Schutz der Immobilie bei Gewitter

Wie schützt man seine Immobilie und Hausrat bei Gewittern?

Der Sommer hat leider nicht nur gute Seiten. Sommergewitter und Unwetter treten immer häufiger auf und werden konstant heftiger. Die Folge sind kaputte Elektrogeräte, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume oder gar abgedeckte Dächer.

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Hier alle wichtigen Infos und Tipps, wie man sich, seine Immobilie und seinen Hausrat bei Gewittern und Unwettern am besten schützt und wer im Ernstfall für welchen Schaden aufkommt.

 

•        Zählen.

Je näher das Gewitter ist, desto größer ist auch die Gefahr. Als Regel gilt, dass das Gewitter einen Kilometer entfernt ist, wenn Blitz und Donner in drei Sekunden aufeinander folgen.

•        Häuser.

Grundsätzlich sind Häuser ein recht sicherer Ort, sofern die Fenster und die Türen geschlossen sind. Während des Gewitters sollte man allerdings nicht telefonieren, duschen oder baden, denn dann besteht die Gefahr, dass der Blitz in eine schlecht geerdete Telefon- oder Wasserleitung einschlägt.

•        Elektrogeräte.

Um teure Geräte vor Schäden durch Blitzeinschlag in der Stromleistung zu schützen, gibt es mehrere Möglichkeiten.

Die einfachste Lösung besteht darin, den Stecker aus der Steckdose zu ziehen, daneben gibt es recht kostengünstig auch Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz. Etwas aufwändiger und vor allem teurer ist es, einen entsprechenden Schutz direkt am Zählerkasten installieren zu lassen.

•        Schäden am Auto.

Weist das Auto infolge eines Unwetters Wasser-, Sturm- oder Hagelschäden auf, übernimmt diese prinzipiell die Teilkaskoversicherung.

Der Versicherungsnehmer muss dabei den Schaden bis zur vereinbarten Selbstbeteiligung selbst tragen, an der Schadensklasse ändert sich jedoch nichts. Probleme kann es aber geben, wenn der Versicherungsnehmer Vergünstigungen für das Parken in einer Garage oder unter einem Carport erhält. Besteht nur eine Haftpflichtversicherung, muss der Autobesitzer den Schaden selbst regulieren.

•        Dach abgedeckt.

Hat ein Sturm das Dach abgedeckt, ist dies ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Allerdings sind in den meisten Fällen nur Sturmschäden abgedeckt und alles, was unterhalb von Windstärke Acht liegt, ist nur ein starker Wind, jedoch noch kein Sturm. 

•        Schaden an Elektrogeräten.

Grundsätzlich sind direkte Blitzeinschläge durch die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Allerdings sind direkte Blitzeinschläge eher die Ausnahme, denn meist trifft der Blitz in das Stromnetz und verursacht dadurch Überspannungsschäden. Sind diese nicht explizit versichert, geht der Versicherungsnehmer leer aus.

•        Hochwasserschäden.

Der Hausrat ist nur dann gegen Hochwasserschäden versichert, wenn eine sogenannte Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Ansonsten greift die Hausratversicherung hier nicht.

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