Tipps gegen unseriöse Notdienste

Infos und Tipps, um sich vor Ärger mit unseriösen Notdiensten (z.B. Schlüsseldienst) zu schützen  

Es kann immer mal notwendig werden, einen Notdienst in Anspruch zu nehmen, beispielsweise weil der Wohnungsschlüssel verschwunden, ein Elektrogerät kaputt oder ein Rohr verstopft ist. Notdienste arbeiten in den meisten Fällen rund um die Uhr, lassen sich ihre Hilfe aber mitunter auch ordentlich bezahlen.

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So kann es durchaus passieren, dass der Notdienst nur wenige Minuten benötigt, um den Auftraggeber aus seiner misslichen Lage zu befreien oder den Schaden zu beheben, gleichzeitig aber eine Rechnung über mehrere hundert Euro ausstellt.

Allerdings muss sich der Auftraggeber nicht alles gefallen lassen und jeden Posten auf der Rechnung auch tatsächlich bezahlen.

Die wichtigsten Infos und Tipps, um sich vor Ärger mit unseriösen Notdiensten zu schützen, fasst die folgende Übersicht zusammen:

Infos und Tipps, um sich vor Ärger mit unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen

Es kann jemandem einmal passieren, dass die Wohnungstür ins Schloss fällt, der Schlüssel aber noch in der Wohnung liegt, oder dass der Mieter von der Arbeit, einem Einkauf oder einem Besuch nach Hause kommt, nun vor seiner Wohnungstür steht und feststellen muss, dass der Schlüssel weg ist. In vielen Fällen bleibt ihm dann nichts anderes übrig, als einen Schlüsseldienst anzurufen.

Dieser ist in aller Regel auch recht schnell zur Stelle, baut das alte Schloss aus und ein neues Schloss ein und übergibt dem Mieter zusammen mit den neuen Schlüssel eine mitunter satte Rechnung. Natürlich nutzen nicht alle Schlüsseldienste die missliche Situation ihrer Kunden aus und selbstverständlich steht ihnen ein Zuschlag zu, wenn sie nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen arbeiten. Dennoch muss der Auftraggeber nicht alles stillschweigend hinnehmen.

Um sich vor Ärger und bösen Überraschungen zu schützen, sollte der Mieter folgende Tipps beherzigen:

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Grundsätzlich sollte sich der Auftraggeber an einen Schlüsseldienst wenden, der sich in seiner Nähe befindet. Dadurch kann er zumindest hohe Anfahrtskosten einsparen.

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Sinnvoll ist, die Kosten für die Türöffnung sowie die Fahrt- und Nebenkosten bereits am Telefon zu erfragen. Die Kosten für die Türöffnung können zwar nicht immer verbindlich angegeben werden, ohne dass der Schlüsseldienst die Tür gesehen hat, aber die Fahrt- und Nebenkosten sollte er auf jeden Fall konkret beziffern können. Besteht die Möglichkeit, kann es außerdem nicht schaden, den Preis bei der Konkurrenz zu erfragen.

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Ist die Tür lediglich zugezogen und nicht abgeschlossen, kann sie der Fachmann in aller Regel leicht öffnen. Bis auf wenige Ausnahmen ist es nicht notwendig, die Tür aufzubrechen und das Schloss auszutauschen.

Ein Schlüsseldienst, der eine nur zugezogene Tür sofort aufbrechen und ein neues Schloss verkaufen möchte, sollte besser wieder weggeschickt werden. In diesem Fall muss der Auftraggeber auch keine Rechnung bezahlen, weil der Schlüsseldienst den Auftrag nicht ordnungsgemäß erledigen konnte.   

Infos und Tipps, um sich vor Ärger mit unseriösen Elektronotdiensten zu schützen

Ähnlich wie Schlüsseldienste und Sanitärnotdienste gibt es auch Elektronotdienste, die rund um die Uhr arbeiten. Benötigt der Auftraggeber Hilfe, sollte er sich nach Möglichkeit immer an einen Dienst aus seiner Nähe wenden, um hohe Fahrtkosten zu vermeiden, und bereits am Telefon nach dem Preis fragen.

Zudem sollte er die Posten auf der Rechnung genau kontrollieren, denn unseriöse Notdienste wenden mitunter Tricks an, die so nicht zulässig sind.

Zu diesen Tricks gehören beispielsweise folgende:

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Teilweise steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass der Einsatz auch dann voll berechnet wird, wenn die Störung aus Sicherheitsgründen oder nur provisorisch behoben werden kann. Das Landgericht Düsseldorf urteilte, dass eine solche Klausel nicht zulässig ist (Az. 12 O 292/87).

Führt der Notdienst die Reparatur nur provisorisch aus, kann der Auftraggeber die Bezahlung also verweigern und verlangen, dass der Reparaturauftrag korrekt ausgeführt wird. 

