Tipps Immobilien bei Zwangsversteigerungen

Tipps: Immobilien bei Zwangsversteigerungen kaufen 

Grundsätzlich hat der Gläubiger, der an erster Stelle im Grundbuch steht, das Recht, eine Immobilie zwangsversteigern zu lassen, wenn der Hausbesitzer sein Darlehen nicht mehr bedienen kann.

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Dabei sind Zwangsversteigerungen kein wirklich einträgliches Geschäft für den Finanzierungsgeber, denn wird der Preis zu hoch angesetzt, findet sich kein Bieter und der Finanzierungsgeber erhält folglich auch sein Geld nicht wieder, ist der Preis allerdings zu niedrig, reicht er für die Schuldentilgung nicht aus.

Der Preis, zu dem eine Immobilie zwangsversteigert wird, ergibt sich aus dem Verkehrwert, der wiederum Faktoren wie Alter und Zustand berücksichtigt. Für Käufer, die eine Immobilie per Zwangsversteigerung kaufen möchten, bietet sich allgemein allerdings eine recht gute Chance, ein Schnäppchen zu machen, denn es kommt häufig vor, dass Immobilien zu Geboten den Besitzer wechseln, die bis zu 30 Prozent unter dem geschätzten Verkehrswert liegen und besonders in wirtschaftlich schwächeren Regionen muss der Versteigerungspreis mehrfach nach unten korrigiert werden, bis sich ein Käufer findet.

Hier nun alle wesentlichen Infos und Tipps für den Kauf einer Immobilie bei einer Zwangsversteigerung:

•        Das Wichtigste überhaupt ist, ausreichend Informationen über das Objekt zu sammeln.

Hierzu gehört zunächst ein Blick in die Versteigerungsakte beim zuständigen Gericht und dem darin enthaltenen Auszug aus dem Grundbuch. Hieraus ergibt sich nämlich, ob die Nutzung der Immobilie eingeschränkt ist und ob weitere Lasten, wie beispielsweise ein lebenslang eingeräumtes Wohnrecht vom Käufer übernommen werden müssen.

Zudem enthält die Akte ein Wertgutachten eines neutralen Sachverständigen, das über die Lage, den baulichen Zustand sowie Anschlüsse an öffentliche Versorgungsnetze informiert. Allerdings muss dieses Gutachten nicht zwangsläufig auf dem neuesten Stand sein, denn zwischen Erstellung des Gutachtens und Versteigerung können bis zu zwei Jahre liegen.

Eine Innenbesichtigung der Immobilie ist ebenfalls ratsam, sollte aber entsprechend taktvoll durchgeführt werden, denn grundsätzlich sind die Noch-Besitzer der Immobilie nicht dazu verpflichtet, einem Kaufinteressenten Zutritt zu gewähren. Ein positiver Nebeneffekt von Immobilienkäufen bei Zwangsversteigerungen sind die recht günstigen Nebenkosten, den die Gebühren für Makler und Notar entfallen. Allerdings gibt es bei Zwangsversteigerungen keine Garantie, keine Gewährleistung und keine Rücktrittsmöglichkeiten beispielsweise bei Baumängeln.

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In den meisten Fällen erfolgen Zwangsversteigerungen auf Antrag des im Grundbuch abgesicherten Gläubigers, daneben gibt es aber auch sogenannte Teilungsversteigerungen. Diese werden durchgeführt, wenn sich Erben oder Scheidungsparteien nicht einigen können, der erzielte Verkaufspreis wird dann entsprechend aufgeteilt. Die Versteigerung beginnt damit, dass der Rechtspfleger die wichtigsten Punkte der Grundbucheintragungen, die Gläubiger und deren Ansprüche, den Verkehrswert sowie Besonderheiten der Immobilie benennt. Zudem werden die Versteigerungsbedingungen und das gesetzliche Mindestgebot festgelegt.

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Danach beginnt die eigentliche Versteigerung, das bedeutet, Interessierte können nun ihre Gebote abgeben. Voraussetzung ist allerdings die Vorlage eines gültigen Ausweises. Zudem verlangen die meisten Gläubiger eine Sicherheit, was bedeutet, dass der Käufer schon vor dem Kauf zehn Prozent des Verkehrswertes hinterlegen muss.

Diese Sicherheit kann allerdings nicht mehr in Form von Bargeld bei Gericht hinterlegt werden, sondern erfolgt meist durch einen Verrechnungsscheck, der allerdings nicht älter sein darf als drei Tage. Alternativ besteht die Möglichkeit einer unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Bank oder eine Vorabüberweisung an die Gerichtskasse. Erhält der Bieter den Zuschlag nicht, erhält er seine geleistete Sicherheit selbstverständlich umgehend zurück. Als Sicherheit nicht akzeptiert werden in aller Regel Sparbücher, Auszüge von Wertpapierdepots, Bausparverträge, einfache Bestätigungen von Banken oder gewöhnliche Schecks.

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Erreicht das höchste Gebot mehr als 70 Prozent des Verkehrswertes, erhält der Höchstbietende den Zuschlag und wird neuer Besitzer. Bewegt sich das Höchstgebot zwischen 50 und 70 Prozent, obliegt es dem Gläubiger, darüber zu entscheiden, ob der Zuschlag erteilt wird. Lehnt der Gläubiger ab und kommt es zu einem zweiten Termin, gelten die Untergrenzen allerdings nicht mehr. Erreicht das Höchstgebot weniger als die 50 Prozent des Verkehrswertes, wird der Zuschlag durch den Rechtspfleger verweigert.

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Im Anschluss an die Versteigerung hat der Käufer sechs Wochen lang Zeit, den Kaufpreis zuzüglich vier Prozent Zinsen an das Gericht zu bezahlen. Im Anschluss daran wird er als neuer Besitzer der Immobilie im Grundbuch eingetragen.

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Thema: Tipps und Infos zum Kauf von Immobilien bei Zwangsversteigerungen

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