabdruck – die genaue Amortisationszeit hängt von Bauzustand, Energiepreisen und Förderung ab.

Pflicht und Praxis: Diese Ausnahmen sind häufig

  • Selbstnutzung seit 01.02.2002 im Ein- oder Zweifamilienhaus: Oft Bestandsschutz – bis Eigentümerwechsel.
  • Eigentümerwechsel: Häufig Frist (z. B. 2 Jahre) für den Austausch – rechtzeitig planen.
  • Mehrfamilienhäuser >400 kW: Sonderregeln; Bestand häufiger möglich.
  • Denkmal/Abgasführung: Individuell abklären; technische Alternativen sind oft möglich.

Technik, die bares Geld spart

  • Hydraulischer Abgleich: Gleichmäßige Wärmeverteilung, geringere Vorlauftemperatur, weniger Taktung.
  • Rohrdämmung: Reduziert Verteilverluste – kleiner Aufwand, dauerhafte Wirkung.
  • Heizkurve/Regelung: Eine sauber eingestellte Heizkennlinie spart sofort.
  • Hocheffizienzpumpe: Deutlich geringerer Strombedarf, oft mit kurzer Amortisation.

Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels (2)

Kosten strukturiert denken (statt nur Gerätepreis)

  • Systemkosten: Kessel/ WP/Hybrid, Regelung, Speicher.
  • Peripherie: Kamin/Abgas, Pumpen, Mischer, Ventile.
  • Gebäudeseitig: Dämmung, größere Heizflächen (für WP-Tauglichkeit).
  • Planung & Abnahme: Fachplanung, Einregulierung, Schornsteinfeger.

Tipp: Lass dir Positionspreise ausweisen und mögliche Sonderkosten (z. B. Kernbohrung, Elektro-Zuleitungen) schriftlich bestätigen.

Förderung & Finanzierung – sinnvoll vorbereitet

Förderlandschaften ändern sich. Sicher ist: Vor Antragstellung keine Aufträge verbindlich vergeben.

Häufig gefordert:

  • Energie-Beratungsnachweis,
  • technische Datenblätter,
  • Bestätigung nach Durchführung.

Halte außerdem Fotos, Rechnungen und Abnahmeprotokolle bereit. So bleibt das Projekt förderfähig – und revisionssicher.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Überdimensionierte Leistung: Führt zu Taktbetrieb und höherem Verbrauch → Heizlastberechnung einfordern.
  • Abgasweg übersehen: Frühe Kamin-/Kondensatplanung spart Nacharbeiten.
  • Ohne hydraulischen Abgleich: Verschenkter Effizienzgewinn → im Angebot fixieren.
  • Keine Einregulierung: Heizkurve und Volumenströme in den ersten Wochen anpassen.
  • Unklare Pflichten: Bezirksschornsteinfeger früh einbinden.

Dokumente & Checkliste für den Termin

  • Typenschild-Foto, Wartungs- & Messprotokolle, Planunterlagen.
  • Grober Energieverbrauch der letzten 3 Jahre.
  • Gebäudeinfos: Dämmstatus, Fenster, Heizflächen, Warmwasserbereitung.
  • Zielsetzung: Kosten senken? CO₂ reduzieren? WP-Einstieg?
  • Zeitfenster und Budgetrahmen.

Geplantes „Heizungsgesetz“ (GEG): Ziele, Spielraum, Übergänge

Unter dem umgangssprachlichen „Heizungsgesetz“ ist die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu verstehen.

Kernidee: Heizungen schrittweise auf erneuerbare Energien ausrichten, dabei Technologieoffenheit wahren und Bestandschutz sowie Übergangsfristen berücksichtigen.

In der Praxis bedeutet das: Neubau und Heizungstausch sollen perspektivisch stärker mit Wärmepumpe, Hybridlösungen oder grünen Energieträgern (z. B. Bio-/grünes Gas, Fernwärme) geplant werden, während die kommunale Wärmeplanung den lokalen Rahmen vorgibt.

Flankierend sind Förderprogramme und Härtefallregelungen vorgesehen, damit Investitionen tragbar bleiben.

Wichtig für Eigentümer: Erst die örtliche Wärmeplanung prüfen, dann Systemwahl und Förderfähigkeit klären – so lässt sich rechtssicher und zukunftstauglich entscheiden.

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Thema: Die wichtigsten Fragen zur Austauschpflicht des Heizkessels

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