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Ein weiterer Trick besteht darin, dass im Vorfeld Festpreise vereinbart werden, die jedoch völlig überzogen sind. Mit einem solchen Fall setzte sich das Amtsgericht Duisburg auseinander (Az. 3 C 125/89).

Hier hatte ein Notdienst den Kunden vorab ein Formular unterschreiben lassen, nach dem für die Reparatur eines defekten Durchlauferhitzers rund 120 Euro anfallen würden. Die Reparatur war aber bereits nach einer halben Stunde abgeschlossen. Das Gericht erklärte die Festpreisvereinbarung für nichtig, weil der Preis in keinem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Leistung stand.   

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Ein beliebter und weit verbreiteter Trick ist auch, dass die Notdienste zwar im örtlichen Telefonbuch stehen und unter der Ortsvorwahl erreichbar sind, unter der Nummer aber lediglich die Aufträge angenommen werden. Der Notdienst selbst reist aus einer anderen Stadt an und stellt entsprechend hohe Fahrtkosten in Rechnung.

Hierzu urteilte das Gericht im oben genannten Urteil, dass höhere Fahrtkosten nicht zulässig sind, weil der Kunde, der eine örtliche Nummer wählt und den Notdienst auch unter dieser Nummer erreicht, davon ausgehen darf, dass sich der Notdienst tatsächlich vor Ort befindet.

Beauftragt der Kunde einen Notdienst über eine Telefonnummer mit örtlicher Vorwahl, muss er also nur für die An- und Abfahrtskosten innerhalb der Ortsgrenzen bezahlen, Fahrtkosten, die darüber hinausgehen, kann er von der Rechnung streichen.   

Infos und Tipps, um sich vor Ärger mit unseriösen Rohrreinigungsfirmen zu schützen

Auch Sanitär- und Rohrreinigungsnotdienste sind vielfach rund um die Uhr tätig. Außer Frage steht, dass die Rechnungen je nach Lage, Umfang und Schwierigkeit des Auftrags unterschiedlich hoch ausfallen können. Gerade bei Rohrreinigungsnotdiensten tauchen jedoch immer wieder Rechnungsposten auf, die so nicht in Ordnung sind und die der Auftraggeber auch nicht hinnehmen muss.

Zu solchen Rechnungsposten gehören beispielsweise folgende:

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Grundsätzlich sind Nacht- und Notdienstzuschläge natürlich zulässig, wenn der Notdienst nachts, am Wochenende oder an Feiertagen kommt. Allerdings ist es nicht zulässig, die Zuschläge auf die gesamte Rechnung aufzuschlagen. Der Notdienst kann also nicht einfach einen Strich unter die Rechnung ziehen und den Zuschlag dann auf den Gesamtbetrag aufschlagen. Zuschläge dürfen nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten berechnet werden.

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Einige Rohrreinigungsunternehmen sind mit technisch hochmodernen Spezialwerkzeugen ausgestattet und erscheinen mit Spezialgerätewagen beim Kunden. Der Einsatz von Spezialgeräten ist aber in vielen Fällen nicht erforderlich und darf auch nicht pauschal in der Rechnung auftauchen. Das bedeutet, der Kunde sollte darauf achten, welche Geräte der Notdienst tatsächlich verwendet hat und auch nur für den Einsatz dieser Geräte bezahlen.

Sind auf der Rechnung irgendwelche High-Tech-Geräte aufgeführt, die überhaupt nicht verwendet wurden, kann der Kunde diese Posten von der Rechnung streichen. Zudem sollte sich der Kunde an einen Fachmann wenden, wenn er Zweifel daran hat, ob die Spezialgeräte, die eingesetzt wurden, tatsächlich notwendig waren. In den meisten Fällen kann eine Rohrverstopfung mit verhältnismäßig einfachen Mitteln wie beispielsweise einer elektronisch gesteuerten Spirale behoben werden.

Häufig berechnete Arbeiten wie Fräsen, Schleudern und Hochdruckspülen inklusive einer Video-Überwachung sind nur in Ausnahmefällen wirklich notwendig. 

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Ein recht beliebter Trick besteht darin, die Leistungen doppelt abzurechnen. So wird einerseits die Rohrreinigung nach laufenden Metern in Rechnung gestellt und andererseits auch die Arbeitszeit berechnet. Eine solche Doppelberechnung treibt die Rechnung jedoch nur in die Höhe und ist nicht in Ordnung.

Der Kunde sollte aber auch überprüfen, ob die Angabe der gereinigten Rohrmeter tatsächlich stimmt und sich im Zweifel an einen Fachmann der Innung wenden. Bei der Reinigung eines Küchenabflusses reicht es beispielsweise im Normalfall aus, das Rohr zu reinigen, das waagerecht bis zur Fallleitung verläuft.

Bei einer verstopften Toilette ist der Grund für die Verstopfung vielfach im Bereich des Siphons zu finden. Für die Reinigung ist in diesem Fall eine Demontage der Toilette nicht notwendig.

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