Tipps zum Immobilienkauf per Zwangsversteigerung

Die wichtigsten Infos und Tipps zum Immobilienkauf per Zwangsversteigerung 

Es gibt viele unterschiedliche Wege zu einer eigenen Immobilie. So ist es natürlich möglich, das Traumhaus selbst zu bauen oder eine chice Eigentumswohnung zu kaufen und auch eine Erbschaft kann eine Immobilie beinhalten.

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Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Immobilie im Zuge einer Zwangsversteigerung zu erwerben. Jedes Jahr werden mehrere zehntausende Termine für Zwangsversteigerungen angesetzt und nicht selten wechseln die Immobilien ihren Besitzer zu einem verhältnismäßig günstigen Preis. 

Nun hat aber jede Immobilie, die per Zwangsversteigerung verkauft wird, auch ihre Geschichte. In den meisten Fällen sind es ein oder mehrere Schicksalsschläge, die dazu führen, dass der Schuldner seine Darlehensraten nicht mehr aufbringen kann, beispielsweise in Unfall, eine schwere Erkrankung, eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit. Der Gläubiger nutzt in diesem Fall das Instrument Zwangsversteigerung, um auf diese Weise zumindest einen Teil seines Kapitals zurückzubekommen.

Durch diesen Hintergrund haben Zwangsversteigerungen mitunter einen bitteren Beigeschmack, vor allem dann, wenn die Schuldner beim Termin anwesend sind und mit Tränen in den Augen in die Runde blicken. Fairerweise muss eingestanden werden, dass der potenzielle Käufer von der Notlage der Schuldner profitiert. Aber es muss genauso festgehalten werden, dass der Käufer nichts dafür kann, dass der Schuldner in die Notlage geraten ist. Zudem hilft der Käufer dem Schuldner in gewisser Hinsicht sogar, denn durch den Verkaufserlös ist in aller Regel ein Großteil der Schulden abgetragen.

Wer dennoch mit seinem Gewissen ringt, aber gleichzeitig auch nicht auf die Chance auf eine günstigere Immobilie verzichten möchte, kann anstelle einer Zwangsversteigerung wegen Zahlungsunfähigkeit an einer sogenannten Teilungsversteigerung teilnehmen. Diese wird dann durchgeführt, wenn sich beispielsweise ein scheidungswilliges Paar oder mehrere Erben nicht darüber einigen können, was mit der Immobilie geschehen soll.

Für eine Zwangsversteigerung gelten klare Regeln und hier die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Infos und Tipps zum Immobilienkauf per Zwangsversteigerung in der Übersicht: 

Wo werden die Termine für Zwangsversteigerungen veröffentlicht?

Um sich über Termine für Zwangsversteigerungen zu informieren, gibt es im Wesentlichen drei Informationsquellen. Zum einen sind dies Tageszeitungen, zum anderen die Aushänge in den Amtsgerichten selbst. Die dritte Informationsquelle ist das Internet.

Hier gibt es Seiten und Datenbanken, in denen die Termine für Zwangsversteigerungen sortiert nach Amtsgerichten und teils ergänzt durch weitere Informationen zum jeweiligen Objekt abgerufen werden können.  

Welche Informationen zur Immobilie gibt es?

Ein sehr wichtiges Dokument im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf per Zwangsversteigerung ist das sogenannte Verkehrsgutachten. Dieser wird von einem Gutachter erstellt, der vom Gericht beauftragt ist und den Verkehrswert der Immobilie festlegt. Allerdings muss der tatsächliche Wert der Immobilie nicht immer unbedingt mit dem geschätzten Wert übereinstimmen, so dass sowohl Abweichungen nach unten als auch nach oben möglich sind.

Dies erklärt sich aber nicht mit dem Unvermögen des Gutachters, sondern damit, dass eine Immobilie in vielen Fällen nur von außen begutachtet werden kann. Droht eine Zwangsversteigerung, muss einem Gutachter nämlich kein Zutritt ins Haus gewährt werden.

Dies wiederum hat zur Folge, dass der Zustand im Hausinneren nicht begutachtet werden kann und somit auch keine Angaben zu eventuell notwendigen Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen möglich sind. Sinnvoll ist daher, sich selbst ein Bild vor Ort zu machen und sich die Immobilie zumindest von außen mit den eigenen Augen anzuschauen.

