Tipps zum Thema Mietnomaden

Die wichtigsten Fragen, Infos und Tipps zum Thema Mietnomaden 

Viele Immobilienbesitzer nutzen ihre Immobilie insofern als Geldanlage, als dass die das entsprechende Objekt vermieten. Dabei kann die Miete sowohl eine zusätzliche Einkommensquelle sein als auch als Tilgungsbaustein bei einer finanzierten Immobilie dienen.

Anzeige

Verständlicherweise ist der Vermieter bemüht, einen Mieter zu finden, der seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommt, das Mietobjekt sorgsam behandelt und in Schuss hält.

Ebenso verständlich ist in diesem Zusammenhang auch die Sorge, auf die sogenannten Mietnomaden zu treffen. 

Hier nun die wichtigsten Fragen, Infos und Tipps zum Thema Mietnomaden in der Zusammenfassung:

•        Was sind Mietnomaden überhaupt?

Bei Mietnomaden handelt es sich um Personen, die eine Wohnung oder ein Haus mieten, allerdings keineswegs beabsichtigen, die fällige Miete zu bezahlen. Mietnomaden kennen die gesetzlichen Vorschriften und nutzen insbesondere den gesetzlichen Mieterschutz zu ihrem Vorteil.

Mietnomaden werden auch als Miettouristen bezeichnet, Juristen sprechen von Entmietbetrügern. Dabei sind Mietnomaden nicht zwingend arme Menschen, die ihre Miete aufgrund finanzieller Engpässe nicht aufbringen können, sondern wirklich Personen, die die Miete nicht bezahlen wollen.

Neben den Mietausfällen verursachen Mietnomaden häufig große Schäden dadurch, dass sie das Mietobjekt nicht pflegen, sondern im Gegenteil schmutzig, vermüllt und teils regelrecht demoliert hinterlassen.

Im Unterschied zu Messies, bei denen eine ernstzunehmende psychische Erkrankung vorliegt, handeln Mietnomaden auch in diesem Zusammenhang mit voller Absicht.

•        Wo treten Mietnomaden auf?

Generell können Mietnomaden überall auftreten. Allerdings suchen sie sich meist private Vermieter aus, die wenig Erfahrung als Vermieter haben, nicht in unmittelbarer Nähe zum Mietobjekt wohnen und vor allem auf ihr Gefühl und den netten Eindruck, den die neuen Mieter hinterlassen, vertrauen.

Neben anonymen Großstädten treten Mietnomaden zudem verstärkt in solchen Gegenden auf, in denen es schwieriger ist, überhaupt Mieter zu finden, beispielsweise in strukturschwachen Gebieten oder in ländlichen Regionen mit schwacher Anbindung.

•        Gibt es einen Schutz vor Mietnomaden?

Der beste Schutz besteht darin, bei der Auswahl der Mieter nicht nur auf das Bauchgefühl zu vertrauen, sondern nach einer klaren Struktur vorzugehen.

•       

Der Vermieter sollte eine Checkliste mit relevanten Fragen beispielsweise zu Einkommen, Berufstätigkeit oder vorherigen Mietverhältnissen anfertigen, die der Mieter ausfüllt und unterschreibt. Macht der Mieter hier falsche Angaben, hat er sich wegen Betrugs strafbar gemacht.

•       

Der Mieter sollte immer eine aktuelle Schufa-Auskunft vorlegen. 

•       

Der vorhergehende Vermieter sollte bestätigen können, dass bei ihm keine Mietschulden aufgelaufen sind. Hierzu kann eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aufgesetzt werden, die der ehemalige Vermieter dann unterschreibt.

•       

Bei dem Mietvertrag sollte es sich immer um ein Formular auf aktuellstem Stand handeln, unabhängig davon, ob ein selbst aufgesetzter oder ein Mustermietvertrag verwendet wird.

•       

Als Mitglied in einem Vermieter-Verein kann sich der Vermieter beispielsweise juristischen Rat holen oder auf aktuelle Formulare zurückgreifen. Gegen einen geringen Beitrag sind dadurch Hilfestellungen bei eventuellen Problemen mit Mietern sichergestellt.

•        Wie wird man Mietnomaden wieder los?

Ist es doch passiert, dass sich Mietnomaden in der Wohnung breit gemacht haben, sollte der Vermieter unbedingt einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten. Mietnomaden kennen das Mietrecht und nutzen es zu ihren Gunsten, so dass es lange dauern und teuer werden kann, bis sie wieder ausgezogen sind.

Zudem muss der vorgeschriebene Rechtsweg eingehalten werden. Dieser beginnt mit einer Mahnung, anschließend folgt eine fristlose Kündigung, wenn der Mieter mit zwei Mietzahlungen in Verzug ist. Nach der fristlosen Kündigung bleiben dem Mieter 14 Tage, um die Wohnung zu räumen.

Kommt er dem nicht nach, kann der Vermieter eine Räumungsklage einreichen, wobei es aber lange dauern kann bis diese vollzogen wird und mit hohen Kosten verbunden ist. Ratsam ist, im Zuge der fristlosen Kündigung auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen, denn bezahlt der Mieter seinen Mietrückstand, ist die fristlose Kündigung hinfällig.

Auf keinen Fall sollte der Mieter eigenmächtig handeln, etwa indem er die Schlösser austauscht oder den Mieter samt seinem Hab und Gut auf die Straße setzt. Dies wäre nämlich mit Hausfriedensbruch gleichzusetzen, gegen den sich der Mietnomade wehren kann, indem er sich trotz Mietrückstand zurückklagt.

Ebenfalls wenig sinnvoll sind dubiöse Dienstleistungsunternehmen, die mit Drohungen oder gar gewaltsamen Mitteln gegen die Mieter vorgehen, denn auch hierdurch macht sich der Vermieter strafbar.

Mehr Ratgeber, Anleitungen und Tipps für Mieter und Vermieter:

Thema: Die wichtigsten Fragen, Infos und Tipps zum Thema Mietnomaden

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


wohnungen99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen