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Mietwohnung als SteuergegenstandWohnungseigentum wird vertragsgemäß durch Einräumung von Sondereigentum oder durch eine Teilungserklärung begründet, die der öffentlichen Beurkundung beanspruche. Steuerrechtlich gilt Wohnungseigentum für die Grund- und Vermögenssteuer als freier Steuergegenstand. Der Begriff Wohnungseigentum darf jedoch nicht mit Wohneigentum missverstanden werden, zu dem neben dem Wohnungseigentum auch Immobilienvermögen in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern gehört. Eine Mietwohnung ist ebenfalls betroffen. Rechte des WohnungseigentümersDies geschieht durch eine Eintragung im Grundbuch, wobei für jeden Miteigentumsanteil ein separates Grundbuchblatt angelegt werden muss. Auch als Inhaber einer Mietwohnung hat man Aufgaben. Die Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers sind im WEG bestimmt, können jedoch in der Teilungserklärung auch anders festgelegt sein. Zu den Pflichten eines Wohnungseigentümers gehört es uter anderem, sein Wohnungseigentum in Ordnung zu halten.
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