Ein Blick ins Innere ist allerdings nur sehr selten möglich. In aller Regel kann eine Immobilie nämlich nur dann auch von innen besichtigt werden, wenn die Vorbesitzer bereits ausgezogen sind und der Gläubiger einer Besichtigung zustimmt.  Ein weiteres wichtiges Dokument ist der Grundbuchauszug, der beim zuständigen Amtsgericht eingesehen werden kann.

Aus den Grundbucheinträgen kann entnommen werden, wie es beispielsweise um die Wegerechte Dritter bestellt ist oder auch, ob Dauerwohnrechte eingetragen sind. Diese bleiben nämlich grundsätzlich immer erhalten, also auch wenn eine Immobilie per Zwangsversteigerung veräußert wird. 

Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?

Für Zwangsversteigerungen gelten verbindliche Regeln. So kann ein angesetzter Termin beispielsweise kurz vor Beginn wieder abgesagt werden, wenn es doch noch zu einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger kommt. Findet die Versteigerung statt, gelten für die Gebote beim ersten Termin die 5/10- und die 7/10-Regeln.

Findet die Immobilie beim ersten Termin keinen Käufer, wird ein zweiter Termin angesetzt. Hier gelten die Gebotsregeln dann nicht mehr, so dass es theoretisch möglich wäre, dass ein Käufer den Zuschlag erhält, der nur einen geringen Prozentsatz des Verkehrswertes bietet. In der Praxis wird dies aber nur in absoluten Ausnahmefällen vorkommen. Dies liegt daran, dass der Gläubiger nicht jedes Gebot akzeptieren muss, er also ein zu niedriges Höchstgebot durchaus auch ablehnen kann.

Für den Käufer gilt, dass seine Finanzierung weitestgehend feststehen sollte. Zehn Prozent des Verkehrswertes müssen nämlich unmittelbar nachgewiesen werden, um überhaupt an der Versteigerung teilnehmen zu können. Der Nachweis kann beispielsweise durch eine Bankbürgschaft oder einen Verrechnungsscheck geführt werden.

Der eigentliche Kaufpreis muss dann innerhalb von vier bis sechs Wochen an den Gläubiger ausbezahlt werden.  

Was bedeuten die 5/10- und die 7/10-Regel?

Die 5/10-Regel bedeutet, dass beim ersten Versteigerungstermin keine Gebote angenommen werden dürfen, die weniger als 50 Prozent des Verkehrswertes betragen. Bewegt sich das Höchstgebot beim Ersttermin zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes, kann der Gläubiger das Höchstgebot ablehnen und so den Verkauf verhindern.

Nach der 7/10-Regel erhält aber der Meistbietende dann den Zuschlag, wenn sein Gebot bei über 70 Prozent des Verkehrswertes liegt. Diese Regeln für die Mindestgebotshöhe gelten allerdings nur für den ersten Versteigerungstermin.  

Welche Tipps sollten bei Zwangsversteigerungen beachtet werden?

An einer Zwangsversteigerung nehmen üblicherweise sowohl Amateure als auch Profis teil. Amateure sind potenzielle Käufer, die sich für eine Immobilie interessieren, Profis sind beispielsweise Immobilienmakler, die Objekte günstig einkaufen möchten, um sie anschließend mit Gewinn weiterzuverkaufen.

Grundsätzlich ratsam ist daher, sich zunächst ein paar Versteigerungen anzuschauen, bevor es dann in die Auktion geht, bei der die Wunschimmobilie versteigert wird. Für die Auktion selbst gibt es im Wesentlichen zwei entscheidende Tipps. Zum einen sollte sich der Käufer vorher ein Limit setzen und sich unbedingt auch daran halten. Gerade dann, wenn es Mitbieter gibt, kann es schnell passieren, dass der Preis am Ende deutlich höher ausfällt als der Immobilienwert und als es das eigene Budget zulässt. Ist der Zuschlag einmal erteilt, gibt es aber kein Zurück mehr.

Der zweite Punkt bezieht sich auf die Taktik beim Bieten. Amateure sind meist daran zu erkennen, dass sie in gleichmäßigen Schritten bieten und dabei gerne unter bestimmten Marken bleiben. So bieten sie beispielsweise 99.000 Euro und im nächsten Schritt dann 100.000 Euro.

Besser ist jedoch, schräge Summen in die Runde zu werfen, beispielsweise 103.000 Euro und die Gebote auch in unterschiedlich großen Schritten zu erhöhen. Dadurch können mögliche Konkurrenten nämlich weniger gut abschätzen, wo das eigene Limit liegt.

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